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Geschrieben von Andreas Weber am 20.01.2006 um 12:08:

  Grillen vor der Gaststätte

Hallo zusammen,

gelegentlich möchten Gastwirte im Außenbereich ihres Betriebes auf Privatfläche, z.B. im konzessionierten Biergarten, einen Grill aufstellen, um Speisen an die Gäste abzugeben. Häufig kommt es hierbei zu Anwohnerbeschwerden über Beeinträchtigungen durch Grillgerüche.

Frage:

Wem ist entsprechende Kommentierung, Rechtsprechung, etc. bekannt, der zu entnehmen ist, in welchem Umfang und welcher Häufigkeit soche Aktivitäten als zulässig angesehen werden?

Vielen Dank im Voraus!



Geschrieben von Gewerbeamt Dreieich am 20.01.2006 um 12:55:

 

Am besten fragen Sie einmal bei der Behörde nach, die bei Ihnen für das BImSchG zuständig ist.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.01.2006 um 07:31:

 

Hallo! ....... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

....... und auch ein Gespräch mit der Veterinärbehörde wäre nicht schlecht, denn m. W. dürfen Speisen nur in geschlossenen Räumen behandelt werden.



Geschrieben von schüttauf am 23.01.2006 um 10:27:

  RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo aus Radebeul, zur Häufigkeit des Grillens kann ich auch nichts Konkretes sagen, Immissionsschutzbehörde fragen, evtl. haben die eine
verwertbare Antwort. Ansonsten bei tatsächlichen Beschwerden mit Immissionsschutzbehörde Sachverhalt vor Ort prüfen.
Grundsätzlich ist aber das Grillen (Zubereiten von Speisen) im Freien zulässig, sonst könnten ja bei Festen/Märkten nirgens Grillwagen/-stände betrieben werden. Der Gastwirt sollte sich aber bezüglich der lebensmittelrechtlichen Forderungen ggf. vorher mit der Lebensmittel- überwachung/Veterinäramt in Verbindung setzten.

I. Schüttauf

PS: Ist bei Euch aus so kalt??!!



Geschrieben von Boshamer am 23.01.2006 um 11:19:

  RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo aus Kierspe,

tief im Westen haben wir nur -8 Grad, aber das ist auch schon schön schattig.

Bibbernde Grüße an den Rest.

Boshamer



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 23.01.2006 um 11:32:

  RE: Grillen vor der Gaststätte

-8 Grad, ist ja lächerlich großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
In Senftenberg heute morgen knackige -18,5, Tendenz fallend, könnte mir vorstellen, dass in Frankfurt/Oder die -20er Schallmauer gefallen ist.

Aber zurück zum Thema. Möglicherweise kann im Einzelfall die Auflage erteilt werden, nur vereinzelt (z. B. einen Tag pro Woche) im Außenbereich zu grillen. Völlig verhindern kann man das aus meiner Sicht wohl nicht.


P.S.: Habe gerade gehört, dass es in Bayern bis auf -33,8 Grad gefallen ist, da kommen wir ja noch richtig in`s Schwitzen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen .



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.01.2006 um 12:51:

 

Hallo! .... auch hier es kalt, aber schön!

Nochmal zum Thema! Wenn ich in einem Grillwagen oder in einem Grillstand grille, dann werden doch die Speisen in einem entsprechenden "geschlossenen??" Raum behandelt (gegrillt), oder? verwirrt

Wenn ich aber einfach nur einen Grill (nur die Feuerwanne mit einem Rost darüber) irgendwo hinstelle, werden m. E. die hygienerechtlichen Vorschriften nicht unbedingt eingehalten, da hier jeder auf die Würstchen husten kann, was durchaus nachteilig für die Speisen sein könnte! Kopfkratz

Also, das Thema Grillen im Freien (ohne entsprechende Schutzvorrichtungen) wird von unserer Lebensmittelüberwachung (auch wegen der durchaus berechtigten nachteiligen Beeinflussung der Speisen etc.) ziemlich eng gesehen. Deshalb sollte man in jedem Fall die Lebensmittelmittelüberwachung einschalten, auch wenn die reine Abgabe der Speisen derzeit ja nicht mehr erlaubnispflichtig ist.



