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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Grillen vor der Gaststätte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Grillen vor der Gaststätte 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
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Andreas Weber   Zeige Andreas Weber auf Karte Andreas Weber ist männlich
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Grillen vor der Gaststätte

Hallo zusammen,

gelegentlich möchten Gastwirte im Außenbereich ihres Betriebes auf Privatfläche, z.B. im konzessionierten Biergarten, einen Grill aufstellen, um Speisen an die Gäste abzugeben. Häufig kommt es hierbei zu Anwohnerbeschwerden über Beeinträchtigungen durch Grillgerüche.

Frage:

Wem ist entsprechende Kommentierung, Rechtsprechung, etc. bekannt, der zu entnehmen ist, in welchem Umfang und welcher Häufigkeit soche Aktivitäten als zulässig angesehen werden?

Vielen Dank im Voraus!
1 20.01.2006 12:08 Andreas Weber ist offline E-Mail an Andreas Weber senden Beiträge von Andreas Weber suchen
Solon
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Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Am besten fragen Sie einmal bei der Behörde nach, die bei Ihnen für das BImSchG zuständig ist.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
2 20.01.2006 12:55 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ....... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

....... und auch ein Gespräch mit der Veterinärbehörde wäre nicht schlecht, denn m. W. dürfen Speisen nur in geschlossenen Räumen behandelt werden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 23.01.2006 07:31 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
schüttauf   Zeige schüttauf auf Karte schüttauf ist weiblich
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RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo aus Radebeul, zur Häufigkeit des Grillens kann ich auch nichts Konkretes sagen, Immissionsschutzbehörde fragen, evtl. haben die eine
verwertbare Antwort. Ansonsten bei tatsächlichen Beschwerden mit Immissionsschutzbehörde Sachverhalt vor Ort prüfen.
Grundsätzlich ist aber das Grillen (Zubereiten von Speisen) im Freien zulässig, sonst könnten ja bei Festen/Märkten nirgens Grillwagen/-stände betrieben werden. Der Gastwirt sollte sich aber bezüglich der lebensmittelrechtlichen Forderungen ggf. vorher mit der Lebensmittel- überwachung/Veterinäramt in Verbindung setzten.

I. Schüttauf

PS: Ist bei Euch aus so kalt??!!

__________________
Grüße aus der Stadt Radebeul Ines Schüttauf Bye!
4 23.01.2006 10:27 schüttauf ist offline E-Mail an schüttauf senden Homepage von schüttauf Beiträge von schüttauf suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo aus Kierspe,

tief im Westen haben wir nur -8 Grad, aber das ist auch schon schön schattig.

Bibbernde Grüße an den Rest.

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
5 23.01.2006 11:19 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Kai-Uwe Christiansen   Zeige Kai-Uwe Christiansen auf Karte Kai-Uwe Christiansen ist männlich
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RE: Grillen vor der Gaststätte

-8 Grad, ist ja lächerlich großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
In Senftenberg heute morgen knackige -18,5, Tendenz fallend, könnte mir vorstellen, dass in Frankfurt/Oder die -20er Schallmauer gefallen ist.

Aber zurück zum Thema. Möglicherweise kann im Einzelfall die Auflage erteilt werden, nur vereinzelt (z. B. einen Tag pro Woche) im Außenbereich zu grillen. Völlig verhindern kann man das aus meiner Sicht wohl nicht.


P.S.: Habe gerade gehört, dass es in Bayern bis auf -33,8 Grad gefallen ist, da kommen wir ja noch richtig in`s Schwitzen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen .

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kai-Uwe Christiansen: 23.01.2006 11:54.

6 23.01.2006 11:32 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... auch hier es kalt, aber schön!

