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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zwischenkassierung / Melken » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zwischenkassierung / Melken 17 Bewertungen - Durchschnitt: 7,3517 Bewertungen - Durchschnitt: 7,35
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Meike
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Zwischenkassierung / Melken

Gruß an alle,

nachdem ich nun in Handbüchern / Betriebsanleitungen plötzlich ständig die Begrifflichkeiten
"Zwischenkassierung, im Sprachgebrauch auch "Melken" genannt", lesen darf, stellen sich
einige Fragen.

Kann jemand von euch weiterhelfen?

1. Warum wird es als problematisch betrachtet, wenn Geld in die Kasse fällt?

2. In welcher Bauartzulassung wird das "Impfen" eines GGSG erklärt?

3. In welcher Bauartzulassung wird die "Transponder-Einheit" erklärt, mit der ein GGSG
ausgestattet sein muss, damit eine Zwischenkassierung möglich ist?


Gruß
Meike
1 12.09.2008 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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dieter116
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RE: Zwischenkassierung / Melken

wie wäre es, wenn du die entsprechenden Passagen der Handbücher hier mal postest ?
2 12.09.2008 07:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
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Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Dieter,

warum?

Falls meine Fragen nicht verständlich waren, jetzt etwas ausgeschmückt.

Zur Frage 1
Wenn in einem Handbuch steht, dass der Aufsteller Ziwschenkassieren "muss" (und das täglich) ,wenn die Röhren voll sind,
bevor das Geld in die Kasse fällt, dann gehe ich davon aus, dass jeder Aufsteller mir die Sinnhaftigkeit erklären kann.

Man "muss" nicht irgend etwas ohne Grund machen.

Zur Frage 2 und 3
Wenn ein GGSG "geimpft" werden muss und Impfung ist eigentlich etwas, was einem "Körper" zugefügt wird,
dann gehe ich davon aus, dass dies in der Bauartzulassung entsprechend festgelegt ist.

Denn die SpielV hat Muss-Vorschriften (deswegen werde ich auch solange gg. die TR intervenieren bis
die angeblich unproblematische Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement wieder draußen ist):
§ 13 Abs. 1 Nr. 9
"Das Spielgerät und seine Komponenten "müssen" der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein."

§13 Abs. 1 Nr. 10
"Das Spielgerät "Muss" so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann."

Nach ständiger Rechtsprechung, wenn es um die Fragen des Ermessensspielraums geht, kenne ich keine,
die bei einer "Muss-Vorschrift" einen solchen jemals angenommen hat.
- wer eine kennt, bitte posten-


Genauso verhält es sich mit der sogenannten "Transponder-Einheit", ohne die eine Zwischenkassierung nicht möglich ist.

Da gmg unser Experte der Bauartzulassungen ist, wird er mir sicherlich sagen können,
ob in irgend einer Bauartzulassung
das "Impfen"
oder
die "Transponder-Einheit"
erklärt ist.


Nun, eigentlich sollten ja alle GGSG bauartgleich sein, d.h. ihr Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber
müsstet diese Funktionen doch alle aus dem ff kennen, oder nicht?

Habt Ihr nicht die Personalkarten, die bis 400,-€ programmierbar sind und die man für die Zwischenkassierung benötigt?

Gruß
Meike
3 13.09.2008 06:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Zitat:
Original von Meike
Dieter,

warum?


Gruß
Meike


Weil ich so ein Handbucgh nicht vorliegen habe.

In den Handbüchern welcher Geräte steht dass, bzw in welchem hast du es gelesen ?

Welcher Hersteller schreibt Zwischenkassierungen zwingend (muss) vor ?
4 13.09.2008 08:18 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
John-Lautner John-Lautner ist männlich
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So etwas habe ich auch noch nirgendwo gelesen.
Macht ja auch sehr viel Sinn: Morgens die Röhren leeren, dann alle 15 Min wieder auffüllen wenn ein Gast 50€ rauslassen will Kopfkratz
Daß M. nichts posten kann, sagt mal wieder alles Applaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von John-Lautner: 13.09.2008 09:56.

