Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
 |
|
|
1
06.11.2022 04:10 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die Bundesregierung hat sich nach der Abstimmung mit der EU-Kommission nun auf ein 2-Säulen-Modell verständigt, wonach zunächst nur ein nichtgewerbsmäßiger Cannabisanbau durch Privatpersonen und Vereine möglich gemacht werden soll und nur in einen regionalen und lizensierten Modellvorhaben die gewerbsmäßige Produktion, Vertrieb und Abgabe von Genusscannabis beabsichtigt ist.
Siehe hierzu die Pressemitteilung vom 12. April 2023 >
Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells vom 12. April 2023 zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
16
12.04.2023 15:13 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Gewerbebehörde KA
Grünschnabel
Dabei seit: 31.03.2021
Beiträge: 7
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.546
Nächster Level: 13.278
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
Guten Tag,
vielen Dank für die Links.
Wir erhalten seit kurzem viele Anfragen zu dem Thema und verweisen bisher auf die noch nicht geklärte Rechtslage. Weiß jemand, wer zukünftig dafür zuständig sein wird?
Laut der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt die Zulassung und Überwachung in der ersten Phase "durch Landesbehörden". Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir als Gewerbebhörden einen Teil des Genehmigungsprozesses abwickeln müssen. Falls jemand mehr weiß, wäre ich über eine Info dankbar. Dann würde ich schon mal eine neue Stelle beantragen. :-)
Grüße aus Ba-Wü
J. Heß
|
|
31
31.05.2023 13:44 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
Zitat: |
Original von Gewerbebehörde KA
Weiß jemand, wer zukünftig dafür zuständig sein wird?
Laut der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt die Zulassung und Überwachung in der ersten Phase "durch Landesbehörden". Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir als Gewerbebhörden einen Teil des Genehmigungsprozesses abwickeln müssen. Falls jemand mehr weiß, wäre ich über eine Info dankbar. |
|
und Gruß nach Ba-Wü,
der derzeit lediglich veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CannG) zum Stand 28. April 2023 befindet sich gegenwärtig wohl noch in der Abstimmung mit anderen Bundesministerien und Fachpolitkern von Bundestagsfraktionen und betrifft zunächst vorwiegend die nichtkommerzielle Legalisierung von Genusscannabis (Eigenanbau, nichtgewerbsmäßige Anbauvereinigungen) und „Teil-Entkriminalisierung“ bisheriger Straftatbestände.
Der Gesetzentwurf enthält bereits einige Zuständigkeiten für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die von den Ländern darüber hinaus zu verordneten Zuständigkeiten können erst mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum CannG erfolgen. Diese Zuständigkeiten wären aber meines Erachtens in dieser ersten Legalisierungsphase aus fachlicher Sicht vorrangig bei den Gesundheitsüberwachungsbehörden i. S. des > § 14 Abs. 8 Nr. 10 GewO und nicht bei den Gewerbebehörden anzusiedeln.
Ob dann bei der 2. Säule des Legalisierungsvorhabens (Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten / gewerbsmäßiger Cannabishandel) - für die es wohl noch keinen Zeitrahmen gibt - dann auch die Gewerbebehörden mit Aufgaben bedacht werden, bleibt abzuwarten.
Weitere lesens-/und hörenswerte Info’s zur Thematik z. B. auf > www.lto.de: „Das steht in Lauterbachs Cannabisgesetz„, in der ARD-Mediathek > Rabiat - Canna-Business: Wer macht das große Geld?“, > auf www.tagesschau.de: „Ansturm auf Cannabis-Clubs“
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
46
01.06.2023 12:29 |
|
|
Gewerbebehörde KA
Grünschnabel
Dabei seit: 31.03.2021
Beiträge: 7
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.546
Nächster Level: 13.278
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
vielen Dank für die Einschätzung.
schönes sonniges Wochenende
|
|
61
02.06.2023 14:30 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
nach einem gestrigen Medienbericht (Quelle: > SPIEGEL) besteht derzeit folgender Zeitplan:
Zum Gesetzgebungsverfahren zur 1. Legalisierungsphase soll dem > Bundeskabinett im August 2023 der Gesetzentwurf vorgelegt und nach der parlamentarischen Sommerpause ab September 2023 im Bundesrat und Bundestag behandelt werden.
