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Hallo liebe Kollegen,

vielen Dank für die guten Anmerkungen.

@ Kollege Wiesemeier
Wir haben keine Anzahl festgeschrieben. Nur in einem Hinweis festgestellt, wie groß die Fläche ist, auf der die GSG aufgestellt werden. Über einen Hinweis auf die SpielVO ergab sich dann die Anzahl. Insoweit ist das also kein Problem.

@ Gewerbeamt Dreieich
es gibt einige Dinge zu der neuen Verordnung, manches ist gar nicht schlecht. Ich hatte nur den reinen Gesetzestext gesucht. Aber mit der Synopse bin ich schon glücklich...

Gruß aus Alzenau

Felix Krämer



Gepostet am 29.12.2005 um 15:19 von:
Benutzer: Felix Krämer
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