5 13.09.2008 09:53 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
jasper
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Hallo John,
wo hast Du denn bereits überall nachgeschlagen bzw. den Versuch gestartet darüber aufgeklärt zu werden? Da Du vom „Normalfall“ ausgehst, sei bitte nicht so voreilig!



Logischerweise macht das Melken der Röhren nur dann Sinn, wenn man die Röhrenfüllstände und das Spielsystem von außen beeinflussen kann. Alles andere würde, wie John-Lautner richtig erkannt hat, zu weiteren Leerspielungen führen und daher keinen Sinn machen. Oder wie könnte man die Röhrenfüllstände beeinflussen ohne dass es zu Leerspiellungen kommt?

Ich habe nur 2 Möglichkeiten an die Geldbestände im Gerät zu gelangen!
Über eine Kassenentnahme und über eine Röhrenentnahme. Wenn der Röhrenüberlauf nicht in einen Tresorständer umgeleitet wird, muss ich hierzu jeweils das Gerät aufschließen. – Richtig?
Beide Entnahmemöglichkeiten werden, unabhängig ob ein Tresorständer angeschlossen ist oder nicht, vom Geräte protokolliert. – Richtig?

Durch den Einsatz von Chipkarten und per Vernetzung gibt es scheinbar eine weitere Möglichkeit, nämlich das „Melken“! Wer Herr über die Geräteprogrammierung und Vernetzung ist, für den dürfte es technisch kein Problem sein, beliebig hohe Geldbeträge aus dem Spielsystem zu Melken.

Das könnte bedeuten, dass über das Melken zusätzlich zur normalen protokollierten Gerätekassierung z.B. 20% aus dem Spielsystem vom Spielergewinn kassiert wird und zwar über das ständige (tägliche) ferngesteuerte Melken der Geldröhren. – Und da Spielergewinne nicht als Kassen- bzw. Röhrenentnahme protokolliert werden, könnte dies sogar beleglos geschehen oder ganz beliebig per externer Protokollierung zur Kasse verbucht werden.

Diese Art der Geldentnahme wäre zwar eine gewaltige Wettbewerbsverzerrung, ich kenne jedoch keine Behörde, welche sich für solch ein Problem interessieren würde und den Aufwand des Nachweises führen würde oder könnte. – Richtig?

Für mich stellen sich die Fragen:
Warum wird auf einmal so getan, als wäre der Einsatz von Chipkarten fast unerlässich und total selbstverständlich? Warum erklärt der Hersteller aus NRW, dass die Merkur Ideal Familie bereits serienmäßig mit dem adp Card System ausgestattet ist (Quelle: Automatenmarkt 09/2008 )? - Und das obwohl es scheinbar keinen Aufsteller gibt, der von solch einem System gehört, gelesen und/oder damit umgehen kann?


@Meike
"Denn die SpielV hat Muss-Vorschriften (deswegen werde ich auch solange gg. die TR intervenieren bis die angeblich unproblematische Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement wieder draußen ist):" Meinen Respekt Applaus Respekt


schimpf Meine Meinung:
Chipkartensystem und Vernetzung haben beim Automatenspiel nichts zu suchen!! Wer ohne dem seine Geräte nicht mehr kontrollieren kann, der sollte sein Personal aufstocken oder seinen Betrieb entsprechend verkleinern!
6 13.09.2008 11:57 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Dieter,
hallo John-Lautner,

dass weder Du noch ich hier Handbücher oder Auszüge daraus von Herstellern posten darf,
müsste doch eigentlich jedem klar sein, oder?

Sorry, aber ich dachte, dass den Automatenaufstellern/Spielhallenbetreibern diese Dinge
geläufig sind.

Ich hatte gehofft, dass ihr mir auf die Sprünge helfen könnt, weil ich nicht vom Fach bin.

Wenn ich Sätze von "virtuellen Geldbeträgen" lese, welche in der Vernetzung von einem zum anderen Gerät transferiert werden, dann werde ich sehr hellhörig.

