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Hi aus Herzogenrath,

ich möchte mich der Frage von M. Wirths zu 1. anschließen, ich habe heute auch die Anfrage bei einem geduldeten (nicht lizensierten) Wettbüro nach der Aufstellung von Geldspielgeräten bekommen.

Zulassen oder nicht  verwirrt   oder einfach Urteil des BVerfG am 28.03.2006 abwarten  verwirrt  

Gruß
Hartmut Fries



Gepostet am 14.03.2006 um 14:57 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3242#post3242


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