Nochmal zum Thema! Wenn ich in einem Grillwagen oder in einem Grillstand grille, dann werden doch die Speisen in einem entsprechenden "geschlossenen??" Raum behandelt (gegrillt), oder? verwirrt

Wenn ich aber einfach nur einen Grill (nur die Feuerwanne mit einem Rost darüber) irgendwo hinstelle, werden m. E. die hygienerechtlichen Vorschriften nicht unbedingt eingehalten, da hier jeder auf die Würstchen husten kann, was durchaus nachteilig für die Speisen sein könnte! Kopfkratz

Also, das Thema Grillen im Freien (ohne entsprechende Schutzvorrichtungen) wird von unserer Lebensmittelüberwachung (auch wegen der durchaus berechtigten nachteiligen Beeinflussung der Speisen etc.) ziemlich eng gesehen. Deshalb sollte man in jedem Fall die Lebensmittelmittelüberwachung einschalten, auch wenn die reine Abgabe der Speisen derzeit ja nicht mehr erlaubnispflichtig ist.

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Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
7 23.01.2006 12:51 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo,

eine Anfrage bei der Behörde, die für's BImschG zuständig ist, ist sicherlich förderlich, ändert aber nichts an der Zuständigkeit. Geruchsbelästigungen zählen ohne Frage zu den schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des § 3 BImschG. Es gehen zwar nicht unbedingt Gefahren davon aus, aber sicherlich doch Nachteile oder Belästigungen. Das muss beachtet werden.

Wichtig ist m.E. die Einschaltung der Veterinärbehörde, denn nicht nur die Nachbarn können "belästigt" werden, sondern auch die Gäste können evtl. sogar einer Gefahr ausgesetzt werden, wenn offen gegrillt wird. Grundsätzlich ist es doch so, dass Grillwagen oder Grillstände von den Veterinärbehörden überprüft werden bzw. wurden, bevor sie zugelassen werden (nach Änderung des GastG ist das leider andersrum). Offenes Grillen, also ohne Schutzvorrichtung gegen Witterungseinflüsse etc., erlaubt unsere Veterinärbehörde nicht. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Gäste sich nicht verletzen können (Stichwort: Feuer, Abstand, Anzünden).

Ich glaube nicht, dass es Kommentierungen hinsichtlich einer Häufigkeit gewerblichen Grillens (wenn dann, mit den entspechenden Schutzvorkehrungen und -einrichtungen) gibt (kenne ich jedenfalls nicht), aber ich denke, dass hier auch die Umgebung eine Rolle spielt, d.h. handelt es sich um ein Wohn-, Misch-, Kerngebiet? Das generelle Rücksichtnahmegebot ist doch bereits im BauGB und in der BauNVO verankert.

Schöne Grüße
A. Thien
8 24.01.2006 13:58 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Grillen vor der Gaststätte

Auch wenn ich mir jetzt vielleicht Feinde mache....aber ich finde, wir sollten das doch nicht übertreiben:

Was passiert denn? Ein Gastwirt wirft saisonal ein paar Würstchen auf den Grill. Das passiert auch auf jedem Jahrmarkt oder bei größeren Feiern oder so.

Wenn die Veterinärbehörde damit keine Probleme hat und das o.K. gibt, dann sollten wir uns doch nicht päpstlicher als Benedetto anstellen.

Grüße aus dem "mittelwarmen (-7 Grad)" Kierspe.

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9 24.01.2006 14:06 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Nichts anderes haben die Kollegin aus dem Emsland und auch ich gesagt!

Und wenn sich alle an die Vorgaben halten, gäbe es keine Probleme mit "Gammelfleisch" oder sonstigen unappetitlichen Kleinigkeiten, wie z. B. Bratwurst vom Grill, auf den zuvor (weil ja keine Schutzorrichtung) der TBC-Kranke gehustet oder gespuckt hat! Richtig??

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10 24.01.2006 14:11 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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So ist es, Herr Kramer!
Es geht nicht darum, generell etwas zu verbieten, sondern es in geregelte Bahnen zu bringen.
Ich jedenfalls mag keine Würstchen, auf die jemand gehustet hat, seine Zigarettenasche abgeschnippt hat und zu allem Überfluss noch ein Vogel drauf gesch..... hat. Da bin ich eigen!