Und wenn im gleichem Atemzug von "Highlights von Kundenbetreuungsmaßnahmen" gesprochen wird, die "jeder" kennt, dann bin ich davon ausgegangen, dass mit
jeder = Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber gemeint ist.

Vor einigen Monaten hatte ich hier auch nach dem Einbau von Konzentratoren gefragt,
d.h. wo kommen die "Dinger" hin.
- Keiner konnte oder wollte hier die Frage beantworten -
Erinnert Ihr Euch noch an die Diskussion mit den Dongles, als ich euch fragte, was die "Dinger"
denn machen.
Einige von Euch schrieben, dass ich keine Ahnung von der Technik habe, obwohl sie die Frage nicht beantworten konnten.
Als ich Euch mit dem Begriff der "Fernwirkung auf das Geldmanagement" konfrontierte und wissen wollte,
was das denn ist, hatten wir eine ähnliche Diskussion wie bei den Dongles und jetzt bei
der Zwischenkassierung.

Mit Verlaub, aber ihr arbeitet offensichtlich mit Automaten, deren mögliche Funktionsweisen ihr überhaupt nicht kennt.

Gibt es dazu keine Beschulungsmaßnahmen / Fortbildungsveranstaltungen von Euren Verbänden?

Gruß
Meike
7 13.09.2008 16:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Hansi,

ich antworte hier, da die Frage der prüfbar nachgewiesenen Funktionen beim "Melken"
eher hier hin gehört.

Dass ich persönlich, prüfbar nachgewiesen, wissen möchte, was beim "Melken" im Glücksspielgerät und
dessen Buchhaltung passiert, hat vor allem etwas mit dem Umstand zu tun, dass es mich stört, wenn
ich einen bestimmten techn. und buchhalterischen Vorgang nicht in Gänze erklären/verstehen kann.

Wenn es um die Frage der Bauartzulassung und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben geht, heißt es nur:
"Wo steht das? Wer hat das wie zugelassen? Gibt es genau dafür eine Zulassung?"

Gibt es dafür eine behördliche Erlaubnis? Ja oder nein?

Diese Fragen kann man nicht emotional und mit Glaubensbekenntnissen beantworten, sondern nur
rein objektiv.


Um hier mal wieder ein eventuell leichter verständliches Beispiel aus dem täglichen Leben zu bringen:
Gem. Hundeverordnung unterliegen bestimmte Hunderassen und Hunde mit einem bestimmten Stockmaß
bestimmten verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.
Emotionalitäten des Hundebesitzer á la "der tut nix", sind da irrelevant.


Vor ca. 10 Jahren erklärte die PTB schriftlich was die gesetzlich vorgeschriebene Rückwirkungsfreiheit bedeutet,
nämlich keine Einwirkungsmöglichkeiten von außen über vorhandene Schnittstellen auf spielwichtige Teile.
Die PTB erklärte auch schriftlich dazu, dass zu den spielwichtigen Teilen eines Spielgeräts,
sowohl Spielsystembausteine als auch Geldein- und ausgabeteile gehören.

Da sich weder die Gewerbeordnung, noch die Spielverordnung zum Punkt "Rückwirkungsfreiheit" verändert hatte,
- ihr erinnert euch an die bereits mehrfach von mir zitierten Mussvorschriften -
muss also in der Bauartzulassung zu den Fragen "Impfen" und "Transponder-Einheit" etwas entsprechend stehen, oder nicht?


Gruß
Meike
8 14.09.2008 05:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Vorab Frage an Meike und gmg:
Habt iher eigentlich eure Rollen/Posten gewechselt ?
Nach den threads in letzter Zeit scheint es mir fast so, als wäre Meike beim FA und gmg bei einer Ordnungsbehörde.

Meike, da dir wohl niemand den Konzentrator erklären wollte . versuche ich es einmal.
Meines Wissens nach dient der lediglich zum Auslesen meherer Geldspielgeräte gleichzeitig,
auch Übetragung online. Er kann für Geräte aller Firmen benutzt werden.
Er wird an die VDAI Schnittstelle mehrerer Geräte gleichzeitig angeschlossen .
Ferneinwirkung kann mit ihm nicht betreiben werden.
Mehr ist mir darüber nicht bekannt.

