Zeige Beiträge 1 bis 11 von 11 Treffern |
|
Thema: Gewerbeabmeldung GbR |
|
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Der Gesellschafter einer GbR hatte kein Interesse mehr an der Fortführung der GbR, erschien
bei mir und meldete das Gewerbe für seine Person ab, mit der Bemerkung, dass der andere Gesellschafter in den nächsten Tagen zur Abmeldung vorbei kommen würde.
Dieses war aber nicht der Fall, so dass ich den zweiten Gesellschafter angerufen habe und ihm
von der Abmeldung seines Mitgesellschafters berichtet habe.
Der noch verbliebene Gesellschafter legte mir dann eine Vereinbarung vor, in der die gemeinsame
Auflösung der GbR erst zum 31.12.2006 wirksam werden sollte. Auf diese Vereinbarung stützt sich
nunmehr der verbleibende Gesellschafter und lehnte eine Gewerbeabmeldung für seine Person
zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Rechtlich ist die GbR ( von 2 Personen ) durch Austritt eines Gesellschafters nicht mehr
vorhanden.
Aber wie soll ich nun mit dem verbleibenden Gesellschafter vorgehen ?
Wer weiss Rat ?
Gruß
aus Oberberg
|
|
Thema: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
|
hallo aus dem sonnigen Oberberg,
genau so ist es. Hier wäre wieder einmal der Gesetzgeber gefordert.
Aber in unserem "Vereinten Europa" besteht hier anscheinend kein Handlungsbedarf.
Ich verteufel nicht alle Ltds. aber hier ist ein Pool eröffnet worden, in dem sich sehr
gerne viele schwarze Schafe tummeln.
Aber was soll`s auch damit werden wir fertig !
Frohes Schaffen.
m.wirths
|
|
Thema: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
|
hallo aus Oberberg,
bei mir dreht sich etwas der Magen, wenn ich lese, dass eine Ltd. eine Gaststättenerlaubnis
erhält.
Begründung:
Es gibt sehr viele Ltds. die nicht nur aus Gründen der geringen Einlage ( ein paar pfund oder
Dollars gegenüber 12.500,00 € / Gesellschafter ) gegründet werden, sondern hier tummeln
sich auch einige schwarze Schafe, welche sich mit der preiswerten Gründung einer Ltd. ( per Internet ) einen Freibrief für ihre weiteren maroden Geschäfte kaufen .
Gerichtliche Klagen gegen eine Ltd. - so wurde mir von einigen Rechtsanwälten bestätigt - sind sehr aufwendig und laufen meistens ins Leere.
Insofern stehe ich generell den Gründungen von Ltds. skeptisch gegenüber.
mfg.
m.wirths
I
|
|
Thema: GmbH i.G. in Ltd. Neue Erlaubnis? |
|
hallo aus dem schönen Oberbergischen,
m.E. hätte die Gewerbeanmeldung der GmbH i.G. erst garnicht erfolgen dürfen, da wir angehalten
sind keine Anmeldungen von GmbH i.G. anzunehmen. Hier hätte zuerst- bis zur endgültigen Eintragung im HR des Amtsgerichts - eine Anmeldung als Einzelkaufmann erfolgen müssen.
Gleichfalls hätte ich auch bei der vorl. Erl. § 11 GastG so verfahren.
Damit währen die ersten Bauchschmerzen schon einmal nicht entstanden.
Eine weitere vorl. Erlaubnis hätte auch keine Bauchschmerzen verursacht.
Desweiteren verfahre ich genauso bei den immer beliebtert werdenden Ltds.. Hier habe ich jedoch auch die Info vom Amtsgericht-Handelsregister-, dass es anzuraten ist auf die Ltds. vorab keine
Gewerbeanmeldung zu tätigen, da die Eintragung der Ltds. eingehend geprüft werden und sehr
viele Ltds. keine HR-Eintragung erhalten.
Ich gehe davon aus, dass dieses nicht nur Oberbergisches Landrecht ist !!!
mfg.
m.wirths
|
|
Thema: Fun Games |
|
hallo zusammen,
ich habe soeben ein FAX von der PTB erhalten, in dem mitgeteilt wurde, das Fun-Games nicht der Zulassunspflicht der PTB unterliegen, da sie ihrer Bauart nach keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind.
Was sind denn nun die "umgebauten Fun-Games" ?
Unterhaltungsgeräte welche keiner Zulassungspflicht unterliegen ?
Somit dürften diese Geräte weiter betrieben werden !?
Ich gehe jetzt ( Freitag 18.30 Uhr ) ins das verdiente Wochenende !!!
Bis bald
mfg.
m.wirths
|
|
Thema: Novellierung Gaststättenrecht gestorben |
|
hallo aus dem verschneiten Oberberg !
Endlich mal eine gute Nachricht.
Da sag einer unsere Politiker seien nicht flexibel !!!
Mit einem karnevalistischen Gruß
M.Wirths
|
|
Thema: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen |
|
Hallo zusammen,
Frage an die Nutzer des Forums im Bereich Mönchengladbach :
Dürfen in der Stadt Mönchengladbach Geldspielgeräte in Wettannahmestellen aufgestellt
werden ?
Dieses wurde von einem hiesigen Sportwettbüro ( nicht lizensiert ) geäußert.
