Forum-Gewerberecht

» Grillen vor der Gaststätte «

Hallo! ....... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

....... und auch ein Gespräch mit der Veterinärbehörde wäre nicht schlecht, denn m. W. dürfen Speisen nur in geschlossenen Räumen behandelt werden.



Gepostet am 23.01.2006 um 07:31 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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