Nochmal zu den Dongles (Schlüsseln) : Diese dienen im Allgemeinen zum Kopierschutz.
Ab sie noch anderen Zweecken dienen oder das können ist Betriebsgeheimniss der Hersteller.

Weiter schreibe doch nun mal in welchem Gerätehandbuch du die Anweisung zum 'Melken' etc. gelesen hast.

Was genau soll den beim Impfen passieren und wo ist das beschrieben ?

Original Meike:
Wenn ich Sätze von "virtuellen Geldbeträgen" lese, welche in der Vernetzung von einem zum anderen Gerät transferiert werden, dann werde ich sehr hellhörig.

Wo kann ich das nachlesen ?
Der Sinn darin ist mir nicht klar.

---------------------------------------------------

Mit deiner Bemerkung das die Aufsteller anscheinend viele Eigenschaften ihrer Geräte nicht kennen hast du wohl recht. Ob sie das überhaupt ale kennen sollen ?
9 14.09.2008 09:05 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo Meike,
hallo Jasper,
ich bin uneingeschränkt auf eurer Seite!
Für alle Leser habe ich zum besseren Verständnis meine Anmerkung hier rübergeholt:

„Wetten, dass sich ganz schnell eine Person oder ein Personenkreis zu Worte meldet, welche/er "glaubhaft versichern" wird, dass ein ferngesteuertes Melken der Geldröhren nicht mit der Abschöpfung von Spielergewinnen im Zusammenhangen steht .

Wetten, dass es keine Person gibt, welche "prüfbar nachgewiesen" nachweisen kann, dass ein ferngesteuertes Melken der Geldröhren nicht mit der Abschöpfung von Spielergewinnen im Zusammenhangen steht.“



@alle
Alles was mit Vernetzung und Chipkarten zu tun hat und somit eine Beeinflussung des Spielablaufs und des Geldflusses bei verschlossenem Gerät ermöglicht, muss aus meiner Sicht ohne großen technischen Aufwand jederzeit von der Ordnungsbehörde "prüfbar“ sein. Solange das nicht der Fall ist, sehe ich, dass die Glaubwürdigkeit aller Automatenaufsteller sehr schnell grundsätzlich in Frage gestellt werden wird. Ärgerlich ist, dass wird diese Situation nur einigen wenigen zu verdanken haben, die über solche Fernsteuerungsmöglichkeiten verfügen und ohne Fernsteuerung und Chipkarten ihren Laden wohl nicht mehr in den Griff bekommen bzw. ihre Geräte nicht mehr rentabel betreiben können.

Es kann doch nicht so schwer sein, dass von Seiten der verantwortlichen Behörden sichergestellt wird und zwar nicht nur auf dem Papier sondern "prüfbar nachgewiesen", dass an alle Automatenaufsteller nur staatlich zugelassenen Glücksspielgeräte ausgeliefert werden, die unbeeinflußbar und somit je Bauart für die Spieler alle in der selben Weise bespielbar sind??!! Einen „Sonderbonus“ - wegen mangelnder Überprüfbarkeit - darf es für Automatenaufsteller die ihre Geräte selbst herstellen und selbst vernetzen nicht geben und muss technisch ausgeschlossen sein!

Das hat nicht nur etwas mit transparenten fairen Wettbewerb zu tun, sondern in erster Linie mit aktivem Spielerschutz und unserer Glaubwürdigkeit!!
Mögliche steuerrechtliche Probleme sollten wir gmg und seinen Leuten überlassen.
10 14.09.2008 09:19 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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Hansi da hast du einfach recht.

Wie ich schon einmal schrieb, der Quelltext jeder Software muss bei der PTB hinterlegt werden, zusammen mit einer Dokumentation aller Funktionen der Software.
Und dies muss dort geprüft werden.
11 14.09.2008 14:01 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Sorry Meike,

hat ein bisschen gedauert.


