Gründung einer Kirche |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.158.501
Nächster Level: 10.000.000
|
|
hallo, aus Frankenthal (Pfalz)
ich hatte heute morgen eine Anfrage, die ich nicht beantworten konnte... so nach dem Motto... das Ordnungsamt ist für alles da und muss alles wissen... dies ist aber nicht der Fall... dafür ist mein Kopf zu klein (wie ich) und ich werde wohl zu schlecht dafür bezahlt...
die Person wollte wissen, wie man eine Kirche gründet...mit dieser Kirche wollte er dann Sammlungen durchführen... mit letzterem bewege ich mich im SammlG, aber wie geht eine Kirchgründung von statten?
Hat jemand eine Idee?
Danke im Voraus und schönen Feierabend!
|
|
1
16.06.2008 16:01 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
RE: Gründung einer Kirche |
|
Hallo aus Schwentinental,
na ich weiß nicht
der eigentliche Gründungszweck einer Kirche ist doch die Zusammenkunft zur gemeinsamen Religionsausübung und nicht der (Geld)Sammlungszweck
.
Das Kirchenrecht ist eine eigene komplizierte Materie, die sicherlich von Kirchen- aber nicht von Gewerbe/Ordnungsspezialisten beantwortet werden kann
und hier
|
|
2
17.06.2008 08:33 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.648
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Gründung einer Kirche |
|
in die Pfalz,
bin zwar im Staatskirchenrecht nicht bewandert, aber ich versuchs mal so:
An sich ist die Gründung einer Kirche zunächst einmal nicht Sache des Staates, sondern der Gläubigen, die - vom HL. Geist erleuchtet - ihren Glauben leben wollen. Dies ist vom GG geschützt und erstmal nicht weiter zu bewerten.
Eine andere Frage ist die Anerkennung der Glaubensgemeinschaft durch den Staat. In aller Regel werden Kleinstkirchen- Einmannkathedralen und Minisekten wohl am besten einen eingetragenen Verein gründen, damit diese Gemeinschaften insofern (steuerlich) durch den Staat angerkannt werden.
Des Weiteren kommt noch die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes in Betracht. Dieser Status berechtigt dann zum Einzug der Kirchensteuer oder zu Mitspracherechten in öffentlichen Gremien. Dies ist aber wohl dann Sache der Mittel- oder Oberbehörde und dürfte im gegebenen Fall wohl eher nicht so interessant sein.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
3
17.06.2008 08:36 |
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.232
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Gründung einer Kirche |
|
aus Kierspe,
wenn jemand eine Kirchen gründen will, muss er das erst einmal als Verein machen. Insofern sollte sich der gute Mensch zuerst einmal an das Amtsgericht wenden und dort nachfragen, wie das geht, was er braucht und wie er anerkannt werden kann. Ich sehe das so wie Manfred: Es kann nicht angehen, dass einer Kirche gründet, nur weil er sammeln will. Wir sind ja nich in Amerika, wo ja alles irgendwie geht.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
4
17.06.2008 08:49 |
|
|
Mcruay
Doppel-As
Dabei seit: 29.07.2008
Beiträge: 145
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 834.181
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Was mich jetzt bezüglich dem Thema Anmeldung einer Kirche mal interessieren würde:
Welche Rechtsform(en) hat den unsere gute alte römiisch katholische Kirche? Gibt es da überhaupt eine Rechtsform?
|
|
5
06.08.2008 12:46 |
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.648
Nächster Level: 5.107.448
|
|
die röm. kath. Kirche ist als Körperschaft d.ö. Rechts anerkannt. Das gilt auch für die ev. Landeskirchen. Andersgläubige sind i.d.R. als eingetragene Vereine organisiert.
Bei den Atheisten habe ich keine Ahnung
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
6
06.08.2008 13:25 |
|
|
ThomasS
Doppel-As
Dabei seit: 13.12.2007
Beiträge: 112
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 669.955
Nächster Level: 677.567
|
|
Zitat: |
Bei den Atheisten habe ich keine Ahnung
|
|
Die werden nur im Melderegister erfasst!
__________________ Ende der 30er Jahre war die Ausländerpolitik im Fußball eine ganze andere, damals spielten Kuzorra und Tibulski in der Nationalelf, polnische Einwandererkinder. So wird es wieder kommen, das müssen wir aktivieren.
(Gerhard Mayer-Vorfelder)
|
|
7
24.10.2008 13:37 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 195.565 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.974.229
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|