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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 6,6316 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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tfis tfis ist männlich
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RE: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?

Guten Tag,
ich lese hier schon einige Monate mit und habe mich nun angemeldet, auch weil dies hier ein interessantes Thema ist.


Es scheint allgemein etwas Verwirrung über die Begriffe "Einsatz" und "Gewinn" zu herrschen, auf die Spitze getrieben mit und von der oftmals vorgefundenen "Punkteanzeige" sowie hiervon ab- und aufgebuchten Werten und die "Umwandlung" in Geldbeträge.

Einsätze und Gewinnen laufen ausschliesslich über den Geldspeicher.

Zitat:

§ 12 Abs.2 c) SpielV
"bei Beginn einer gemäß § 13 Abs. 1 Nr.5 erzwungenen Spielpause alle auf dem Münz- sowie Gewinnspeicher aufgebuchten Beträge bis auf Restbeträge, die in der Summe unter dem Höchsteinsatz gem. § 13 Abs.1 Nr.1 liegen, automatisch ausgezahlt werden"

nun betrachtete ich mir, wie der Verordnungsgeber seine Spielverordnung verstanden hat, die Verwaltungsvorschrift:
1.1.1
"Darüber hinaus gibt es noch weitere den Spielerschutz fördernde Restriktionen, z.B. die Abschaltung des Spielgerätes nach einer Stunde dauernden Betriebs und die anschließende Nullstellung."

Das ist sehr missverständlich formuliert.
Das Gerät ausschalten und alle Daten löschen?

Zitat:



Dann fragte ich mich, wie nun die PTB unserer Landesregierung so was sagen konnte. Denn ich sah mich nach einem Blick ins Gesetz bestätigt.

In den Technischen Richtlinien Version 3.2, vom 3.11.2006, fand ich nun:

1.15.3
Mit Bezug auf § 12 Abs. 2 Buchst. c) wird auf der Basis einer Erklärung des Antragstellers davon ausgegangen, dass bei Beginn einer gem. § 13 Abs. 1 Nr. 5 erzwungenen Spielpause alle auf Münzspeichern vorhandenen Beträge bis auf Restbeträge unter 0,20 € automatisch ausgezahlt werden."

- Dem aufmerksamen Leser fällt nun sicher auch auf, dass da auf zwei wichtige Worte verzichtet wurde, denn es fehlt "sowie Gewinnspeicher". Und das Wort "aufgebucht" wurde gegen "vorhanden" ersetzt.-


Das Vorhandensein eines Betrages auf dem Geldspeicher setzt eine vorherige Aufbuchung voraus. Entweder als Gewinn oder als Einwurf (nicht Einsatz).
Da ein Gewinn aus einem Geldbetrag besteht, kann das Wort "Gewinnspeicher" wegfallen. Gewinnspeicher sind auch Münzspeicher (besser: Geldspeicher).

Zitat:

Dann bekam ich freundlicherweise noch den Entwurf der modifizierten Technischen Richtlinien vom 01.03.2007, da fand ich nun:

1.15.3
Mit Bezug auf §12 Abs 2 Buchst. C) wird auf der Basis einer Erklärung des Antragstellers davon ausgegangen, dass bei Beginn einer gem. § 13 Abs. 1 Nr. 5 erzwungenen Spielpause alle auf Geldspeichern vorhandenen Beträge bis auf Restbeträge unter 0,20€ automatisch ausgezahlt werden."

- Dem aufmerksamen Leser wird nun aufgefallen sein, dass wir plötzlich das Wort "Geldspeicher" haben.-




Sonst müsste man auch von "Banknotenspeichern" reden.
Geldspeicher ist wohl letzten Endes der Ausdruck, der gemeint war.

Zitat:

Wer von Euch kennt denn ein neues GSG, dass tatsächlich wie vom Verordnungsgeber gewünscht, verstanden und niedergeschrieben, nach einer Stunde Spielbetrieb abschaltet und die Münz- und Gewinnspeicher entleert ( bis auf 20 cent)?
Also auch den Punktgewinnspeicher auf dem Punktbeträge aufgebucht sind?



Es wird nur Geld gewonnen.
Wert eines sogenannten Punktes in Euro: 0,00
Die Punkte zeigen lediglich die Gewinnaussicht an. Ein Gewinn, wie auch Einsatz, findet NUR über den Geldspeicher und nur in € statt.

Zitat:


2.9 Externe Einwirkungen
"Erlaubt sind Kommunikationsschnittstellen für die Durchführung von Betreiberfunktionen (z.B. mit Hilfe von Servicegeräten) oder für die Realisierung von betriebswirtschaftlichen Informationsabfragen (z.B. über Netzwerke), wenn die Schnittstellen und die vorgesehenen Funktionen beschrieben sind, die oben genannten externen Beeinflussungen des Spielsystems durch andere Spielgeräte und die Identifikation von Spielern über solche Schnittstellen ausgeschlossen, die zugelassenen Eigenschaften des Spielgerätes nicht verändert werden können und sonstige Bestimmungen der Spielverordnung nicht verletzt werden."


Nun gut, über die Sache mit den Netzwerken kann man sich streiten, aber dadurch, dass nur betriebswirtschaftliche Informationsabfragen erlaubt sind und die Schnittstellen und die vorgesehenen Funktionen beschrieben werden müssen, lässt sich die Sache prüfen und von uns vor Ort überprüfen.


In dem Entwurf der modifizierten technischen Richtlinien vom 01.03.2007 musste ich aber dann lesen:

2.9 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät

"Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät, wenn nachweislich das Spielsystem oder Spielzustände nicht beeinflusst werden können (z.B. Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie nachweislich keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben)."