Zitat:
Original von Meike
Dieter,

warum?

Falls meine Fragen nicht verständlich waren, jetzt etwas ausgeschmückt.

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bevor das Geld in die Kasse fällt, dann gehe ich davon aus, dass jeder Aufsteller mir die Sinnhaftigkeit erklären kann.

Man "muss" nicht irgend etwas ohne Grund machen.


Antwort:
Ich habe das ganze Wochenende über Handbüchern von GSG gesessen und nach dieser Formulierung gesucht. Ich habe sie nicht in den Gerätehandbücher gefunden. Einzige Hinweise zu diesem Sachverhalt fand ich der Geldspielgeräte-Betriebsanleitung NSV 2. Dort wird aber nur von der Möglichkeit gesprochen, nicht von einem MUSS.



Zur Frage 2 und 3
Wenn ein GGSG "geimpft" werden muss und Impfung ist eigentlich etwas, was einem "Körper" zugefügt wird,
dann gehe ich davon aus, dass dies in der Bauartzulassung entsprechend festgelegt ist.

Antwort:
Eventuell entspricht "impfen" doch eher einem "aktivieren" ? Die Transponder-Einheit hat nach meinem Kenntnisstand die Bezeichnung "Anschalteinheit" bekommen und befindet sich serienmässig in jedem GSG des Herstellers. Damit ist sie Gegenstand der PTB Überprüfung und Zulassung.





Da gmg unser Experte der Bauartzulassungen ist, wird er mir sicherlich sagen können,
ob in irgend einer Bauartzulassung
das "Impfen"
oder
die "Transponder-Einheit"
erklärt ist.


Antwort:
Diese Begrifflichkeiten werden nach meinem Kenntnisstand nicht in den PTB-Zulassungen erwähnt.


Nun, eigentlich sollten ja alle GGSG bauartgleich sein, d.h. ihr Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber
müsstet diese Funktionen doch alle aus dem ff kennen, oder nicht?


Antwort:
Zwischen den Geräten der beiden grossen Hersteller bestehen doch recht große Unterschiede. Auch und gerade für die Aufstellerschaft.




Habt Ihr nicht die Personalkarten, die bis 400,-€ programmierbar sind und die man für die Zwischenkassierung benötigt?

Antwort:
Die Personalkarten sind frei programmierbar. Sie können nach Einschätzung des Spielstättenbetreibers ( Vertrauensverhältnis Spielstättenbetreiber - eigenes Personal ) mit einer beliebigen Betrag versehen werden.



Gruß
Meike



Zitat Dieter
Vorab Frage an Meike und gmg:
Habt iher eigentlich eure Rollen/Posten gewechselt ?
Nach den threads in letzter Zeit scheint es mir fast so, als wäre Meike beim FA und gmg bei einer Ordnungsbehörde.
Zitat off

Ich gehe morgen früh mal da hin, wo ich am Freitag noch beschäftigt war.
Noch ist mir nichts entsprechendes bekannt.


Grüße

__________________
gmg
12 14.09.2008 18:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Eine Spielteilnahme per Chipkarte und dann noch freiprogrammierbar?

Aber Achtung!

§ 13 der Spielverordnung Abs. 7:
Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.
13 14.09.2008 20:46 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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Hallo gmg,

Du musst in den Handbüchern à la "Welt der vernetzten Daten" ff. bis zum heutigen Stand schauen.

In den Betriebsanleitungen zu den GGSG findet man es nach meinem Eindruck nicht "vernünftig" erklärt.

(Ich hatte, nachdem ich den Ptb-Prüfbericht aus dem Augsburger Strafverfahren gelesen hatte, dies auch mit
den Funktionsweisen aus meinen GGSG und den Erläuterungen der entsprechenden Betriebanleitungen abgeglichen
und musste feststellen, dass da Welten auseinander klafften.)

