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» Gebührenerhebung für die Festsetzung (§69) eines Spezialmarktes (§68 «

Hallo aus Raisdorf,
momentan stehe ich vor dem Problem Kopfkratz   erstmalig Gebühren für einen Spezialmarkt (Modelleisenbahnen), der in einem geschlossenen Raum (ca. 200 qm) durchgeführt werden soll, vernünftig festzusetzen. Die LVO SH gibt mir hierzu folgenden Gebührenrahmen:

Festsetzungen nach § 69 Abs. 2 79 - 1.350 €
Auflagen nach § 69 a Abs. 2 46 - 261 €.

Nun also die Frage: Hat schon jemand von den Kollegen/innen eine solche Gebühr und wenn ja, nach welcher Höhe/Rahmen erhoben? Von Interesse ist auch, ob diese Gebühr dann nur pauschal oder unterschieden nach Veranstaltungen im Freien (nach qm Fläche oder anderen
Grundsätzen) bzw. geschlossenen Räumen festgesetzt wird.

 Danke   Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 13.02.2006 um 12:29 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
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