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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68
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Manfred Milbrodt
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Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68

Hallo aus Raisdorf,
momentan stehe ich vor dem ProblemKopfkratz erstmalig Gebühren für einen Spezialmarkt (Modelleisenbahnen), der in einem geschlossenen Raum (ca. 200 qm) durchgeführt werden soll, vernünftig festzusetzen. Die LVO SH gibt mir hierzu folgenden Gebührenrahmen:

Festsetzungen nach § 69 Abs. 2 79 - 1.350 €
Auflagen nach § 69 a Abs. 2 46 - 261 €.

Nun also die Frage: Hat schon jemand von den Kollegen/innen eine solche Gebühr und wenn ja, nach welcher Höhe/Rahmen erhoben? Von Interesse ist auch, ob diese Gebühr dann nur pauschal oder unterschieden nach Veranstaltungen im Freien (nach qm Fläche oder anderen
Grundsätzen) bzw. geschlossenen Räumen festgesetzt wird.

Danke Gruß
Manfred Milbrodt
1 13.02.2006 12:29
Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
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Have Fun bei diesem Thema,

wir haben bei uns im Sauerland die Gebührenvorgabe von 100 bis 750 €.

Bei uns ist das dann im Landkreis von allen Ordnungsämtern insgesamt festgelegt worden, dass wir für den 1. Tag 200 € nehmen und für jeden weiteren Tag 75 €.
Die Regelungen, dass Auflagen extra gerechnet werden gibt es bei uns nicht.
2 13.02.2006 13:43 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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da schicke ich dir mal eine private Nachricht, kannst ja mal hineinschauen.

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,
Hubert Steinmetz 8)
3 13.02.2006 13:44 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Manfred Milbrodt
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....ach ja, hatte ich vergessen, wer seinen Beitrag nicht öffentlich einstellen möchte, einfach eine PN senden
P.S. Danke für die bisherigen Antworten

Gruß
Manfred Milbrodt
4 13.02.2006 14:13
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Also bei uns kostet der ERSTE Tag 300 Euro. Jeder weiter Tag kostet zusätzlich 50 Euro.

Bei Festsetzungen über mehrere Jahr hinaus kostet der Erste Tag 300 Euro, jeder weitere im selben Jahr, wenn die Tage zusammen hängen 50 Euro. In den folgenden Jahren kostet jeder erste Tag 100 Euro und jeder weitere wieder 50 Euro, wenn die Tage zusammen hängen.

Bisher hat sich darüber noch nie jemand beschwert.

In der Gebühr ist alles mit drin, die Festsetzung, unsere Abnahme des Marktes und die Auflagen natürlich auch *G*

__________________
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5 14.02.2006 12:41 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Dieter Probst   Zeige Dieter Probst auf Karte Dieter Probst ist männlich
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Hallo aus Brühl,

wir erheben für die Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten folgende Gebühren:

a) kommerzielle Veranstaltungen
für den ersten Tag 150 €
je weiterer Tag 75 €

b) Vereine
für den ersten Tag 100 €
für jeden weiteren Tag 50 €

Weiterhin noch einen schönen Tag.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Dieter Probst: 14.02.2006 15:26.

6 14.02.2006 15:25 Dieter Probst ist offline E-Mail an Dieter Probst senden Homepage von Dieter Probst Beiträge von Dieter Probst suchen
beppo   Zeige beppo auf Karte beppo ist männlich
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cool

Wir haben unsere Preise knallhart kalkuliert und geben den Preisvorteil unvermittelt an unsere Kunden weiter:

Einzelne Marktveranstaltung:
- Einzelgebühr 160,00 EUR
- für jede weitere Veranstaltung zusätzlich 40,00 EUR

Marktfestsetzung über mehrere Tage:
- zwei Tage 190,00 EUR
- für jeden weiteren Tag 30,00 EUR
- höchsten jedoch 430,00 EUR

Unbefristete Marktfestsetzung:
- bei Märkten bis zu einer Woche 520,00 EUR
- bei Märkten, die länger als 1 Wochen dauern 940,00 EUR

Aufhebung, Änderung einer Festsetzung, nachträgliche Erteilung von Auflagen:
- bei einmaliger Festsetzung 80,00 EUR
- bei Dauerfestsetzung 210,00 EUR

__________________
... und am Abend ein kühles

7 16.03.2006 10:36 beppo ist offline E-Mail an beppo senden Homepage von beppo Beiträge von beppo suchen
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