Als aufmerkamen Leser fehlte mir nun leider der nette Halbsatz "die Schnittstellen und die vorgesehenen Funktionen beschrieben werden müssen".



So nett war der Halbsatz nicht, zumindest nicht aus Herstellersicht. Wo es vorher ausreichte Schnittstellen und Funktionen zu beschreiben, muss nun explizit ein Nachweis darüber erbracht werden ("...wenn nachweislich..."), dass das Spielsystem und Spielzustände nicht beeinflusst werden können.

Zitat:

...
Dann dachte ich mir, dass ich es vielleicht nicht richtig verstanden habe und bekam freundlicher Weise ein Protokoll einer Besprechung, in dem dieser Punkt u.a. aufgegriffen wurde.
...

Welches Protokoll von welcher Besprechung?
Gelten die technischen Richtlinien nichtmehr?


Zitat:


§13 Abs1 5. SpielV

" Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern, wie Gewinne die Einsätze deutlich übersteigen."

Also um die ca. fünf Minuten, wenns denn mal passiert, will ich mich nicht streiten. Ich weiß ja mit welcher durchschnittlichen Ausschüttungsquote die Geräte eingestellt sind.


5 Minuten sind der Toleranzwert.
Bei einer "deutlichen Gewinnsituation" wird die Zwangspause verschoben.

Zu den "betriebswirtschaftlichen Gründen". Automaten werden in der Regel aufgestellt zum Geld verdienen, ergo ist jede Einstellung am Gerät auf einem betriebswirtschaftlichen Grund basierend. Selbst wenn ich die Beleuchtung herunterdrehe, weil sie den Gästen zu hell ist.

Wenn ich mir diese Anfrage betrachte, würde ich mich als PTB auch etwas angp**** fühlen.

Politker beschweren sich über die Wortgetreue Einhaltung einer Verordnung, die sie selbst veranlasst haben.

Die neue Spielverodnung mag gut oder schlecht sein.
Sie ist so wie sie ist.

Bevor man ein Gesetz verabschiedet sollte man wissen, was man will und diesen Willen so eindeutig formulieren, dass es keinerlei Auslegungsspielräume gibt.
Und vor allem (siehe Verwaltungsvorschrift) etwas Ahnung von der Materie kann auch nicht schaden. Zumindest, wenn man die entsprechenden Gesetze erlässt.
21 08.05.2007 15:42 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
Solon
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Meike
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Hallo Tfis,

willkommen im Forum.

Deine Definition zu Einsatz und Gewinn und damit zur These es können nur Geldspeicher gemeint sein, sah das Bundesverwaltungsgericht bereits 1968 ganz anders.

Zur Thematik der Verfügungsgewalt und Eigentumsvermutung hatte sich bereits der BGH ausführlich geäußert.

Daher bleibe ich dabei, es müssen Münz- und Gewinnspeicher, expressis verbis der Verordnung, geleert werden und zwar "auf beiden Seiten" der Kontrolleinrichtung.

Man darf nämlich nur dann von einem Einsatz sprechen, wenn der Spieler diesen unwiderruflich für das Spiel hingegeben hat (so das Bundesverwaltungsgericht). Solange aber der Spieler die Möglichkeit hat über Auszahlungstaste oder ähnlich wieder seinen Einwurf zurück zu erhalten, ist es kein Einsatz. Ob dies mit einer zeitlichen Verzögerung passiert, weil z.B. die Kontrolleinheit noch zwischen geschaltet ist, ist völlig irrelevant.

Beispiel: Der Spieler wirft 20,-€ in den Automaten, wandelt diese über die Kontrolleinheit um und auf der Kreditanzeige sieht er nun 2000. Wenn nun seine Frau anruft und ihm die Hölle heiß macht, weil er die Zahnpastatube nicht zugedreht hat und er zu Hause Abbitte leisten muss, bucht er nun die 2000 Punkte über die Kontrolleinheit wieder in 20,-€ um und lässt sie sich auszahlen.

Wie man sieht, war das Umbuchen keine unwiderrufliche Handlung. Somit hatte der Spieler auch auf der anderen Seite der Kontrolleinheit Verfügungsgewalt.

Jetzt der Weg des Gewinns.

Der Spiel hat Glück und erhält bei einer Serie 200.000 Punkte = 2000,-€.
Von diesen auf dem Kreditspeicher gutgeschriebenen Gewinnpunkten kann der Automat nicht einfach wieder welche abziehen. Diese Gewinnpunkte sind vom Automaten unwiderruflich hergegeben worden. Weder der Automat, noch der Hallenbetreiber haben nun mehr Verfügungsgewalt.
Die Auszahlung dauert etwas länger, - es sei denn der Spieler hat ein agreement mit dem Hallenbetreiber. Aber de facto könnte sich nun der Spieler 4 Stunden vor den Automaten setzen und stündlich seine 50.000 Punkte = 500,-€ auszahlen lassen.


Aber wenn der Automat tatsächlich nach einer Stunde den Gewinnspeicher leeren würde, wären 1500,-€ verloren, weil die von der Kontrolleinheit "geschluckt" würden. Der Gewinnspeicher würde genullt.
Wäre der vorgegebene Maximalgewinn von 500,-€ vom Automaten eingehalten, wäre die Spielunterbrechung und Leerung kein Problem. - genauso wie die Spielverordnung es vorgesehen hatte-


Vielleicht hatte sich der Gesetzgeber mit der Formulierung auf Münz- und Gewinnspeicher aufgebucht viel mehr dabei gedacht, als nun dem einen oder anderen lieb ist.


Gruß Meike
22 08.05.2007 18:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
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@ tfis
Willkommen im Forum!
Zum besseren Verständnis Deiner Ansichten erkläre doch mal bitte, wie abhängig bis Du von der Automatenherstellergilde?

