Forum-Gewerberecht

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Hallo, Kollege Krämer,

durch die gesetzliche Änderung darf jetzt (ab 01.01.2006) je 12 m² Grundfläche 1 GSG aufgestellt werden. Diese Änderungen müssen nicht dem Gewerbeamt/der Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

Problematisch ist allerdings, wenn die Behörde unzulässigerweise eine Anzahl von GSG in der Erlaubnis festgeschrieben hat. Unzulässigerweise deshalb, weil sich die Max-Anzahl aus der SpielVO ergab und ergibt.  Kopfkratz  

Sollten Sie dieses gemacht haben, empfehle ich Ihnen, dieses Passus der Erlaubnis aufzuheben.  Formulier  

Noch ein Hinweis zum PDF-Download: Die Seiten des Bundesanzeigers ([URL]www.bgbl.de[/URL]) sind "Nur-lese-Seiten" und können nicht ausgedruckt werden.  Heul  



Gepostet am 29.12.2005 um 13:02 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
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