Der Gesetzentwurf für die 2. Legalisierungsphase (kommerzieller Anbau sowie Abgabe von Genusscannabis in lizenzierten Geschäften in noch auszuwählenden Modellregionen), die dann auch für den gewerberechtliche Vollzug relevant sein wird, soll im Herbst diesen Jahres erarbeitet werden. Für diesen muss der schwierige Konsens mit der EU-Anti-Drogen-Politik gefunden werden (> EU-Notifizierungsverfahren).
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
16
23.06.2023 10:01 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
das BMG hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) mit Bearbeitungsstand 05.07.2023 online gestellt.
Zur Infoseite des BMG >
Zum Referentenentwurf >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
31
06.07.2023 13:20 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
Cannabis (-Legalisierung) scheint „in aller Munde“
zu sein
- zumindest könnte man dies auf Grund der sehr zahlreich > veröffentlichten Stellungnahmen zum o. g. Referentenentwurf annehmen …
Der Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) wurde am 16. August 2023 im Bundeskabinett behandelt und dann dem Bundesrat zur ersten Befassung zugeleitet. Letztere findet frühestens am 29. September 2023 statt.
Kern des Artikel-Gesetzes ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis(Konsumcannabisgesetz – KCanG) - im Referentenentwurf noch als „Gesetz zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken (Cannabisanbaugesetz – CanAnbauG)“ bezeichnet.
Zudem soll mit Artikel 8 CanG das Rauchverbot in > § 1 Abs. 1 des > Bundesnichtraucherschutzgesetzes näher bzw. erweitert definiert werden:
„Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“.
Regierungs-Info und PK vom 16. August 2023 >
Verfahren und Drucksachen (BR-Drs. 367/23) beim Bundesrat >
Für die zweite geplante Cannabis-Legalisierungssäule - u. a. für den gewerbsmäßigen Handel in Modellregionen - soll lt. BGM noch vor Jahresende ein weiterer Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
16
20.08.2023 17:11 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die beteiligten Bundesratsausschüsse haben sich in den letzten Wochen offensichtlich intensiv mit dem Regierungsentwurf zum Cannabisgesetz beschäftigt und eine 89-seitige kritikreiche Empfehlung verfasst, die Gegenstand der Bundesratssitzung am 29. September 2023 sein wird.
Ausschussempfehlung BR-Drs. 367/1/23 vom 18. September 2023 >
Die BR-Ausschüsse sehen ein Inkrafttreten des Gesetzes frühestens zum 1. Juli 2025 und begründet dies u. a. damit: „Die Bestimmung des Inkrafttretens auf den Tag nach der Verkündung ist aufgrund der vielfältigen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Länder und Kommunen nicht annähernd umsetzbar. So sind für die Umsetzung der geplanten Regelungen auf der Vollzugsebene umfangreiche neue organisatorische Strukturen aufzubauen. Dies bedürfte bei der Vielzahl der zu bestimmenden und zu beteiligenden Behörden einer längeren Vorbereitungszeit. …“
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
31
23.09.2023 10:45 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2023 auf eine 46-seitige Stellungnahme zum Regierungsentwurf des CanG geeinigt:
BR-Drs. 367/23 (Beschluss) >
Der Bayerische Plenarantrag „Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab“ > BR-Drs. 367/2/23 fand keine Mehrheit in der Sitzung - siehe > Abstimmungsverhalten der Länder.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
46
01.10.2023 17:34 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
wie sicherlich aus den Medien bereits bekannt, fand am 18. Oktober 2023 die > 1. Beratung zum CanG im Bundestag statt.
