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Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


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Junge, junge, es ist wirklich schön wie man sich hier an einer schnöden Masterarbeit ergötzt und diese schon fast als Bibel stilisiert. Da hat ein gewisser Herr aus Augsburg ja ganze Arbeit geleistet, Respekt!
61 04.01.2009 20:33 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Solon
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Meike
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Hallo Herr Daloglu,

schade, dass Sie mir die Art der Überprüfung im Rahmen des § 7 SpielV
zur spielverordnungsrelevanten Funktion zum Einsatz nicht erklären
wollten.

Gerade der Einsatz, d.h. die Höhe in Abhängigkeit zur Spielzeit und der Gewinnmöglichkeit
sind zentrale Gesichtspunkte des Spielerschutzes, so aus der damaligen Debatte nachlesbar.

Nun musste ich durch Sie erfahren, dass noch nicht mal ein Taste kontrolliert wird / bei Funktionsstörung beanstandet wird,
die unabdingbar notwendig ist bei PTB zugelassenen Spielgeräten, welche eine Einsatzgabe nur
über Punkte möglich macht.

Dadurch haben Sie auch die Masterabeit bestätigt, dass im Rahmen der Nachprüfung eine tatsächliche Konformitätsprüfung mit der Bauart gar nicht möglich ist.
Oder werden dort diese Funktionen auch nicht überprüft?

Gruß
Meike
62 05.01.2009 05:30 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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John-Lautner John-Lautner ist männlich
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Wenn die Collect Taste nicht geht, dann beanstanden dies die Spieler schon selber, mach dir da mal keine Sorgen!
Ich kann gut verstehen, daß ein Prüfer in einem derart manipulierten Forum nicht auf jede noch so dämliche Frage antworten will großes Grinsen
63 05.01.2009 10:14 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


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@alle Leser!
Ich aus meiner Position kann mit einem, aus der Sicht eines „interessierten Bürgers“, scheinbar manipuliertem Forum besser leben, als mit
einer Bestätigung per Masterarbeit, dass die von einer Bundesbehörde
zugelassenen Geräte unnachweisbar manipulierbar sind!

Es ist schon erbärmlich und verächtlich, wenn hier eine Person die
nur „sonstige Beziehungen zum Gewerberecht“ hat, eine bisher
einzigartige Masterarbeit als „schnöde“ bezeichnet ohne dass dies mit
einer Zeile begründet wird.

Vorschlag an den Webmaster!
Bitte die Rubrik „Meine Beziehung zum Gewerberecht“ durch die Angaben:

Bundesprüfbehörde (PTB)
Gerätehersteller
Industriespielhallenbetreiber/Gerätehersteller

ergänzen. Das würde die Interessen mancher Schreiber deutlicher machen.
64 06.01.2009 13:45 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
Haudegen


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In der viel zitierten Masterarbeit heißt es auf Seite 14 unter dem Punkt 3.1 unter anderen:

Zitat:
Paul Gauselmann von adp wurde 1993 das Bundesverdienstkreuz verliehen [adp4], Karl Besse, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. (BA) wurde 2008 von Bundespräsident Horst Köhler mit der Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet [bes1], womit man der Branche auch gute Kontakte zur Politik unterstellen darf.


Da stellt sich streng wissenschaftlich die Frage, was hat Karl Besse als Präsident der Aufsteller unter der Rubrik "Händler" zu suchen? Was aber viel schwerer wiegt, ist der Analogieschluss: Verleihung Bundesverdienstkreuz/Verdienstmedaille = gute Kontakte in die Politik. Mag ja sein, das beide Herren gute Kontakte in die Politik haben, das aber anhand der Verleihung von Orden festzumachen ist nun völlig unwissenschaftlich und hält einer Falsifizierung nicht im Ansatz stand. Eine solche Aussage hätte mir mein Professor um die Ohren gehauen. Denn ich kenne z. B. einen Vorsitzenden eines Kleingartenvereins, der seit Jahren Hilfstransporte für Waisenhäuser in Rumänien organisiert. Dafür hat der gute Mann ebenfalls das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Nur hat der überhaupt keine Beziehung zur Politik, ist nicht mal Mitglied einer Partei. Was nach der "wissenschaftlichen" Aussage in der Arbeit aber Voraussetzung sein muss! Warum sollte man so was dann nicht als schnöde bezeichnen. Mit solchen voreiligen Schlüssen macht sich auch der Rest der Arbeit nicht glaubwürdiger.