Geschrieben von Antonia Thien am 24.01.2006 um 13:58:

  RE: Grillen vor der Gaststätte

Hallo,

eine Anfrage bei der Behörde, die für's BImschG zuständig ist, ist sicherlich förderlich, ändert aber nichts an der Zuständigkeit. Geruchsbelästigungen zählen ohne Frage zu den schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des § 3 BImschG. Es gehen zwar nicht unbedingt Gefahren davon aus, aber sicherlich doch Nachteile oder Belästigungen. Das muss beachtet werden.

Wichtig ist m.E. die Einschaltung der Veterinärbehörde, denn nicht nur die Nachbarn können "belästigt" werden, sondern auch die Gäste können evtl. sogar einer Gefahr ausgesetzt werden, wenn offen gegrillt wird. Grundsätzlich ist es doch so, dass Grillwagen oder Grillstände von den Veterinärbehörden überprüft werden bzw. wurden, bevor sie zugelassen werden (nach Änderung des GastG ist das leider andersrum). Offenes Grillen, also ohne Schutzvorrichtung gegen Witterungseinflüsse etc., erlaubt unsere Veterinärbehörde nicht. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Gäste sich nicht verletzen können (Stichwort: Feuer, Abstand, Anzünden).

Ich glaube nicht, dass es Kommentierungen hinsichtlich einer Häufigkeit gewerblichen Grillens (wenn dann, mit den entspechenden Schutzvorkehrungen und -einrichtungen) gibt (kenne ich jedenfalls nicht), aber ich denke, dass hier auch die Umgebung eine Rolle spielt, d.h. handelt es sich um ein Wohn-, Misch-, Kerngebiet? Das generelle Rücksichtnahmegebot ist doch bereits im BauGB und in der BauNVO verankert.

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von Boshamer am 24.01.2006 um 14:06:

  RE: Grillen vor der Gaststätte

Auch wenn ich mir jetzt vielleicht Feinde mache....aber ich finde, wir sollten das doch nicht übertreiben:

Was passiert denn? Ein Gastwirt wirft saisonal ein paar Würstchen auf den Grill. Das passiert auch auf jedem Jahrmarkt oder bei größeren Feiern oder so.

Wenn die Veterinärbehörde damit keine Probleme hat und das o.K. gibt, dann sollten wir uns doch nicht päpstlicher als Benedetto anstellen.

Grüße aus dem "mittelwarmen (-7 Grad)" Kierspe.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.01.2006 um 14:11:

 

Nichts anderes haben die Kollegin aus dem Emsland und auch ich gesagt!

Und wenn sich alle an die Vorgaben halten, gäbe es keine Probleme mit "Gammelfleisch" oder sonstigen unappetitlichen Kleinigkeiten, wie z. B. Bratwurst vom Grill, auf den zuvor (weil ja keine Schutzorrichtung) der TBC-Kranke gehustet oder gespuckt hat! Richtig??



Geschrieben von Antonia Thien am 24.01.2006 um 14:23:

 

So ist es, Herr Kramer!
Es geht nicht darum, generell etwas zu verbieten, sondern es in geregelte Bahnen zu bringen.
Ich jedenfalls mag keine Würstchen, auf die jemand gehustet hat, seine Zigarettenasche abgeschnippt hat und zu allem Überfluss noch ein Vogel drauf gesch..... hat. Da bin ich eigen!

Aber, wenn ich mich recht erinnere, ging es hier bei dieser Anfrage auch gar nicht unbedingt um den reinen Gästeschutz, sondern in erster Linie um den Nachbarschutz. Da würde ich auf jeden Fall auch auf das BImSchG zurückgreifen und evtl. die Bauordnungsbehörde hören. Die haben, soweit ich mich recht erinnere, Vorgaben was das private Grillen betrifft. Vielleich können die auch hier helfen?!