@Meike
Kann es sein, dass Du dich über die reguläre Arbeitszeit von 52 Stunden/Wochen hinaus mit diesem Thema beschäftigst? Gratuliere - Du hast es auf den Punkt gebracht, den keiner sehen will oder sehen kann:

Aber wenn der Automat tatsächlich nach einer Stunde den Gewinnspeicher leeren würde, wären 1500,-€ verloren, weil die von der Kontrolleinheit "geschluckt" würden. Der Gewinnspeicher würde genullt. Wäre der vorgegebene Maximalgewinn von 500,-€ vom Automaten eingehalten, wäre die Spielunterbrechung und Leerung kein Problem. - genauso wie die Spielverordnung es vorgesehen hatte-
Vielleicht hatte sich der Gesetzgeber mit der Formulierung auf Münz- und Gewinnspeicher aufgebucht viel mehr dabei gedacht, als nun dem einen oder anderen lieb ist.


Scheinbar spielt es überhaupt keine Rolle was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat. Auch scheint die SpielV und SpielVwV außer Kraft gesetzt worden zu sein. Alles entscheidend ist wohl nur der Wille des Herstellers und was die PTB innerhalb ihrer Richtlinien daraus macht:
geschockt Spielpunkte, Fernsteuerung, Chipkartensystem, Zwangsabschaltung geschockt

Die Dummen sind wir Aufsteller - alles so wie immer. Oder hat einer schon mal versucht einem Spieler zu erklären, dass er gar keinen Anspruch auf seine 200.000 Punkte auf dem Gewinnspeicher hat?? Der Zubehörhandel wird gar nicht so viele Gerätescheiben nachliefern können ……………


Moin
23 08.05.2007 20:24 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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Meike wann und warum soll das Gerät in Pause gehen ?

Wie geht das bei deinem Beispiel ? Respekt

Kopfkratz
24 08.05.2007 23:39 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
tfis tfis ist männlich
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Guten Morgen und danke für die freundliche Aufnahme hier im Forum.

@Meike:

Der Einsatz findet schon bei der Umbuchung statt. Die Punkte sind nur, wie Sonderspiele, eine Aussicht auf einen Gewinn. Das eigentliche Gewinnen ist das "Zurückbuchen" auf den Geldspeicher, das stattfinden kann aber nicht muss. Deshalb sind die 200 Punkte in 2 € ein Gewinn und keine Einsatzrückgabe.

Zitat:

Der Spiel hat Glück und erhält bei einer Serie 200.000 Punkte = 2000,-€.
Von diesen auf dem Kreditspeicher gutgeschriebenen Gewinnpunkten kann der Automat nicht einfach wieder welche abziehen.

Sofern es denn ein Gewinn wäre.

Zitat:

Diese Gewinnpunkte sind vom Automaten unwiderruflich hergegeben worden. Weder der Automat, noch der Hallenbetreiber haben nun mehr Verfügungsgewalt.

Punkte zeigen eine Aussicht auf einen Gewinn an, der erst bei einer "Zurückbuchung" eintritt.

Zitat:

Die Auszahlung dauert etwas länger, - es sei denn der Spieler hat ein agreement mit dem Hallenbetreiber. Aber de facto könnte sich nun der Spieler 4 Stunden vor den Automaten setzen und stündlich seine 50.000 Punkte = 500,-€ auszahlen lassen.




Warum dauert denn die Auszahlung etwas länger?
Wenn Punkte=Gewinn dürfte man nicht nur, man müsste sogar die Möglichkeit haben sich diese in einem Rutsch auszahlen zu lassen.
Das Umbuchen ist das eigentlich Gewinnen, deshalb "nur" € 500/h.

Andersherum könnte man, sofern Punkte und Gewinspeicher das Selbe wären, auf einen Schlag 20,30,80 € in Punkte umwandeln.
Warum "nur" € 2,- und dann auch noch warten?



@Jasper:
So unabhängig wie jeder andere kleine Aufsteller. Ich muss deren Produkte kaufen, ob es mir passt oder nicht.
25 09.05.2007 11:13 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
dieter116
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Punkte sind keine Gewinnerwartung wie Sonderspiele.
Bei den S ist ein möglicher Gewinn in Aussicht gestellt, je nachdem ob ein S gewinnt.
Punkte sind aber direkt in Geld umwandelbar.
Bei einigen Geräten wird z.B. ein direkt gewonnenen Betrag von
€ 150,- nicht auf den Geldspeicher, sondern auf den Punktespeicher mit 15000 Punkten aufgebucht,
sinnigerweise wird er dann noch so dort angezeigt : 150.00 .
Der normale Dezimalpunkt sitzt bei einer Anzeige ja wohl eine Stelle weiter links, nämlich als Tausendertrennung.
26 09.05.2007 11:47 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
tfis tfis ist männlich
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Zitat:

Neue Spielverordnung

Es ist auch der PTB nicht entgangen, dass die Zulassungen der neuen Generation von Spielgeräten zu gewissen Irritationen geführt haben. Die hohen Punktezahlen, mit denen operiert wird, führen gelegentlich zu der Vermutung, dass die in der Spielverordnung festgelegten Grenzen nicht eingehalten seien.

Die nachfolgenden Erläuterung sollen aufklären.