PS: Im übrigen glaube ich, das Paul Gauselmann vor einiger Zeit sogar das Verdienstkreuz Erster Klasse erhalten hat, also auch noch schlecht recherchiert oder bedeutet das dann, dass man sehr gute Bezeihung zur Politik hat???
65 06.01.2009 17:36 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

ist zwar etwas off topic, aber möchtest Du wirklich, dass wir hier eine Diskussion anfangen, wie das
Prozedere aussieht zur Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes, d.h. beginnend beim Vorschlagsrecht
und wer über was abstimmt?

Was sagst Du denn zu S.68 ff der Masterarbeit?


Gruß
Meike
66 07.01.2009 05:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Hallo Meike,

nö, möchte auch keine Diskussion über das Prozedere anfangen, da jedermann, jeden für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen kann
Zitat:
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen.
so nachzulesen auf http://www.bundespraesident.de/artikel-,...Bundesrepub.htm

Seite 68 ff werde ich mir mal bei Gelegenheit vornehmen.

Gruß

Rosewood

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 07.01.2009 08:40.

67 07.01.2009 08:39 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
jasper
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Eigentlich finde ich es herzerfrischend wenn einige immer noch meinen, sich über Nebensächlichkeiten innerhalb dieser Masterarbeit mokieren zu müssen ohne auf die Hauptsache eingegangen zu sein.

Unter normalen Umständen haben Ordensverleihungen in solchen Arbeiten wenig bis nichts verloren. Nur was ist an diesem System noch normal? Bierhausgeschwätz und Kaffeesatzleserei haben doch in diesem Spiel einen bisher nicht gekannten Stellenwert erhalten.

Die Masterarbeit ist als Gesamtwerk zu sehen und dazu gehört nun einmal auch, dass die politischen Seilschaften zumindest am Rande angesprochen werden. Ordensverleihungen gerade zu einer Zeit in der die BRD vor dem EuGH gegen Milliarden hohe Rückerstattungsansprüche ankämpft, sind nun mal Märchenhaft und erwähnenswert! Zumal die BRD sich in diesem Verfahren vom BMWi vertreten ließ und wurde diese Ordensverleihungen nicht rein zufällig auch vom BMWi (Clement) vorgeschlagen!

Der Kampf gegen Milliarden hohe Rückerstattungsansprüche war bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (EuGH „Glawe“) genauso akut wie zum Zeitpunkt der Aufstockung zum Verdienstkreuz Erster Klasse (EuGH „Linneweber“). Es dürfte doch als allgemein bekannt gelten, welche Person es war, die in diesen beiden Fällen genauso wie im Gesetzgebungsverfahren zur heutigen Umsatzsteuerpflicht sich heuchlerisch als Vertreter aller Automatenaufsteller präsentiert hat und in Wahrheit aber die Interessen der Regierung vertreten hat.

Wer die nunmehr offenkundigen Unzulänglichkeiten der PTB-Arbeitsweise und die Position des BMWi innerhalb des Novellierungsverfahrens der SpielV begreifen will, der benötigt das entsprechende Hintergrundwissen, wozu nun auch in der Masterarbeit beiträgt.
Sichtbar zum Ärgernis einiger weniger!

Hallo Rosewood,
bist Du ein promovierter Landschaftsgärtner, dass sich Deine Masterarbeit auf „Kleingartenvereine“ bezog. Wenn darin Ordensverleihungen ein Thema gewesen wäre, dann hätte Dir sicherlich Dein Professor solch eine Arbeit zu Recht um die Ohren gehauen. Respekt
68 07.01.2009 20:29 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Zitat:
Bierhausgeschwätz und Kaffeesatzleserei haben doch in diesem Spiel einen bisher nicht gekannten Stellenwert erhalten.
Eigenlob stinkt zwar, aber da hast du dich eindeutig richtig charakterisiert großes Grinsen


Und hier noch einmal ein perfektes Beispiel für Bierhausgeschwätz, Kaffesatzleserei und ich füge noch hinzu bösartige Unterstelllungen und kompletter Nonsens:
Zitat:
Die Masterarbeit ist als Gesamtwerk zu sehen und dazu gehört nun einmal auch, dass die politischen Seilschaften zumindest am Rande angesprochen werden. Ordensverleihungen gerade zu einer Zeit in der die BRD vor dem EuGH gegen Milliarden hohe Rückerstattungsansprüche ankämpft, sind nun mal Märchenhaft und erwähnenswert! Zumal die BRD sich in diesem Verfahren vom BMWi vertreten ließ und wurde diese Ordensverleihungen nicht rein zufällig auch vom BMWi (Clement) vorgeschlagen!
69 08.01.2009 08:50 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin Moin

@Rosewood

Von Zeit zu Zeit solltest Du Dein Gedächtnis auffrischen!Wand

Außer einer gewissen Polemik kommt in Deinen Beiträgen kein konstruktiver Gedanke zu den diskutierten Themen!Wand

Deine Worte, die Masterarbeit mit der Bibel zu vergleichen, haben mir gefallen. Es ist schließlich genau wie mit der Bibel!

