Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68 |
Manfred Milbrodt unregistriert
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Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68 |
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Hallo aus Raisdorf,
momentan stehe ich vor dem Problem
erstmalig Gebühren für einen Spezialmarkt (Modelleisenbahnen), der in einem geschlossenen Raum (ca. 200 qm) durchgeführt werden soll, vernünftig festzusetzen. Die LVO SH gibt mir hierzu folgenden Gebührenrahmen:
Festsetzungen nach § 69 Abs. 2 79 - 1.350 €
Auflagen nach § 69 a Abs. 2 46 - 261 €.
Nun also die Frage: Hat schon jemand von den Kollegen/innen eine solche Gebühr und wenn ja, nach welcher Höhe/Rahmen erhoben? Von Interesse ist auch, ob diese Gebühr dann nur pauschal oder unterschieden nach Veranstaltungen im Freien (nach qm Fläche oder anderen
Grundsätzen) bzw. geschlossenen Räumen festgesetzt wird.
Gruß
Manfred Milbrodt
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1
13.02.2006 12:29 |
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Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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bei diesem Thema,
wir haben bei uns im Sauerland die Gebührenvorgabe von 100 bis 750 €.
Bei uns ist das dann im Landkreis von allen Ordnungsämtern insgesamt festgelegt worden, dass wir für den 1. Tag 200 € nehmen und für jeden weiteren Tag 75 €.
Die Regelungen, dass Auflagen extra gerechnet werden gibt es bei uns nicht.
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2
13.02.2006 13:43 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
 

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da schicke ich dir mal eine private Nachricht, kannst ja mal hineinschauen.
__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
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3
13.02.2006 13:44 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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....ach ja, hatte ich vergessen, wer seinen Beitrag nicht öffentlich einstellen möchte, einfach eine PN senden
P.S.
für die bisherigen Antworten
Gruß
Manfred Milbrodt
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4
13.02.2006 14:13 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Also bei uns kostet der ERSTE Tag 300 Euro. Jeder weiter Tag kostet zusätzlich 50 Euro.
Bei Festsetzungen über mehrere Jahr hinaus kostet der Erste Tag 300 Euro, jeder weitere im selben Jahr, wenn die Tage zusammen hängen 50 Euro. In den folgenden Jahren kostet jeder erste Tag 100 Euro und jeder weitere wieder 50 Euro, wenn die Tage zusammen hängen.
Bisher hat sich darüber noch nie jemand beschwert.
In der Gebühr ist alles mit drin, die Festsetzung, unsere Abnahme des Marktes und die Auflagen natürlich auch *G*
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich

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5
14.02.2006 12:41 |
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beppo
Mitglied
 

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Wir haben unsere Preise knallhart kalkuliert und geben den Preisvorteil unvermittelt an unsere Kunden weiter:
Einzelne Marktveranstaltung:
- Einzelgebühr 160,00 EUR
- für jede weitere Veranstaltung zusätzlich 40,00 EUR
Marktfestsetzung über mehrere Tage:
- zwei Tage 190,00 EUR
- für jeden weiteren Tag 30,00 EUR
- höchsten jedoch 430,00 EUR
Unbefristete Marktfestsetzung:
- bei Märkten bis zu einer Woche 520,00 EUR
- bei Märkten, die länger als 1 Wochen dauern 940,00 EUR
Aufhebung, Änderung einer Festsetzung, nachträgliche Erteilung von Auflagen:
- bei einmaliger Festsetzung 80,00 EUR
- bei Dauerfestsetzung 210,00 EUR
__________________
... und am Abend ein kühles
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7
16.03.2006 10:36 |
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