Der Verordnungsgeber hat mit der jüngsten Novellierung der Spielverordnung einen Paradigmen­wechsel vollzogen, der zunächst erläutert werden soll. Im Gegensatz zur alten Spielverordnung, in der bestimmte Anforderungen an die Spiele aufgestellt waren, z. B. Einsatz, Gewinn, Sonderspiele, Risiko, Merkmalsübertragung, wird in der neuen Spielverordnung direkt auf die Reg­lementierung des Geld­flusses abgestellt und im Gegenzug die Spielgestaltung selbst für den Hersteller freigegeben. Neu ist auch, dass jetzt im laufenden Spielbetrieb die Einhaltung der Grenzwerte für die Geldbewegungen durch die Kontrolleinrichtung überwacht wird. Das hat zu mehr Si­cherheit bei der Einhaltung der Grenzwerte geführt, aber auch neue Freiheiten bei der Spielgestaltung gebracht.

So schreibt der Verordnungsgeber jetzt nicht mehr die Einsatz- und Gewinnhöhe von Spielen vor. Er spricht in der neuen Spielverordnung überhaupt nicht mehr von einem Spiel und hat auch keine Regelungen rund um ein Spiel aufgestellt. Die Hersteller sind nun frei, bestimmte Abläufe als ein Spiel zu bezeichnen. Vielmehr regelt der Verordnungsgeber die Geldmengen, die in bestimmten Zeitabschnitten eingesetzt oder gewonnen werden dürfen. Dabei verstehen sich Einsatz und Gewinn als Geldbeträge, die aus der Verfügungsgewalt des Spielers bzw. in die Verfügungsgewalt des Spielers gelangen. Nur diese Geldübergabe­prozesse sind reglementiert. Was auf dem Spiel­gerät sonst passiert, z. B. wie viele Punkte wie schnell auf- und abgebaut, riskiert oder als (spätere) Gewinnaussicht dargestellt werden dürfen, ist nicht geregelt. Das heißt, dies alles ist frei gestaltbar.

Für Außenstehende kommt erschwerend hinzu, dass Spielgeräte gelegentlich in der entsprechenden Werbung mit Aussagen charakterisiert werden, die nicht immer für die notwendige Transparenz sorgen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn für den Umgang mit Punkten ebenfalls die Begriffe „Einsatz“ und „Gewinn“ verwendet und sehr hohe „Gewinne“ in Punkteform angeboten werden. Diese Begriffe entsprechen nicht denjenigen der Spielverordnung. Auf Werbeaussagen der Hersteller hat die PTB jedoch keinen Einfluss.

Die PTB gewährleistet durch die Prü­fung und Zulassung der Geldspielgeräte aber, dass die Geldmengenbegrenzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Spielverordnung eingehalten werden. Das gilt unabhängig davon, wie klar oder verwirrend werbende Darstellungen formuliert sind.


http://e00051.berlin.ptb.de/portal/page?_pageid=65,167317&_dad=portal&_sche
ma=PORTAL
27 09.05.2007 13:04 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
Meike
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Hallo Tfis,

über die Definition den Einsatzes können wir nicht diskutieren, weil die vom Bundesverwaltungsgericht bereits festgelegt wurde (Punkt)


Aber, dass Deine Definition nicht richtig sein kann, muss Dir klar sein, wenn Du Die Definition des Glücksspiels betrachtest.

schematisch als einfache Formel:

Einsatz (Spielbeitrag) + maßgeblich vom Zufall bestimmtes Spiel + Gewinnmöglichkeit=Glücksspiel

oder anders formuliert

Du kannst in einen Zigarettenautomaten gerne Geld reinschmeißen, aber solange Du nicht die Wahltaste der Marke gedrückt hast, ist kein Vertrag zustande gekommen.


Hallo Stefan,

wir beide wissen doch wie es funktioniert, oder?



Gruß Meike
28 09.05.2007 16:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike ,

ich denke zu wissen wofür sie Pause ist. Ich denke auch zu wissen für was sie eigentlich gedacht war.
Also wenn der Kunde 1 Stunde am Stück gespielt hat und 1 Stunde am Stück dafür Geld in den Automat geworfen hat, soll das Gerät 5 Minuten (Neue SpVo und 3 Min. Alte SpVo ) in Pause gehen . Die Automatenindustrie hat das umgewandelt in 5 Min. Freispielen ohne Einsätze. (Hab ich mich auch gefragt wie die das wider hinbekommen haben.)
Aber ein Gerät welches in der Gewinnserie in die Pause geht habe ich weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart gesehen.

Na dann zu deinem Beispiel : Zitat
Jetzt der Weg des Gewinns.

Der Spiel hat Glück und erhält bei einer Serie 200.000 Punkte = 2000,-€.
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Aber wenn der Automat tatsächlich nach einer Stunde den Gewinnspeicher leeren würde, wären 1500,-€ verloren, weil die von der Kontrolleinheit "geschluckt" würden. Der Gewinnspeicher würde genullt.
Wäre der vorgegebene Maximalgewinn von 500,-€ vom Automaten eingehalten, wäre die Spielunterbrechung und Leerung kein Problem. - genauso wie die Spielverordnung es vorgesehen hatte.



Und was ist jetzt wenn ein Kunde 50 min. gespielt hat und jetzt 500€ gewinnt ?
Sofort auszahlen geht nicht ( Höchstgewinn pro Spiel bei 20ct. Einsatz sind 2€. )
Nach dem er aber jetzt gleich 1 Stunde Spielt muss das Gerät den Rest löschen und der Kunde schaut in die Röhre. Auch nicht schlecht .

Also Meike kann man die Spielpause nicht zur Reglementierung der Höchstgewinne heranführen.
Davon abgesehen soll das Gerät nach 1 Stunde Dauerbespielung in Pause gehen.
Woran erkennt das Gerät das es noch der gleiche Kunde ist? Augen hat er nicht. Applaus

Ihr könnt machen was ihr wollt, die Industrie findet immer einen Weg den Spieler das Spiel schmackhaft zu machen.
Wie ist es bei den Alten Geräten? Im Gesetz stand „ nach einer Stunde Dauerbespielung Pause und Geld raus „ und die Industrie baut halt ein Pausen Warnung aller Pip-Ton ein. Und der Kunde Spielt, hört den Ton und drückt sein Geld raus und schmeißt es danach gerade wider ein zum weiterspielen ohne Pause. Kopfkratz

Immer den Zweck der Vorschifft im Blick behalten. Das Problem liegt doch daran das jeder die Vorschriften anders auslegt.

