Grillen vor der Gaststätte |
Andreas Weber
Grünschnabel
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Grillen vor der Gaststätte |
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Hallo zusammen,
gelegentlich möchten Gastwirte im Außenbereich ihres Betriebes auf Privatfläche, z.B. im konzessionierten Biergarten, einen Grill aufstellen, um Speisen an die Gäste abzugeben. Häufig kommt es hierbei zu Anwohnerbeschwerden über Beeinträchtigungen durch Grillgerüche.
Frage:
Wem ist entsprechende Kommentierung, Rechtsprechung, etc. bekannt, der zu entnehmen ist, in welchem Umfang und welcher Häufigkeit soche Aktivitäten als zulässig angesehen werden?
Vielen Dank im Voraus!
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20.01.2006 12:08 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Am besten fragen Sie einmal bei der Behörde nach, die bei Ihnen für das BImSchG zuständig ist.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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2
20.01.2006 12:55 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
....... und auch ein Gespräch mit der Veterinärbehörde wäre nicht schlecht, denn m. W. dürfen Speisen nur in geschlossenen Räumen behandelt werden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
23.01.2006 07:31 |
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schüttauf
Eroberer
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RE: Grillen vor der Gaststätte |
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Hallo aus Radebeul, zur Häufigkeit des Grillens kann ich auch nichts Konkretes sagen, Immissionsschutzbehörde fragen, evtl. haben die eine
verwertbare Antwort. Ansonsten bei tatsächlichen Beschwerden mit Immissionsschutzbehörde Sachverhalt vor Ort prüfen.
Grundsätzlich ist aber das Grillen (Zubereiten von Speisen) im Freien zulässig, sonst könnten ja bei Festen/Märkten nirgens Grillwagen/-stände betrieben werden. Der Gastwirt sollte sich aber bezüglich der lebensmittelrechtlichen Forderungen ggf. vorher mit der Lebensmittel- überwachung/Veterinäramt in Verbindung setzten.
I. Schüttauf
PS: Ist bei Euch aus so kalt??!!
__________________ Grüße aus der Stadt Radebeul
Ines Schüttauf
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23.01.2006 10:27 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Grillen vor der Gaststätte |
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Hallo aus Kierspe,
tief im Westen haben wir nur -8 Grad, aber das ist auch schon schön schattig.
Bibbernde Grüße an den Rest.
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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5
23.01.2006 11:19 |
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Kai-Uwe Christiansen
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RE: Grillen vor der Gaststätte |
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-8 Grad, ist ja lächerlich
In Senftenberg heute morgen knackige -18,5, Tendenz fallend, könnte mir vorstellen, dass in Frankfurt/Oder die -20er Schallmauer gefallen ist.
Aber zurück zum Thema. Möglicherweise kann im Einzelfall die Auflage erteilt werden, nur vereinzelt (z. B. einen Tag pro Woche) im Außenbereich zu grillen. Völlig verhindern kann man das aus meiner Sicht wohl nicht.
P.S.: Habe gerade gehört, dass es in Bayern bis auf -33,8 Grad gefallen ist, da kommen wir ja noch richtig in`s Schwitzen
.
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kai-Uwe Christiansen: 23.01.2006 11:54.
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23.01.2006 11:32 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... auch hier es kalt, aber schön!
Nochmal zum Thema! Wenn ich in einem Grillwagen oder in einem Grillstand grille, dann werden doch die Speisen in einem entsprechenden "geschlossenen??" Raum behandelt (gegrillt), oder?
Wenn ich aber einfach nur einen Grill (nur die Feuerwanne mit einem Rost darüber) irgendwo hinstelle, werden m. E. die hygienerechtlichen Vorschriften nicht unbedingt eingehalten, da hier jeder auf die Würstchen husten kann, was durchaus nachteilig für die Speisen sein könnte!
Also, das Thema Grillen im Freien (ohne entsprechende Schutzvorrichtungen) wird von unserer Lebensmittelüberwachung (auch wegen der durchaus berechtigten nachteiligen Beeinflussung der Speisen etc.) ziemlich eng gesehen. Deshalb sollte man in jedem Fall die Lebensmittelmittelüberwachung einschalten, auch wenn die reine Abgabe der Speisen derzeit ja nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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7
23.01.2006 12:51 |
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Antonia Thien
König
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RE: Grillen vor der Gaststätte |
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Hallo,
eine Anfrage bei der Behörde, die für's BImschG zuständig ist, ist sicherlich förderlich, ändert aber nichts an der Zuständigkeit. Geruchsbelästigungen zählen ohne Frage zu den schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des § 3 BImschG. Es gehen zwar nicht unbedingt Gefahren davon aus, aber sicherlich doch Nachteile oder Belästigungen. Das muss beachtet werden.
Wichtig ist m.E. die Einschaltung der Veterinärbehörde, denn nicht nur die Nachbarn können "belästigt" werden, sondern auch die Gäste können evtl. sogar einer Gefahr ausgesetzt werden, wenn offen gegrillt wird. Grundsätzlich ist es doch so, dass Grillwagen oder Grillstände von den Veterinärbehörden überprüft werden bzw. wurden, bevor sie zugelassen werden (nach Änderung des GastG ist das leider andersrum). Offenes Grillen, also ohne Schutzvorrichtung gegen Witterungseinflüsse etc., erlaubt unsere Veterinärbehörde nicht. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Gäste sich nicht verletzen können (Stichwort: Feuer, Abstand, Anzünden).