Dein Kenntnisstand / Quelle mit "Transpondereinheit" = "Anschalteinheit" könntest Du mir bitte per PN mitteilen, damit ich da nachlesen kann, ob das in der Funktion gemeint ist mit der Chipkarte und ID-Erkennung.

Denn ich dachte bis dato, dass nach dem Fiasko Goldener Schlüssel (s. PTB-Prüfbericht) eine Chipkarte = Goldener Schlüssel in den "neuen" Bauartzulassung ausgenommen worden sei.


Hallo Hansi,

dass es der ein oder andere mit dem §13 SpielV nicht so genau nimmt, haben doch sowohl wir hier mehrfach festgestellt (s.Pause, Abbuchautomatik u.a.),
als auch das BMWI, welches in Schreiben Begrifflichkeiten wie "inkriminiert" verwendet hatte, als es um Glücksspielgeräte ging,
die von der eigenen Behörde eine Zulassung erhalten hatten, vor den BMWI Anweisungen aus 10.2007

Bei den Fragen Rund ums Melken muss man aber wieder strikt fragen, ob das so zugelassen wurde
durch die PTB, Ja oder Nein.

Dass diese Fragweise nicht beliebt ist, zeigte sich auch an der Tatsache, dass Forumsmitglieder, wie Rosewood,
die sonst hitzig und vehement auf emotionaler Ebene diskutierten, verstummten.

Nochmal,
ob irgend etwas "eventuell zulassungsfähig wäre", interessiert bei der Betrachtung vom §33c GewO oder dem §284 laut
aller dazu vorhandenen juristischen gutachterlichen Auslegungen, die dazu bis 2007 (das war die letzte, die ich gefunden hatte),
veröffentlicht wurden, NICHT.

- Wer andere kennt, soll diese bitte posten oder die Quelle per PN schicken. -

Es ist entscheidend, ob eine behördliche Erlaubnis dafür vorgelegen hatte, bevor es aufgestellt wurde.


Gruß
Meike


P.S.: Dieter, ich weiß nicht aus welcher Quelle Du den Konzentrator erklärt bekommen hattest.
Aber wenn Du da weiter nachliest, müsstest Du auch die anderen Begrifflichkeiten finden.
14 15.09.2008 05:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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..... dass da Welten auseinander klafften .....
(Meike)

@alle
Zur Erinnerung, die Eingangsfragen lauteten:
Kann jemand von euch weiterhelfen?

1. Warum wird es als problematisch betrachtet, wenn Geld in die Kasse fällt?
2. In welcher Bauartzulassung wird das "Impfen" eines GGSG erklärt?
3. In welcher Bauartzulassung wird die "Transponder-Einheit" erklärt, mit der ein GGSG ausgestattet sein muss, damit eine Zwischenkassierung möglich ist?

Scheinbar gibt es hier keinen Aufsteller der davon eine Ahnung hat und scheinbar wollen sich diejenigen die es Wissen müssten was in den Geräten abgeht, nämlich PTB und BMWi, darüber nicht zu Worte melden.

Somit stellen sich doch mindestes zwei Kernfragen:

Warum gibt es zum einen Aufsteller die immer öfters ihre Geldröhren nachfüllen müssen und zum anderen Aufsteller die täglich ihre Geldröhren Melken können? Die Einen beschäftigen "Röhren-Auffüller" und die Anderen "Röhren-Melker"!

Gibt es zwei Arten der Geräteprogrammierung je Bauart-Zulassung oder werden via Vernetzung und Chipkarten hinterlegte Funktionen aktiviert die kein „normaler“ Aufsteller aktivieren kann?



Hier ein Szenario:
Doch einmal am Tag – so gegen 5.30 Uhr – entscheidet nicht das Glück, also der Zufall, über eine Auszahlung, sondern die Firmenzentrale via Vernetzung. Diese gibt einem Mitarbeiter den Befehl, per Chipkarte aus dem mit der Zentrale verbundenen Automaten Geld auswerfen zu lassen. In unserem Fall wurden 150 Euro per Vernetzung vorgegeben, die als Münzen in den Ausgabeschacht klingeln. Der Apparat verbucht die Auszahlung als Gewinnauszahlung, Zeitpunkt und „Spieler“ werden nicht festgehalten. Dieses so genannte „Melken“ ist damit durch den Spielautomaten nicht nachweisbar.