Anderes Beispiel: In der SpVo steht : Das mehrfach bespielen von Automaten soll durch Sichtblenden und abstand zu einander Verringert oder unterbunden werden. Na da bin ich ja froh das die Geräte eine Risiko-Automatik haben und der Kunde zum Spielen gar nicht vorm Gerät sitzen müssen. verwirrt

So eigentlich wollte ich mich kurz fassen aber es kommt hat immer anders. Formulier

Gruß Stefan
29 09.05.2007 19:29 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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RE: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?

@Meike

Jedes zugelassen Gerät der neuen Spielverordnung entspricht dieser. Denn die PTB als Prüforgan hat die Zulassung erteilt !

Was vielleicht schwer verständlich ist:

Das "Spiel" der Spielverordnung findet bei vielen Geräten wie folgt ab - es werden nur Geld/Zeit-Bewegungen als rechtliche Grenzen definiert:

Einsatz: Man bucht innerhalb 5 Sekunden 20Cent vom Geldspeicher (und nicht Münzspeicher, da ja auch Scheine reingehen bzw. rausgehen können) auf den Punktespeicher gebucht.

Gewinn: Es werden 2 Euro innerhalb von 5 Sekunden vom Punktespeicher auf den Geldspeicher gebucht.

Punkte sind kein Geld - werden aber zum leichteren Verständnis für den Spieler oft damit verglichen.

Spiel hat nichts mit Walzendrehungen zu tun.

Viele Grüße
Andreas
30 09.05.2007 20:27 astarz ist offline E-Mail an astarz senden Beiträge von astarz suchen
Meike
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Hallo Andreas,

willkommen im Forum.

Welche Wertigkeit die Punkte am Geldspieler haben, sind jedem Spieler bekannt.

Somit bekommt der Spieler einen geldwerten Gewinn.

Die Punkte könnten auch Kredits, Spiegeleier oder Bäume heißen, völlig egal, weil der Spieler weiß, wieviel er bei Umwandlung dafür erhält.

Wieso kommst Du also darauf, dass die Punkte kein Geld darstellen?

Und wenn man sagt auf das "Spiel" ist nicht mehr zu schauen. O.K.
Aber wann beginnt denn das Spiel?

Doch erst wenn der Spieler den Einsatz tätigt, d.h. unwiderruflich seinen Vermögenswert opfert.



Hallo Stefan,

Du sagst so schön, dass die Industrie immer einen Weg findet.

Das ist halt ein Strategiespiel und da bin ich ja auch eine Spielernatur.

Ich bin halt dafür, dass Bestimmungen eingehalten werden sollten. Sorry, aber da bin ich etwas beruflich vorbelastet.

Und ich bin dafür, dass bauartgeprüfte Geräte auch tatsächlich bauartgleich sein sollten, damit nämlich die Behörden vor Ort, welche nicht mit Softwarespezialisten und Dipl.Ing.s die Spielhallenkontrollen machen auch den Hauch einer Chance haben, ohne Gesichtsverlust wieder aus der Halle raus zu gehen.

Und wenn ich lese, dass Schnittstellen mit Netzwerkanbindung zur Einwirkung auf das Gerät und dann noch aus betriebwirtschaftlichen Gründen zulässig ist, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

Natürlich sollte man immer an das Gute im Menschen glauben, aber leider bin ich auch da beruflich etwas vorbelastet.

Natürlich könnte ich sagen, dass man da nur das Licht mit regeln will, damit dem Spieler die Augen nicht so brennen, aber da ich technisch und betriebswirtschaftlich leider auch etwas vorbelastet bin, habe ich auch da so meine Zweifel.

Und wenn der Verordnungsgeber sagt "gegen Veränderungen gesichert gebaut sein", dann hätte ich das auch gerne, weil mein "Sicherheitsgefühl" dann gestärkt wird.


Mal ganz abgesehen von mir und meinem seltsamen Berufsethos sollte das aber auch für die Betreiber ein persönliches Interesse sein, denn Euch kann man mit an Netzwerken angebundenen Geräten und Geräten, deren Auszahlungsquoten von Euch vor Ort nicht selbst eingestellt werden kann, innerhalb kürzester Zeit wirtschaftlich platt machen.

Wenn jemand eine "feindlichen Übernahme" plant, ist das mit technischer Raffinesse schnell relaisiert.
Und so, wie ich das jetzt hier in den Beiträgen im Forum quergelesen habe, steht Ihr allesamt in wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen zu einer Handvoll Leuten.

Mal abgesehen von kartellrechtlichen Bedenken, die in einem anderen Thema schon angesprochen wurden, wäre mir das betriebswirtschaftlich viel zu riskant.


Gruß Meike
31 09.05.2007 21:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Jasper,

die Möglichkeit der Ferneinstellung via Netzanbindung, wie er hier zugelassen wurde, ist der Hammer.

Das stellt alles andere locker in den Schatten.


- Da muss ich mir jetzt in Ruhe Gedanken zu machen.-


Gruß Meike



Also dass sich PTB und adp (Fa. Gauselmann) gegenseitig zu Festen und Feiern einladen und sich abwechselnd in den höchsten Tönen loben spricht schon alleine für sich...

Die legen sich die Spielverordnung nach Belieben aus, und die PTB nickt es ab.

