Forum-Gewerberecht

» Grillen vor der Gaststätte «

Nichts anderes haben die Kollegin aus dem Emsland und auch ich gesagt!

Und wenn sich alle an die Vorgaben halten, gäbe es keine Probleme mit "Gammelfleisch" oder sonstigen unappetitlichen Kleinigkeiten, wie z. B. Bratwurst vom Grill, auf den zuvor (weil ja keine Schutzorrichtung) der TBC-Kranke gehustet oder gespuckt hat! Richtig??



Gepostet am 24.01.2006 um 14:11 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1935#post1935


Beitrags-Print by Breuer76