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Hallo zusammen,
gelegentlich möchten Gastwirte im Außenbereich ihres Betriebes auf Privatfläche, z.B. im konzessionierten Biergarten, einen Grill aufstellen, um Speisen an die Gäste abzugeben. Häufig kommt es hierbei zu Anwohnerbeschwerden über Beeinträchtigungen durch Grillgerüche.
Frage:
Wem ist entsprechende Kommentierung, Rechtsprechung, etc. bekannt, der zu entnehmen ist, in welchem Umfang und welcher Häufigkeit soche Aktivitäten als zulässig angesehen werden?
Vielen Dank im Voraus!
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