Hintergrund dieser Machenschaften ist auch die gewollte Marktbereinigung. Die kleinen Familienbetriebe sollen vom Markt verschwinden.

Es grüßt sunrise
32 10.05.2007 00:29 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
dieter116
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Nochmal zu Geld -- Punkten.

Be einem neuen Gerät ist es möglich innerhalb einiger Minuten 80,- einzuwerfen, diese in Punkte umzuwandeln und zu verspielen, danach macht es dann eben 55 min Pause.
aber es gibt ja nicht nur ein Gerät pro Halle, also kann das Spiel an einem anderen weitergehen.



Wegen Ferneinwirkung etc.

Hier die neuesten technischen Richtlinen der PTB:
( leider lässt sich die URL hier nicht reinkopieren)

Also mal selbst dort schauen, sind vom 04.05.07.
Damit dürfte sich dies Thema eigentlich erledigt haben.

Wenn da nicht wieder für bestimmte Hersteller andere Regeln gelten verwirrt
33 10.05.2007 06:24 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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Hier gibt es die PTB-Richtlinie und weitere Infos zum Thema
PTB-Richtlinien, etc.

Es ist schon beachtlich, wie sich solch ein junger Verband Gehöhr verschafft hat und sich für die Abschaffung von Player-Tracking eingesetzt hat. So wie es aussieht gibt es nur 2 Möglichkeiten wirklich gehört zu werden. Entweder über aufwendige und undurchsichtige Lobbyistenarbeit oder aber wie die „jungen Wilden“ direkt und unverblümt „das Recht“ den Verantwortlichen vors Gesicht halten.

@sunrice
Hintergrund dieser Machenschaften ist auch die gewollte Marktbereinigung. Die kleinen Familienbetriebe sollen vom Markt verschwinden.

Und so wie es ausschaut sogar mit Unterstützung vom Wirtschaftsministerium!

@ Dieter 116
Also mal selbst dort schauen, sind vom 04.05.07.
Damit dürfte sich dies Thema eigentlich erledigt haben.


Welche Änderung der Richtlinie meist Du, dass sich „dies Thema“ eigentlich erledigt hat?

Die bisherigen Änderungen lassen erkennen, dass sich da „einige Leute“ ertappt vorkommen und nun ein paar Meter zurück gerudert sind. Das, dass nicht alles gewesen sein kann, macht das hier deutlich:

2.9 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät
Im Zusammenhang mit der Sicherung des Geldspielgerätes und seiner Komponenten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 7, mit § 9 Abs. 2 sowie mit den Anforderungen 1.4, 1.5 sowie 1.15 ist zu sichern, dass das Spielsystem nicht durch externe Einwirkungen von außerhalb der Bauart (z.B. durch Veränderung von Punkte-, Jackpot-, Bonus oder anderen Spielzuständen) beeinflusst werden kann. Vorkehrungen, die für solche Beeinflussungen geeignet sind, sind nicht erlaubt. Das betrifft alle Medien, Kommunikationsformen, Zusatz- oder Servicegeräte, über die bzw. mit dessen Hilfe die Einwirkung erfolgen könnte.
Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät, wenn nachweislich das Spielsystem oder Spielzustände nicht beeinflusst werden können (z.B. Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben).
Die extern bewirkte Umschaltung zwischen Spielsystemen bzw. Voreinstellung von Spielvarianten ist dann erlaubt, wenn die Anforderungen zur Kennzeichnung gemäß 1.9 und 1.15.2, Buchstabe b, beachtet sind, das Gerät sich im vordefinierten Anfangszustand befindet und über die Umstellung bzw. Voreinstellung hinaus keine weiteren Einwirkungen erfolgen können. Kopfkratz

(z.B. Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben).

Das ich nicht lache!! Eine Fernsteuerung für Licht und Ton?? Es geht doch allein um den Verkauf von teuren mit den Geldspielern vernetzten Geldmanagementsystemen die laut Prospekt eine Kundenbindungsfunktion haben. Also stehen wir wieder am Anfang. Dann werden eben nicht die Geldspieler ferngesteuert sondern das damit vernetzte Kundenbindungssystem. Und die PTB kann wieder sagen: Eine Fernsteuerung von solchen Systemen ist laut Richtlinie und SpielV nicht verboten. Es hat halt keine Auswirkungen auf das Spielsystem sondern nur auf das externe Kundenbindungssystem Respekt Applaus Respekt

Die Spielhallen der Gerätehersteller werden mit vernetzten ferngesteuerten Geldmanagementsystemen mit Kundenbindungsfunktion ausgerüstet und wir Aufsteller müssen wie zu Jackpotzeiten nachziehen. Und das will die PTB nicht erkannt haben. wut

Hier die anderen Änderungen vom 04.05.2007:

1.9 Kennzeichnungen und Aufschriften- Kennzeichnung von Spielvarianten, falls nicht leicht und unmissverständ-
lich erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Spielsysteme in der
gleichen Bauart handelt; die Kennzeichnung - falls erforderlich - erfolgt in
unmittelbarer Nähe des oder eines Geldspeichers; falls davon abgewichen wird, darf die Darstellung in Größe, Helligkeit und anderen für die Wahrnehmung wichtigen Eigenschaften nicht hinter der der Anzeigen in der Umgebung zurückstehen,

1.15 Erklärungen nach § 12 Absatz 2
1.15.2 Zufälligkeit der Gewinnaussichten

a) Die Gewinnaussichten unterliegen keinen langfristigen Trends, d.h. sie ändern sich auf längere Sicht nicht. Unterschiedlich einstellbare Spielvarianten sind für den Spieler dauerhaft erkennbar gekennzeichnet.