Manchem kann damit geholfen werden!großes Grinsen Applaus



Danke
70 08.01.2009 09:42 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

den von Dir eingestellten link bitte bis zum Ende lesen.

Es ist ein Unterschied wer einen Orden "anregen" oder "vorschlagen" darf.

Zudem bin ich immer noch auf Deine Meinung zu S.68 ff gespannt.



Gruß an alle,

die klaren Worte in der Masterarbeit haben nun zu "gewissen" Reaktionen, siehe z.B. mail der PTB auf Seite 1,
Darstellung von Herrn Daloglu hier im Forum oder Beiträge von Rosewood angeregt.
( um die hier öffentlich zugänglichen zu erwähnen )

Schade, dass sich die inhaltliche Auseinandersetzung, mit den festgestellten Risiken und den Vorschlägen aus der Masterarbeit, eher gering gestaltet.

Oder habt Ihr dazu schon irgendwo etwas lesen können?

Wie Herr Daloglu u.a. Prüfer z.B. die spielverordnungsrelevanten Funktionen zum Einsatz prüft, wissen wir bis jetzt nicht.
- Dank Herrn Daloglu wissen wir nun zumindest, was er nicht prüft.-

Wir wissen nun auch, dank der Masterabeit und den anhängenden Quellen, wie einige "spielverordnungsrelevanten Entscheidungen" getroffen wurden, siehe Quelle: ptb6,
Zitat: "m.E."

Auch kennen viele von uns nun den Verteiler der mail Seite 1, aus dem man schließen kann, wer in
Entscheidungsprozesse mit einbezogen wird und wer nicht.
- Persönlich schade finde ich, dass keine Behörden, die Überprüfungsbehörden sind, und nicht alle
Verbände der Lobbyliste ( sondern nur einige wenige ) informiert wurden. -

Ich persönlich hoffe, dass nun mit dem Aufarbeiten der angesprochenen Problematiken begonnen wird.

Wenn ein Vorgang plötzlich transparent wird und zudem kritisch konstruktiv hinterleuchtet wird,
können "Reibungen" entstehen.
Die "Reibungsenergie" sollte nun transparent und im Sinn der Sache eingesetzt werden.

Gruß
Meike
71 10.01.2009 07:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Hallo Meike,

bitte noch ein wenig Geduld zu Seite 68 ff. Was die Quellenlage der Arbeit angeht, halte ich das für eine wissenschaftliche Arbeit eher für dürftig. Aber ich habe meine Examensarbeit auch in einer völlig anderen Fachrichtung geschrieben, vielleicht ist das in technischen Bereich nicht nötig oder möglich - und das meine ich wirklich nicht ironisch!

Grüße und schönes WE
72 10.01.2009 12:40 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
jasper
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Seite 39 der MASTERARBEIT sagt doch alles!

ZITAT:
Der aktuelle Ist-Prozess besitzt zwei besondere Schwachstellen, von denen in technischer Hinsicht die meisten Sicherheitsrisiken ausgehen:

• Software und Hardware des Geräts können problemlos manipuliert werden.
• Ein sicherer Nachweis dieser Manipulationen ist nicht gewährleistet.


Der Ist-Prozess beinhaltet eine aufwändige, doch letztlich sinnlose Prüfung, die keine Aussagekraft besitzt, aber durch die entstehenden Querverbindungen aus PTB, Hersteller und Prüfer ein erhebliches Sicherheitsrisiko einführt.

ZITAT ENDE
Quelle: http://www.experts-it.de/files/v24.zip
Respekt

- Meine ganz persönliche Meinung dazu:
Die PTB hat mit Wissen vom BMWi nur noch eine Alibifunktion und möchte sich über die „TÜV-Prüfer“ den Rücken freihalten um nach außen einen funktionieren Spielerschutz darstellen zu können.