Ich glaube nicht, dass es Kommentierungen hinsichtlich einer Häufigkeit gewerblichen Grillens (wenn dann, mit den entspechenden Schutzvorkehrungen und -einrichtungen) gibt (kenne ich jedenfalls nicht), aber ich denke, dass hier auch die Umgebung eine Rolle spielt, d.h. handelt es sich um ein Wohn-, Misch-, Kerngebiet? Das generelle Rücksichtnahmegebot ist doch bereits im BauGB und in der BauNVO verankert.
Schöne Grüße
A. Thien
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8
24.01.2006 13:58 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Grillen vor der Gaststätte |
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Auch wenn ich mir jetzt vielleicht Feinde mache....aber ich finde, wir sollten das doch nicht übertreiben:
Was passiert denn? Ein Gastwirt wirft saisonal ein paar Würstchen auf den Grill. Das passiert auch auf jedem Jahrmarkt oder bei größeren Feiern oder so.
Wenn die Veterinärbehörde damit keine Probleme hat und das o.K. gibt, dann sollten wir uns doch nicht päpstlicher als Benedetto anstellen.
Grüße aus dem "mittelwarmen (-7 Grad)" Kierspe.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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9
24.01.2006 14:06 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Nichts anderes haben die Kollegin aus dem Emsland und auch ich gesagt!
Und wenn sich alle an die Vorgaben halten, gäbe es keine Probleme mit "Gammelfleisch" oder sonstigen unappetitlichen Kleinigkeiten, wie z. B. Bratwurst vom Grill, auf den zuvor (weil ja keine Schutzorrichtung) der TBC-Kranke gehustet oder gespuckt hat! Richtig??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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10
24.01.2006 14:11 |
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Antonia Thien
König
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So ist es, Herr Kramer!
Es geht nicht darum, generell etwas zu verbieten, sondern es in geregelte Bahnen zu bringen.
Ich jedenfalls mag keine Würstchen, auf die jemand gehustet hat, seine Zigarettenasche abgeschnippt hat und zu allem Überfluss noch ein Vogel drauf gesch..... hat. Da bin ich eigen!
Aber, wenn ich mich recht erinnere, ging es hier bei dieser Anfrage auch gar nicht unbedingt um den reinen Gästeschutz, sondern in erster Linie um den Nachbarschutz. Da würde ich auf jeden Fall auch auf das BImSchG zurückgreifen und evtl. die Bauordnungsbehörde hören. Die haben, soweit ich mich recht erinnere, Vorgaben was das private Grillen betrifft. Vielleich können die auch hier helfen?!
Gruß
A. Thien
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11
24.01.2006 14:23 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Liebe Kollegin!
Da stimme ich Ihnen wieder einmal unumwunden zu.
Nur ist es hier, wie bei der berühmten Katze, die sich in den Schwanz usw.
Wenn das Veterinäramt sagt, so nicht, brauchen die anderen Behörden gar nicht weiter zu prüfen und umgekehrt. Deshalb auch mein ganz oben angebrachter Hinweis auf das Veterinäramt.
Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 24.01.2006 14:28.
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12
24.01.2006 14:27 |
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Boshamer
Haudegen
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Liebe Leute,
ihr wißt es doch: Alle außer dem N.d.W schwafeln. Weswegen aufregen?
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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24.01.2006 14:42 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Und da hat der vom N. d. W. auch wieder eine Lösung parat:
Mein Immissionsschutzamt (in NRW) sagt: Belästigung tritt ab 5 % der Jahresstunden ein.
Ich hatte das mal bei einem Imbissfall. Monatelang rumgerochen, dann ausgerechnet. Ergebnis: 4,96 %!
Die Nachbarin war da aber irgendwie nicht mit einverstanden und hat alles rebellisch gemacht. Ich habe meinen Ermittlungs- und Berechnungsvermerk aus dem hut gezaubert und alle waren zufrieden.
Also: Immissionsbehörde fragen ist immer richtig. Dabei ist aber auch die Intensität der Gerüche zu berücksichtigen. Bei uns waren Sie nicht so arg heftig.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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25.01.2006 14:57 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, nochmals!
Ich will, dass diese Äußerung vom N.d.W. genauso heftig diskutiert wird, wie meine Anregung, das Veterinäramt einzuschalten, sonst schmoll ich!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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15
25.01.2006 15:03 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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16
25.01.2006 15:06 |
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Bresgen
Haudegen
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Zitat: |
Original von Kramer-Cloppenburg
Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder??
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Hallo Herr Kramer,
das liegt aber nicht daran, dass Sie es weniger gut ausdrücken oder im Unrecht wären.
Herr Wiesemeier hat es bei den Beiträgen, bei denen er für seine prägnante und kurze Stellungnahme gelobt wird, ja auch viel einfacher
- schließlich haben vorher schon etliche Kolleginnen und Kollegen das Thema durchdiskutiert und er muss nur noch eine kurze Zusammenfassung liefern
Oh weh, gerade neu im Forum und schön so kess !
Aber weil ich die Beiträge schon so lange mitlese, kommen Sie mir alle schon so vertraut vor, dass ich mich gar nicht neu fühle !
Also Herr Wiesemeier, tun Sie mir nix
Muntere Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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17
25.01.2006 15:41 |
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Boshamer
Haudegen
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Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....
beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.
Gell, Jörg
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18
25.01.2006 15:48 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Zitat: |
Original von Boshamer
Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....
beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.
Gell, Jörg
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Für ein Bierchen gibt es aber nur Gnadenerlass bis zum ersten Komma. Bis zu den Punkten kostet es ein bis zwei mehr!
Meine mich liebende Ehefrau macht dann allerdings das mit mir:
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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19
25.01.2006 16:56 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Ich wusste ja, dass Du käuflich bist, aber so billig!!
Und außerdem, es ist noch lange nicht ausdiskutiert!!
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20
25.01.2006 17:00 |
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