Neue Spielverordnung verkündet |
Solon
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René Land
Administrator
    

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2
27.12.2005 11:26 |
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Solon
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Felix Krämer
Doppel-As

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Hallo aus Unterfranken,
schön, dass ich mir über den Link die Neuerungen mal ansehen konnte; leider ist das pdf-Dokument geschützt und ich kann es nicht ausdrucken. Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben?
Ich habe noch eine Frage zu § 3 Abs. 2 SpielV:
Es dürfen nun grundsätzlich max. 12 Spielgeräte aufgestellt werden, wenn der nötige Platz (min. 144 m²) da ist. Wir haben schon einige Spielhallen bei uns, denen wir nach altem Recht erlaubt haben 10 Geldspielgeräte aufzustellen, da min. 150 m² Fläche vorhanden ist.
Dürfen die Spielhallenbetreiber nun auf Grund der Gesetzesänderung einfach 12 Spielgeräte aufstellen, obwohl die Erlaubnis nur für 10 Geräte gilt, oder müssen die Betreiber einen Antrag stellen, um ihr Angebot auf 12 zu erweitern?
In diesem Punkt fehlt mal wieder eine Übergangsvorschrift....
Gruß aus Alzenau
Felix Krämer
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3
29.12.2005 10:37 |
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René Land
Administrator
    

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Hallo Herr Krämer,
zum Ausdrucken kann ich Ihnen im Moment nur die Synopse der SpielVO aus unserem Downloadbereich anbieten. Ich glaube aber über die Uni-Saarbrücken gibt es eine Möglichkeit das BGBl. Teil I (zumindest teilweise) kostenfrei als Druckversion zu bekommen.
Viele Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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4
29.12.2005 11:40 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Oder einfach mal im Internet Googlen. Vielleicht ist es auf einer anderen Seite ja zum Ausdrucken freigegeben.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich

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5
29.12.2005 11:49 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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Themenstarter
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Hallo, Kollege Krämer,
durch die gesetzliche Änderung darf jetzt (ab 01.01.2006) je 12 m² Grundfläche 1 GSG aufgestellt werden. Diese Änderungen müssen nicht dem Gewerbeamt/der Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.
Problematisch ist allerdings, wenn die Behörde unzulässigerweise eine Anzahl von GSG in der Erlaubnis festgeschrieben hat. Unzulässigerweise deshalb, weil sich die Max-Anzahl aus der SpielVO ergab und ergibt.
Sollten Sie dieses gemacht haben, empfehle ich Ihnen, dieses Passus der Erlaubnis aufzuheben.
Noch ein Hinweis zum PDF-Download: Die Seiten des Bundesanzeigers (www.bgbl.de) sind "Nur-lese-Seiten" und können nicht ausgedruckt werden.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
29.12.2005 13:02 |
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