Aber, wenn ich mich recht erinnere, ging es hier bei dieser Anfrage auch gar nicht unbedingt um den reinen Gästeschutz, sondern in erster Linie um den Nachbarschutz. Da würde ich auf jeden Fall auch auf das BImSchG zurückgreifen und evtl. die Bauordnungsbehörde hören. Die haben, soweit ich mich recht erinnere, Vorgaben was das private Grillen betrifft. Vielleich können die auch hier helfen?!

Gruß
A. Thien
11 24.01.2006 14:23 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Liebe Kollegin!

Da stimme ich Ihnen wieder einmal unumwunden zu. großes Grinsen

Nur ist es hier, wie bei der berühmten Katze, die sich in den Schwanz usw. schimpf

Wenn das Veterinäramt sagt, so nicht, brauchen die anderen Behörden gar nicht weiter zu prüfen und umgekehrt. Deshalb auch mein ganz oben angebrachter Hinweis auf das Veterinäramt.

Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder?? Kopfkratz

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12 24.01.2006 14:27 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Liebe Leute,

ihr wißt es doch: Alle außer dem N.d.W schwafeln. Weswegen aufregen? rotes Gesicht

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13 24.01.2006 14:42 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Und da hat der vom N. d. W. auch wieder eine Lösung parat:

Mein Immissionsschutzamt (in NRW) sagt: Belästigung tritt ab 5 % der Jahresstunden ein.
Ich hatte das mal bei einem Imbissfall. Monatelang rumgerochen, dann ausgerechnet. Ergebnis: 4,96 %!
Die Nachbarin war da aber irgendwie nicht mit einverstanden und hat alles rebellisch gemacht. Ich habe meinen Ermittlungs- und Berechnungsvermerk aus dem hut gezaubert und alle waren zufrieden.

Also: Immissionsbehörde fragen ist immer richtig. Dabei ist aber auch die Intensität der Gerüche zu berücksichtigen. Bei uns waren Sie nicht so arg heftig.

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14 25.01.2006 14:57 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Hallo, nochmals!

Ich will, dass diese Äußerung vom N.d.W. genauso heftig diskutiert wird, wie meine Anregung, das Veterinäramt einzuschalten, sonst schmoll ich! schimpf

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15 25.01.2006 15:03 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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OK,
diskutier, diskutier,diskutier,diskutier,.......

so, dass reicht! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 25.01.2006 15:06.

16 25.01.2006 15:06 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg

Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder?? Kopfkratz


Hallo Herr Kramer,

das liegt aber nicht daran, dass Sie es weniger gut ausdrücken oder im Unrecht wären.
Herr Wiesemeier hat es bei den Beiträgen, bei denen er für seine prägnante und kurze Stellungnahme gelobt wird, ja auch viel einfacher großes Grinsen - schließlich haben vorher schon etliche Kolleginnen und Kollegen das Thema durchdiskutiert und er muss nur noch eine kurze Zusammenfassung liefern Huepf1

Oh weh, gerade neu im Forum und schön so kess !
Aber weil ich die Beiträge schon so lange mitlese, kommen Sie mir alle schon so vertraut vor, dass ich mich gar nicht neu fühle !
Also Herr Wiesemeier, tun Sie mir nix anbeten

Muntere Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
17 25.01.2006 15:41 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....

beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.

Gell, Jörg großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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18 25.01.2006 15:48 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Zitat:
Original von Boshamer
Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....

beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.

Gell, Jörg großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Für ein Bierchen gibt es aber nur Gnadenerlass bis zum ersten Komma. Bis zu den Punkten kostet es ein bis zwei mehr! Ausschank
Meine mich liebende Ehefrau macht dann allerdings das mit mir: schimpf

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Jörg Wiesemeier
19 25.01.2006 16:56 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Ich wusste ja, dass Du käuflich bist, aber so billig!! großes Grinsen

Und außerdem, es ist noch lange nicht ausdiskutiert!!

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20 25.01.2006 17:00 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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