Gruß
A. Thien



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.01.2006 um 14:27:

 

Liebe Kollegin!

Da stimme ich Ihnen wieder einmal unumwunden zu. großes Grinsen

Nur ist es hier, wie bei der berühmten Katze, die sich in den Schwanz usw. schimpf

Wenn das Veterinäramt sagt, so nicht, brauchen die anderen Behörden gar nicht weiter zu prüfen und umgekehrt. Deshalb auch mein ganz oben angebrachter Hinweis auf das Veterinäramt.

Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder?? Kopfkratz



Geschrieben von Boshamer am 24.01.2006 um 14:42:

 

Liebe Leute,

ihr wißt es doch: Alle außer dem N.d.W schwafeln. Weswegen aufregen? rotes Gesicht



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 25.01.2006 um 14:57:

 

Und da hat der vom N. d. W. auch wieder eine Lösung parat:

Mein Immissionsschutzamt (in NRW) sagt: Belästigung tritt ab 5 % der Jahresstunden ein.
Ich hatte das mal bei einem Imbissfall. Monatelang rumgerochen, dann ausgerechnet. Ergebnis: 4,96 %!
Die Nachbarin war da aber irgendwie nicht mit einverstanden und hat alles rebellisch gemacht. Ich habe meinen Ermittlungs- und Berechnungsvermerk aus dem hut gezaubert und alle waren zufrieden.

Also: Immissionsbehörde fragen ist immer richtig. Dabei ist aber auch die Intensität der Gerüche zu berücksichtigen. Bei uns waren Sie nicht so arg heftig.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 25.01.2006 um 15:03:

 

Hallo, nochmals!

Ich will, dass diese Äußerung vom N.d.W. genauso heftig diskutiert wird, wie meine Anregung, das Veterinäramt einzuschalten, sonst schmoll ich! schimpf



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 25.01.2006 um 15:06:

 

OK,
diskutier, diskutier,diskutier,diskutier,.......

so, dass reicht! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen



Geschrieben von Bresgen am 25.01.2006 um 15:41:

 

Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg

Nur, wenn Sie oder ich etwas kurz schreiben, gibt es eine Diskussion! Wenn es der Kollege aus dem Nabel der Welt macht, wird er gelobt, für seine prägnante und kurze Stellungnahme. Verrückte Welt, oder?? Kopfkratz


Hallo Herr Kramer,

das liegt aber nicht daran, dass Sie es weniger gut ausdrücken oder im Unrecht wären.
Herr Wiesemeier hat es bei den Beiträgen, bei denen er für seine prägnante und kurze Stellungnahme gelobt wird, ja auch viel einfacher großes Grinsen - schließlich haben vorher schon etliche Kolleginnen und Kollegen das Thema durchdiskutiert und er muss nur noch eine kurze Zusammenfassung liefern Huepf1

Oh weh, gerade neu im Forum und schön so kess !
Aber weil ich die Beiträge schon so lange mitlese, kommen Sie mir alle schon so vertraut vor, dass ich mich gar nicht neu fühle !
Also Herr Wiesemeier, tun Sie mir nix anbeten

Muntere Grüße aus Euskirchen



Geschrieben von Boshamer am 25.01.2006 um 15:48:

 

Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....

beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.

Gell, Jörg großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 25.01.2006 um 16:56:

 

Zitat:
Original von Boshamer
Keine Sorge, der Mann ist bestechlich....

beim nächsten Seminar ein Bierchen spendiert und schon klappts mit ihm.

Gell, Jörg großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen


Für ein Bierchen gibt es aber nur Gnadenerlass bis zum ersten Komma. Bis zu den Punkten kostet es ein bis zwei mehr! Ausschank
Meine mich liebende Ehefrau macht dann allerdings das mit mir: schimpf



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 25.01.2006 um 17:00:

 

Ich wusste ja, dass Du käuflich bist, aber so billig!! großes Grinsen

Und außerdem, es ist noch lange nicht ausdiskutiert!!


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