Forum-Gewerberecht

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Hansi da hast du einfach recht.

Wie ich schon einmal schrieb, der Quelltext jeder Software muss bei der PTB hinterlegt werden, zusammen mit einer Dokumentation aller Funktionen der Software.
Und dies muss dort geprüft werden.



Gepostet am 14.09.2008 um 14:01 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=27363#post27363


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