Da passt doch die von „gmg“ zitierte Aussage des IMA- Veranstalters:
ZITAT:
Habe ich im vorigen Jahr schon im Gespräch mit dem Veranstalter problematisiert.
Die Antwort war, dass die IMA eine internationale Leitmesse darstelle und man natürlich allen ALLES TECHNISCH MACHBARE zeigen müsse.

ZITAT ENDE
Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4589.html

Wirklich ALLES Machbare? großes Grinsen


Die Nähe der Gerätehersteller zum BMWi spricht für sich:


(BMWi 1. v.r.)
Quelle: http://www.ima-messe.com/de-de/Fotoarchiv.cfm.htm

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 14.01.2009 08:06.

73 14.01.2009 08:03 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo magnum,
vor ganz knapp einem Jahr hast Du folgendes geschrieben:

Bleibt den Aufstellern nur die Hoffung, dass es noch einige Sachverständige gibt, die wirklich unabhängig von der PTB und den Geräteherstellern sind und für klare Verhältnisse sorgen werden.
Quelle:
[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread,postid-21520.html#post21520[/U
RL]

Nun wurden Deine Hoffungen erhört. Wir haben zumindest einen Sachverständigen der unabhängig von PTB und Geräteherstellern die Problematik der Automatenaufsteller zu Papier gebracht hat.

Sehr geehrter Herr N.,
an dieser Stelle herzlichen Dank und meinen Respekt für Ihre Masterarbeit!! Ich hoffe wir werden noch mehr von Ihnen hören und sehen Applaus
Danke
74 16.01.2009 19:35 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von r2d2


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@hansi,

laut SPIEGEL 04/2008 Seite 38 gibt es jetzt schon 2 wirklich unabhängige Sachverständige!

@alle
Zitat DER SPIEGEL bzw. PTB-Richter:

„Dabei könnten mit einem digitalen Signaturverfahren sämtliche Veränderungen an Hard- und Software leicht erkannt werden, weiß auch PTB-Mann Richter. Das aber, gibt er zu bedenken, würde zu "erheblichen Umstellungen für die Industrie und das gesamte Vollzugswesen" führen.“ Zitat ENDE

Wie lange will dieser Herr den Aufstellerherstelern Sonderrechte einräumen?
Es dürfte doch numehr allgemein bekannt sein, dass die Industrie gleichzeitig auch Aufsteller ist und via Vernetzung ihre eigenen Geräte fernsteuern kann und zwar ohne dass das Gerät aufgeschlossen werden muss um Platinen und Dongel zu tauschen!!??

Wand PTB für wie hinterweltlich haltet Ihr eigentlich die Aufsteller die keine Gerätehersteller sind?
75 18.01.2009 22:41 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
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Liebe §7-Prüfer,

dank Herrn Daloglu weiß ich nun zwar, was er nicht prüft, aber meine Frage zur Prüfung der
spielverordnungsrelevanten Funktion des Einsatzes hatte er mir nicht beantwortet.

Wer kann mir die Frage beantworten?


Gruß an alle,

aufgrund des eingestellten Briefs der IHK Dresden unter
http://www.funautomat.com/topic4130.html
meine Frage: Wurden der IHK bereits die §7-Prüfer mitgeteilt, welche gleichzeitig Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber sind?
Wenn ja, wie reagierte die IHK?


Hallo Rosewood,

und was sagst Du zu S. 68 ff ?


Gruß
Meike
76 21.01.2009 17:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Einsatz, Spielpausen etc. sind Funktionen der Gerätesoftware bzw. Kontrollmodul.

Die Software wurde von der PTB abgenommen.

Aufgabe des Prüfers ist in diesem Fall nicht die Funktionen der Software zu prüfen, da diese ja bereits abgenommen ist.

Mit Feststellung, dass eine zugalssene Software auf dem Gerät ist, ist die Aufgabe des Prüfers somit erfüllt.
77 22.01.2009 07:00 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Gruß an alle,

weiß jemand, wo die letzten Inspektoreninformationen veröffentlicht wurden?

Gibt es eine Seminarliste für Inspektoren, aus der heraus ersichtlich ist, wer in welchem
Bereich beschult?

Gruß
Meike
78 28.02.2009 07:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Einige Erkenntnisse aus einem sehr angeregten Fachgespräch, auch als evtl. Antwort darauf, warum die PTB über wesentliche Abläufe/Gespräche so ungern Protokoll führt:


Die im letzten Abschnitt der ersten Seite (Prüfauftrag beachten) genannte Prüfsoftwareliste mit Checksummen gibt es erst seit Januar 2009 und nur deswegen, weil die öffentlich bestellten und vereidigten IT- Sachverständigen als Vertreter der "Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS", im Gespräch mit der PTB im September 2008 (nachzulesen im angehängten Protokoll) u.a. auf genau diese Schwachstelle im "Sicherheitskonzept" ausgiebig hingewiesen haben.