2.10 Übertragungen aus dem Spielgerät
Im Zusammenhang mit der Sicherung des Geldspielgerätes und seiner Komponenten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 7 und 8, mit § 9 Abs. 2 sowie mit den Anforderungen 1.15 ist zu sichern, dass die Übertragung oder externe Speicherung bzw. anderweitige materielle Erfassung von aktuellen Punkte-, Jackpot-, Bonus- oder anderen Spielzuständen - auch in summarischer oder abgeleiteter Form - ausgeschlossen ist. Vorkehrungen, die für solche Übertragungen geeignet sind, sind nicht erlaubt. Erlaubt ist die Übertragung von solchen Informationen aus dem Spielgerät, die nachweislich keinen Bezug zu Punkte- oder anderen Spielzuständen haben. (z.B. Einsätze, Gewinne, Münzröhrenfüllstände, Lauf- bzw. Stillstandszeiten der Geräte, u.a.) oder, falls sie einen Bezug zu Spielzuständen haben, nachweislich vor mindestens einer Woche (168 Stunden) entstanden sind und keine jüngeren Informationen eingearbeitet worden sind.

2.11 Registrierung spielerbezogener Abläufe oder Zustände
Zur Umsetzung von § 12 Abs. 2 Buchstabe b) im Zusammenhang mit § 13 Abs. 1 Nr. 7, 8 und 9 ist zu sichern, dass eine Personenidentifikation am Spielgerät sowie jegliche personengebundene Reservierungen von Spielzuständen oder Bevorratungen (z.B. persönliche Punktekonten) ausgeschlossen sind. Es darf zu keinem Zeitpunkt weder eine positive noch negative Privilegierung ausgewählter Personen (z.B. mit einer bestimmten Spielvorgeschichte) geben. Vorkehrungen, die für solche Funktionen geeignet sind, sind nicht erlaubt.

2.7 Geldannahme und Geldausgabe
Jegliche Form der Beteiligung Dritter bei der Geldannahme oder -ausgabe ist nicht erlaubt. In Ausnahmesituationen (z.B. leere Münzröhren) darf es keine anderen Möglichkeiten zur Ein- und Ausgabe von Geld geben als im Normalbetrieb. Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft bei Ausnahmesituationen hat vollständig entkoppelt von Ein- oder Auszahlvorgängen zu erfolgen.


Kopfkratz
34 10.05.2007 08:41 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Ohne jetzt auf die Punkte/Euro Diskussion näher eingehen zu wollen, es steht ja soweit in der Klarstellung der PTB drin, frage ich mich, ob sich die PTB strafbar macht, wenn sie Geräte zulässt, die nicht der Spielverodnung entsprechen.
35 10.05.2007 10:20 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Hallo Sunrise,

herzlich willkommen im Forum.


Hallo Tfis,

ich denke, dass das die falsche Fragestellung ist.

Sollte man nicht lieber fragen, wie sollte es sein, wie kommt man da hin?

Meine Gegenüberstellung sollte vor allem ein Problembewusstsein schaffen und ich finde es klasse, dass sich nun so viele an der Diskussion beteiligen. Es wäre klasse, wenn es noch mehr würden, denn so bekommt man ein möglichst breites Spektrum.

Denn ich glaube, dass nun deutlich wird, dass viele, ganz unterschiedliche Personenkreise ein erhebliches Problem bekommen können.

- wie Sunrise schreibt, sind vermutlich kleine Familienbetriebe in Gefahr, komplett vom Markt verdrängt zu werden

- wie Dieter geschrieben hatte, kann der Spieler innerhalb weniger Minuten 80,-€ verlieren

- ich habe versucht die Probleme der Ordnungsämter und Polizei darzustellen

- aus den Beiträgen liest man ständig heraus, dass ihr in einem absoluten Abhängigkeistverhältnis steht, bestimmte Geräte kaufen zu müssen und ihr deswegen verschiedene Dinge hinnehmen müsst

Sorry, aber das alles hat nichts mehr mit freier Marktwirtschaft zu tun oder mit einer natürlichen Marktbereinigung.

Also müssen wir doch sehen, dass dieses vielschichtige Problem, welches uns irgendwie alle betrifft, gelöst wird.



Und zu dem Thema "Geldmanagementsysteme" habe ich ein absolut gestörtes Verhältnis, weil ich da einige von kenne und weiß wie die arbeiten.


Gruß Meike
36 10.05.2007 17:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Alle Irritationen stammen zum einen aus unzureichenden Formulierungen in der SpielV, zum Anderen aus der Tatsache, dass ein Verband, der sich als "unabhängig" und "Vertretung der Aufsteller" bezeichnet, einen Krieg gegen einen Großhersteller und somit leider auch gegen unsere Interessen führt. Bezeichnend hierbei ist, dass kein Vorsitzender dieses Verbandes auch nur einen Automaten betreibt.
Alles was wir wollten war Rechtssicherheit für unsere Betriebe und Investitionen.

Als Folge der Arbeit dieses Verbandes werden die "Irritationen" durch eine weitere Novelierung der SpielV in Kürze behoben werden. (Quelle: Staatsministerium)
Wir als Aufsteller dürfen dann, nach einer Übergangsfrist, erneut unsere teuer erkauften Geräte wegwerfen.
Ich hoffe im Interesse aller Beamten, dass Sie nicht einen Verband haben, der derart gegen Sie, Ihre Interessen und auf Ihre Kosten arbeitet. wut

P.S. wir betreiben 18 Konzessionen und beschäftigen ca. 60 fest angestellte Mitarbeiter.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 10.05.2007 20:01.

37 10.05.2007 19:56 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Hallo Meike ,

schön das du uns kleine Spielhallenbetreiber so gut verstehst .