Wenn 150 Euro in einer Theken- oder Gerätekasse fehlen, so fällt das auf. Das Geld ist schließlich weg. Beim „Melken“ jedoch verschwindet das Geld, ohne als Fehlbetrag aufzufallen. Grund dafür: In den Spielautomaten werden Gewinne und Verluste gegenseitig aufgerechnet. Die Summe, das heißt der Kassenstand, ist die elektronische gezählte Kasse. Da der Automat die entnommenen (gemolkenen) 150 Euro als Gewinn betrachtet, ist das Geld so weg, als wäre es nie da gewesen. Einfach, aber genial! Morgenstund hat tatsächlich Gold im Mund…

Dem lieben Mitarbeiter ist das widerrechtliche „Melken“ nicht bewusst, da er den gesamten Ablauf nicht versteht. Und da er die Münzen einsammelt, sie dann brav in einen Münzwechsler steckt - in der festen Überzeugung, damit den Münzspeicher aufzuladen – muss er glauben, dass das Geld im Hause bleibt.

Wenn dann am Morgen wieder die Spieler in die Spielhalle strömen, tauschen diese ihre mitgebrachten Euro-Scheine am Münzwechsler gegen Münzen, um spielen zu können. Und so verwandelt sich das dem Spielautomaten widerrechtlich entnommene und in dem Münzwechsler „geparkte“ Hartgeld, also die 150 Euro, in schöne Euro-Scheinchen.

Noch allerdings sind die Scheinchen nicht in der Firmenzentrale. Doch auch dazu braucht es keine Zauberei – ein Security- Mitarbeiter entnimmt auf Anweisung der Firmenzentrale die 150 Euro in Scheinegeld. Das war´s dann auch schon mit dem schönen Melken…

Doch, Moment, etwas gibt es noch: Dieses verbotene Melken kann Nacht für Nacht passieren und völlig egal, ob es 1.000 oder gar 10.000 Geräten in Deutschland sind. Allein die Firmenzentrale bestimmt via Vernetzung die Höhe der ausgezahlten Gelder. Sind es wie in dieser Geschichte 150 Euro pro Gerät und das z.B. bei 10.000 Geräten, so kann sich die Firmenzentrale über 1,5 Millionen „Melk-Euros“ freuen. Täglich! Unbemerkt! Zusätzlich zur elektronisch gezählten Kasse!

Denn auch diejenigen, die am nächsten dran sind am Spielautomat - die spielenden Kunden – bemerken das Melken nicht. Ihr Spielverhalten bleibt gleich, sie vertrauen auf das Prinzip Zufall bei Gewinnen oder Verlusten.

Wenn so etwas in Spielhallen möglich wäre, wo Fotografier- und Filmverbot ist, würde solch ein Verbot gleich eine andere Bedeutung bekommen.


Glücklicherweise ist dies bislang nur ein Szenario. Sollte unter "Melken" ein anderer Ablauf zu verstehen sein, so bitte ich um Infos. Ich werde dann die Geschichte ändern.

Sollte der Einen oder Andere dies nicht für eine frei erfundene Geschichte halten, nehme ich nicht nur vom entsprechenden Servicepersonal, sondern von allen Personen die darüber etwas Wissen Infos vertrauensvoll per „pn“ entgegen.

Danke
15 15.09.2008 08:20 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
Original von hansi
Eine Spielteilnahme per Chipkarte und dann noch freiprogrammierbar?

Aber Achtung!

§ 13 der Spielverordnung Abs. 7:
Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.


Wer hat denn etwas von Spielteilnahme per Chipkarte geschrieben ?

Es heisst doch Personalkarte, die ist hier zwar nicht erklärt, wird aber dazu sein, dass bei vollen Rühren Münzgeld zum Auffüllen der Wechselkasse entnommen wird.