Mir ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Spielverordnung nur bekannt, dass dieses in Wettannahmestellen konzessionierter Buchmachergewerbe möglich ist.
Weitere Frage:
In hiesigen Spielhallen sind die Fun Games Spielgeräte "nur" vom Stromkreis abgeklemmt
( Stecker raus ) und stehen weiterhin in der Spielhalle.
M.E. müssen diese Geräte entfernt werden.
Liege ich da richtig ?
Gruß aus dem "Närrischen Oberberg"
|
|
Thema: Sportwetten/Sonn-u.Feiertagsgesetz |
|
so is es !
Gegen die Entscheidung eines Richters vorzugehen, mit dem man wahrscheinlich noch hier und da zu tun haben wird, sollte reiflich überlegt sein.
Im vorliegenden Fall ist die Angelegenheit ja " nur vertagt" worden.
Daher habe ich von einer Berufung abgesehen.
gruß
m.wirths
|
|
Thema: Erlaubnisfreie Gaststätten |
|
Tja, nun ist es soweit.
Gestern hatte ich den ersten Fall der Anmeldung einer erlaubnisfreien Gaststätte ( Imbiss) ohne Alkoholausschank.
Die Person war mir bereits vor einigen Monaten negativ aufgefallen, als dieser einen Antrag auf
Erlaubnis für eine erlaubnispflichtige Gaststätte stellte,mit den vorzulegenden Unterlagen nicht zu Potte kam und ich ihm nach -3- Monaten die Unterlagen unerledigt zurückgesandt habe.
Jetzt steht er vor mir und meldet mit grinsendem Gesicht eine erlaubnisfreie Gaststätte(Imbiss) an.
Behördenohnmacht nimm deinen Lauf.
Als ich kurz nach dem" Besuch" die LMÜ anrief um zu erfragen ob diese den Herrn kennen, brachen
die Kollegen zusammen. Bloß der nicht, welcher schon mehrfach Gaststätten betrieben und kurze
Zeit später ( wegen Reichtum ) wieder geschlossen hat. Ein Chaot ersten Grades.
Nun jetzt habe ich Ihn trotzdem als Gewerbetreibenden einer Gaststätte.
Keine Möglichkeit die Vorlage eines Führungszeugnisses, Schuldnerkartei Amtsgericht, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt etc.pp. zu verlangen !!
Ich frage mich ernsthaft wie dass werden soll, wenn evtl.das Gaststättengesetz nur noch in
Stückchen in die GewO einfließt.
Prävention / Zugriff ade !!!!!!!!!!
Irgendwie macht das keinen Spass mehr !
Gruß aus dem immer noch verschneiten Oberberg.Kreis
M.Wirths
|
|
Thema: Sportwetten/Sonn-u.Feiertagsgesetz |
|
Hallo Frau Thien,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Das Sonn-u.Feiertagsgesetz Niedersachsen und NRW sind
vom Grundsatz her gleich.
Ich war und bin auch Ihrer Meinung gegen die Öffnungszeiten des Wettbüros an Sonn-u.
Feiertagen vorzugehen. Habe dieses auch getan, in dem ich ein Bußgeldbescheid erlassen
habe. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt. Es kam Anfang Januar 2006 zur Gerichtsverhandlung.
Hier hat sich jedoch der zuständige Richter dezent aus der Verantwortung gezogen, indem er
die Sache vertagt hat, bis die Entscheidung des Europ. Gerichtshofs / Bundesgerichtshof über
die grundsätzliche Zulassung von Sportwettbüros rechtskräftig ist.
Auf meine Einlassung, dass dieses doch ein ganz anders Thema sei, ließ er sich nicht ein.
Tja, so ist das Leben.
Ich hatte allerdings vermutet, dass ein paar Kolleginnen/Kollegen aus NRW mit diesem
Thema schon einaml konfrontiert worden sind.
Tja, vertan vertan.
Grüße aus dem verschneiten Oberberg.Kreis
M.Wirths
|
|
Thema: Sportwetten/Sonn-u.Feiertagsgesetz |
|
Hallo , ich bin neu in diesem Forum.
Bisher habe ich nur einige Beiträge mit Interesse gelesen und muß feststellen, dass
hier ein lockerer Erfahrungsaustausch stattfindet. Einfach toll !
Nun zu meiner Frage:
Bei uns wird ein Sportwettbüro betrieben, welches keine Erlaubnis nach dem Sportwettengesetz NRW besitzt. Maßnahmen hiergegen sind bekannt und eingeleitet.
Nunmehr besitzt dieses illegale Sportwettbüro die Dreistigkeit und öffnet auch an Sonn-und
Feiertagen.
Die Videothekenbesitzer ( welche nicht Sonn-u.Feiertags geöffnet haben dürfen ) sind natürlich
"hellauf begeistert" und fragen nach, ob diese Wettbüros keinerlei gesetzlichen Verpflichtungen
unterliegen.
Wie wird das Sonn-u.Feiertagsgesetz bezgl. Wettbüros in anderen Städen / Gemeinden angewendet ?
Für ein paar Infos sage ich
Grüße aus der STADT IM GRÜNEN
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 11 von 11 Treffern |
|
Views heute: 232.703 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.415.432
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|