Zitat: Und zu dem Thema "Geldmanagementsysteme" habe ich ein absolut gestörtes Verhältnis, weil ich da einige von kenne und weiß wie die arbeiten.


Und ich habe zum Thema „ neue SpVo „ ein absolutes gestörtes Verhältnis, weil alles eigentlich nicht so gekommen ist wie ich gedacht habe.

Das Problem für uns ist nicht nur die neuen GS Geräte mit Auszahlungen von mehren tausend Euro, sondern die immer größer werdenden Spielhallen alle 48-60 und noch mehr Geräten in einer Spielhalle sorry in einem Objekt und das meistens in Industrie oder Gewerbegebieten. Nun zum Baurecht :
Spielhallen in Kerngebiet = Ja
Spielhallen in Mischgebiet = Ja aber max. ca 100m²
Spielhallen Gewerbe oder Industriegebiet = nein , nur bei Ausnahmen. (Ausnahmen bestätigen die Regel bei den Großen solange die Gewerbesteuer stimmt. Nein ich bin nicht neidisch auf die Großen nur enttäuscht darüber das ich damals immer eine „ Nein“ vom Bauamt bekommen habe.

Und somit verhackt sich alles wieder miteinander.

Die großen Hallen haben keine Probleme mit solchen Geräten die kleinen schon.

Und es gibt auch Automatenhersteller die keine Interesse daran haben die kleinen Kaputt zu machen, aber deren Automaten laufen nicht besser.

Ja klar muss den Machenschaften der Industrie und der Lobby Einhalt geboten werden, aber von wem?

Aber läuft es nicht überall so ab wenn es um viel Geld geht?
38 10.05.2007 20:05 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Nach § 13 SpielV darf die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen. Ebenso darf die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen.

Wie verhält es sich mit der Summe der „Spielpunkte“, werden diese gemäß ihrem Geldwert hinzugerechnet?
(Einsätze abzüglich Gewinne)
Einsätze = Spielpunkte? Kopfkratz
Gewinne = Spielpunkte? Kopfkratz

Wenn man das hier alles so ließt, dann frage ich mich, was haben sich der Verordnungsgeber, Hersteller und PTB dabei gedacht?
39 10.05.2007 21:42 Lingna ist offline E-Mail an Lingna senden Beiträge von Lingna suchen
Meike
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Hallo,

zur später Stunde dachte ich mir, dass ich jetzt mal meinen ganz persönlichen "Wunschzettel" einstelle. Vielleicht wird dieser mal von einem Entscheidungsträger gelesen und zumindest das Ein oder Andere realisiert.

@ Corleis
Also so ein Klüngel wie ihr mit euren Verbänden habt, gibt es in keiner mir bekannten Branche. - So was braucht eigentlich niemand, weil es nur Zeit, Geld und Energie kostet und letztlich nicht dem Gemeinwohl, d.h. allen der Branche dient.

Wenn mein Wunschzettel erfüllt würde, bräuchte man auch keine Verbände.


Meikes Wunschzettel

1. Zentrale Glücksspielaufsicht = Ansprechpartner für Industrie, Vertreiber, Aufsteller, OAs, Polizei.... Sie wäre dann das Bindeglied zu Ministerien und Politik. (Dann spart man auch das Geld für die politischen Abende.) Diese müsste eine 6-monatige Berichtspflicht haben mit allen Beschwerden und Anträgen. Diese müssten ins Internet eingestellt werden. Weil da, wo größtmögliche Transparenz geboten wird, der geringste Angriffspunkt für Korruption und Lobbyismus geboten wird.

2. Ein Formular und Informationspool müsste für jedermann über das Internet abrufbar sein. (Das würde eine wahnsinnige Einsparung von Mannkosten und Telefonkosten bedeuten, weil man sich z.Zt. seine Infos überall im Bund organisieren muss.) Hier müssten u.a. alle Spielgeräte, egal ob UHG, GSG, Geschicklichkeitsspiele bis hin zu Zusatzgeräten für die "Licht- und Tonregelung" mit Bauartbestimmung, Bildern, Ansprechpartner Hersteller ... eingestellt sein

3. Alle Geräte, die zum Spielbetrieb, bzw. für den Spielbetrieb notwendig sind, müssten Bauartgleich sein und dies müsste von der PTB geprüft werden. Diese sollte die Informationen auch in den Infopool einpflegen.

4.Ein absolutes Verbot von Netzwerken und wlan-Spielen, da die Manipulationsgefahr zu groß ist.

5. Klare Definitionen des Verordnungsgebers mit, falls vorhanden, Hinweisen auf bereits ergangene höchstrichterliche Entscheidungen, zu Wörter wie: Spielgerät, Gewinn, Einsatz, Stundenverlust....

6. Ein striktes Verbot und absolut restriktive Vorgehensweise gegen online Glücksspiel (Lotto, Wetten, Roulette, Poker...), um die Spielsucht einzudämmen, die Geldwäsche und den Betrug einzudämmen und um die produzierenden Unternehmen und deren Abnehmer zu schützen. ( Da hängen nämlich mehr Arbeitsplätze dran, als im virtuellen System und das Geld kann nur einmal ausgegeben werden.)

7. Dann wünsche ich mir persönlich etwas Nostalgie, d.h. dass die Spielhallen nicht mehr wie die Automatensäle im Casino aussehen, sondern wieder etwas Flair, gute Unterhalter, vielleicht mit kleinem Bistro und abendlichen Themenabenden, wie Dart-, Flipper-, Kicker- und Billardturniere ausgestattet sind.

8. Zum Schluß wünsche ich mir viele Menschen, die den Mut haben den Mund aufzumachen.


Gruß Meike
40 10.05.2007 22:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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