Mit anderen Worten:
Dem „TÜV“ ist nicht klar, dass er sich auf das Engagement und Fachwissen von öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen bezieht, die im Gegensatz zu den TÜV-Prüfern, allesamt ausgewiesene und nachweislich qualifizierte EDV-Experten sind, mit der Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität.

Noch pikanter:
Dass auch der TÜV von März 2008 bis Januar 2009 unbemerkt Software eingesetzt hat, die überhaupt nicht überprüfbar war, scheint wohl keine Erwähnung wert zu sein (oder wurde gar nicht bemerkt).

Und letztlich besonders peinlich:
Bis Januar 2009 wurde die Prüfsoftware von adp als Version 2.3 benutzt, die danach in der Softwareliste fehlte (2.2 und 2.4 waren vorhanden).


Danke

Dateianhang:
pdf öbvs_PTB-Besuch_290908.pdf (150,05 KB, 699 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Carlo: 25.07.2009 20:13.

79 25.07.2009 19:58 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Hallo Carlo,

falls Du einen Prüfbericht eines GSG nach einer §7-Prüfung des TÜV-Rheinland hast, stell ihn doch bitte ein.

Vor einigen Tagen sah ich so einen Bericht, den der Unternehmer in der Spielhalle hatte,
erstmalig und war schon verwundert, dass ich daraus nicht einmal erkennen konnte
was an dem GSG im Einzelnen geprüft wurde, wie und womit.
Ich gehe davon aus, dass das kein Einzelfall war.

Gruß an alle,

der hier eingestellte Gesprächsbericht ist schon sehr "speziell", wenn man da lesen muss

was geprüft, bzw. nicht geprüft, sondern "als konform angenommen" (Zitat Ende) wird:

07/10
"Dies schätzt die PTB als nicht vermittelbar gegenüber den Herstellern ein.
.............. weder angemessen ist, noch dem politischen Willen entspricht."


Ich möchte hier nochmals an die Urteilslage des Bundesverwaltungsgerichts erinnern, vom 18.09.1973 - I C 9/73

"Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes dient somit der Vereinfachung des Verfahrens bei der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten.
Diesen Zweck erfüllt die Bauartzulassung jedoch nur dann, wenn die Ortspolizeibehörden davon ausgehen können, dass die zur Aufstellung bestimmten Spielgeräte dem Mustergerät,
das die PTB geprüft hat,
in vollem Umfang entsprechen."

"Dürften aufgrund der Bauartzulassung Geräte hergestellt werden, die dem Mustergerät nicht in jeder Hinsicht entsprechen, könnten daher die Ortspolizeibehörden auf den ihnen vorgelegten Abdruck des Zulassungsscheines nicht mehr vertrauen.
Sie müssten dann selbst oder mit Hilfe von Sachverständigen jedes Spielgerät der zugelassenen Bauart
auf seine Ungefährlichkeit überprüfen.
Dies liefe, wie dargelegt, dem Zweck der Bauartzulassung zuwider."
(s. Redeker, GewArch.1971, 244 (246))


Was heißt das also für uns, unter Berücksichtigung der Rechtsprechungslage des Bundesverwaltungsgerichts,
wenn wir in einem Gesprächsbericht von Sachverständigen mit der PTB lesen müssen,

Zitat: 7/10, "Prüftiefe der Zulassungsverfahrens"
"... als konform angenommen."

Zitat: 07/10, "Risk Assessment"
".. Es gäbe hier keinen Bedarf."

Zitat: 6/10 "Kontrolle durch Herstellervertrauen"
".... grundsätzlich davon ausgeht, dass dem Hersteller immer vertraut werden müsse."

Zitat: 6/10 "Prüfverantwortung"
".... trägt der Prüfer keine Verantwortung für die tatsächliche Einhaltung von Spezifikationsgrenzwerten, die laut Gesetz eingehalten werden müssen."

Zitat: 5/10, "Herstellerabhängigkeit"
"... nunmehr auch die Auslesesoftware des Herstellers als Referenzmuster hinterlegt werden würde."


Gruß
Meike
80 26.07.2009 08:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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