Meike, wenn du den Konzentrator besser als die meisten hier kennst, warum fragst du nach einer Erklärung?
Und erkäre uns doch mal die, von die angedeuteten, weiteren Funktionen !
16 15.09.2008 08:40 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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RE: Zwischenkassierung / Melken

Hallo an alle

Da ich das erste Mal einen Beitrag in dieses Forum schreibe, da ich mir sonst nur die Beiträge durchgelesen habe, möchte ich mich erst einmal kurz vorstellen: ich bin seit 42 Jahren in der Automatenbranche, seit 1977 Spielstättenbetreiber, 25 Jahre DAV-Mitglied und Mitgründer, sowie ehemaliges Vorstandsmitglied des UAVD.

@ Meike:
ich kann mich nur zum Teil wundern, wie viel Zeit Sie als engagierte Polizeibeamtin haben, um sich so für die Branche zu engagieren?

Es scheint mir, dass einige Beiträge sich mehr um die Vernetzung drehen, als um die wirklichen Probleme wie Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Hochauszahler, Spielverordnung, Mietverträge, die teilweise sittenwidrig sind, illegales Spiel in Teestuben, keine bezahlbaren oder verbotenen Unterhaltungsgeräte. Es gibt Kollegen von Ihnen, die die Spielverordnung so auslegen, die diesen, wie wir es in Essen nennen, "Korintenkacker" nennen.
Beispiel: es fehlen zwischen den GSG 10 cm Abstand, der Feuerlöscher hängt 10 cm zu tief, auf dem GmbH-Schild im Fenster fehlt der Vorname der Geschäftsführung, usw.
Und zum Schluss die Ungleichbehandlung zwischen Automaten sähen von Casinos und Spielstätten Vgst und Ust nur nach außen!
Fahren Sie mal nach Hohenstein, wo, wenn ein Bus mit Rentnern kommt, die Insassen von jungen Asiatinnen bis an die GSG gebracht werden. Ausweiskontrolle? Spielsucht? Fehlanzeige.
Ich kann Ihnen noch ein paar Beispiele von Ihren Kollegen schriftlich geben, die schon in meinen Augen an Rechtsbeugung grenzen, bzw die mein Sohn als Polizeireporter demnächst in die Presse bringt und der wirklich engagierte Polizeibeamte und Feuerwehrleute jeden Tag hautnah miterlebt, wie sie Verletzte retten und Tote bergen, statt sich den Spekulationen der Vernetzung hinzugeben..
17 15.09.2008 13:16 truck ist offline E-Mail an truck senden Homepage von truck Beiträge von truck suchen
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Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz


Vorstandsmitglied?


Vielleicht so:

http://www.uavd.de/index.php?option=com_...id=54&Itemid=60


Respekt
18 15.09.2008 15:00 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
jasper
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und herzlich Willkommen hier im Forum truck!
Endlich eine Kompetenz mit Hintergrundwissen hier im Forum.

Frage:
Gehörst Du noch zu den „Röhren-Auffüller" oder gehörst Du schon zu den "Röhren-Melker"?

Dein Beitrag umfasst die Gesamtproblematik der Aufsteller, hier geht es, wie aus der Überschrift ersichtlich, allein um das Zwischenkassieren/Melken der Geräte.

Lesen Für die anderen Probleme nutze bitte die extra threads, alles andere lenkt nur vom eigentlichen Thema ab und das willst Du bestimmt nicht.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 15.09.2008 16:36.

19 15.09.2008 16:28 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@ ADMIN

Bitte den Link aus dem Beitrag von magnum löschen !

Ich finde, wenn sich jemand so detailliert hier vorstellt, hat er solche Bezüge nicht nötig ! Die Anonymität der User stellt ein hohes - schützenswertes - Rechtsgut in diesem Forum dar !

Daher auch noch einmal von mir ein herzliches Willkommen Truck !



@ magnum

Du kannst natürlich auch sofort den Link löschen ! Dann braucht es nicht der Admin machen ! Danke

Grüße

__________________
gmg
20 15.09.2008 17:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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