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Dieter,

warum?

Falls meine Fragen nicht verständlich waren, jetzt etwas ausgeschmückt.

Zur Frage 1
Wenn in einem Handbuch steht, dass der Aufsteller Ziwschenkassieren "muss" (und das täglich) ,wenn die Röhren voll sind,
bevor das Geld in die Kasse fällt, dann gehe ich davon aus, dass jeder Aufsteller mir die Sinnhaftigkeit erklären kann.

Man "muss" nicht irgend etwas ohne Grund machen.

Zur Frage 2 und 3
Wenn ein GGSG "geimpft" werden muss und Impfung ist eigentlich etwas, was einem "Körper" zugefügt wird,
dann gehe ich davon aus, dass dies in der Bauartzulassung entsprechend festgelegt ist.

Denn die SpielV hat Muss-Vorschriften (deswegen werde ich auch solange gg. die TR intervenieren bis
die angeblich unproblematische Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement wieder draußen ist):
§ 13 Abs. 1 Nr. 9
"Das Spielgerät und seine Komponenten "müssen" der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein."

§13 Abs. 1 Nr. 10
"Das Spielgerät "Muss" so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann."

Nach ständiger Rechtsprechung, wenn es um die Fragen des Ermessensspielraums geht, kenne ich keine,
die bei einer "Muss-Vorschrift" einen solchen jemals angenommen hat.
- wer eine kennt, bitte posten-


Genauso verhält es sich mit der sogenannten "Transponder-Einheit", ohne die eine Zwischenkassierung nicht möglich ist.

Da gmg unser Experte der Bauartzulassungen ist, wird er mir sicherlich sagen können,
ob in irgend einer Bauartzulassung
das "Impfen"
oder
die "Transponder-Einheit"
erklärt ist.


Nun, eigentlich sollten ja alle GGSG bauartgleich sein, d.h. ihr Automatenaufsteller / Spielhallenbetreiber
müsstet diese Funktionen doch alle aus dem ff kennen, oder nicht?

Habt Ihr nicht die Personalkarten, die bis 400,-€ programmierbar sind und die man für die Zwischenkassierung benötigt?

Gruß
Meike



Gepostet am 13.09.2008 um 06:15 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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