CanG - BT-Drs. 20/8704 vom 09.10.2023 >
Gegenäußerung der BRg vom 11.10.2023 zur Stellungnahme des BR >
zu den einzelnen Dokumenten im Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetzesvorhaben war auch gestern Thema auf der > 14. Bundesfachtagung Gewerberecht. Den dortigen Vortrag von @Meike „Entwurf eines Cannabis-Gesetzes - Welche behördenübergreifenden Auswirkungen können auf uns zukommen" gibt’s voraussichtlich in Kürze > H I E R
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
61
20.10.2023 01:39 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
am 6. November 2023 erfolgte zum Gesetzesvorhaben eine Experten-Anhörung durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Äußerungen sowie die schriftlich ergangenen Stellungnahmen sind auf der BT-Seite > „Ärzteverbände lehnen Legalisierung von Cannabis ab“ zu finden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
16
08.11.2023 07:04 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
lt. diverser Medienmeldungen wird sich der Fortgang des Gesetzgebungsverfahren weiter verzögern und zum 1. Januar 2024 wäre nicht mehr mit der Cannabisteillegalisierung zur rechnen - siehe z. B. LTO-Artikel vom 10. November 2023 >
Insoweit dürfte auch die 2. Säule der geplanten Cannabislegalisierung (gewerbsmäßiger Handel mit Genusscannabis in Modellregionen) in derzeit unbekannte Ferne rücken ...
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
31
15.11.2023 06:28 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
|
46
27.11.2023 21:30 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
das Bundeskriminalamt hat im Zusammenhang mit der IMK-Sitzung vom Juni 2023 eine Bewertung zu den „Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden“ erstellt.
BKA-Dokument vom 13. Dezember 2023 >
Zugehöriger Artikel auf > www.lto.de
Ob bzw. wann das Gesetzvorhaben zur Cannabislegalisierung tatsächlich umgesetzt wird, ist laut einem Artikel vom 14. Januar 2024 auf > www.taz.de derzeit unklar.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
61
16.01.2024 08:56 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
|
76
16.02.2024 17:57 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
der Bundestag hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG - > BT-Drs. 20/8704 und > BT-Drs. 20/8763) i. d. F. der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses > BT-Drs.20/10426 zugestimmt.
Info zur heutigen BT-Debatte >
Dokumente im Bundestag - DIP >
Es ist wohl zu erwarten, dass der Bundesrat am 22. März 2024 zu dem Gesetzespaket den Vermittlungsausschuss anruft und sich das weitere Gesetzgebungsverfahren weiter verzögert. Siehe z. B. auch auf > www.LTO.de
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
91
23.02.2024 20:06 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die aktuelle Fassung des Cannabisgesetzes gibt es nun als Bundesratsdrucksache 92/24 vom 1. März 2024 >
Zu erwarten dürften jedoch noch inhaltliche und terminliche Änderungen des CanG im Zusammenhang mit der prognostizierten Anrufung des Vermittlungsausschusses sein. So soll lt. einem Artikel auf > www.lto.de der Termin für die Teilentkriminalisierung vom 1. April auf den 1. Oktober 2024 verschoben werden …
Das von @Roesje zu Recht als „Bürokratiemonster“ deklarierte Gesetzespaket lässt also voraussichtlich weiter auf sich warten. Insoweit noch mal eine zeitüberbrückende Leseempfehlung zum Beitrag von @Meike „Entwurf eines Cannabis-Gesetzes - Welche behördenübergreifenden Auswirkungen können auf uns zukommen?“ von der 14. BFT Gewerberecht >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
106
02.03.2024 05:30 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die beteiligten Bundesratsausschüsse (G, In, R) haben in der > BR-Drs. 92/1/24 vom 11. März 2024 nun die Beschlussempfehlung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses sowie Forderungen zu erheblichen inhaltlichen Änderungen im CanG abgegeben.
Das CanG und die vorgenannte Ausschussempfehlungen stehen am 22. März auf der > Tagesordnung der Bundesratssitzung.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
121
12.03.2024 05:45 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.822.573
Nächster Level: 8.476.240
Themenstarter
 |
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
entgegen der o. g. Ausschussempfehlungen und entgegen des Bajuwarischen Plenarantrages > BR-Drs. 92/2/24 hat das CanG am 22. März 2024 den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passiert und wurde am 27. März 2024 im > BGBl. I Nr. 109 veröffentlicht. Es tritt in Teilen bereits zum 1. April 2024 in Kraft.
Dokumente im Bundesrat >
BR-Mediathek zur Debatte unter TOP 6 am 22. März 2024 >
Info des MDR vom 22. März 2024 >
Erste „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (FAQ)“ gibt’s u. a. auf der Info-Seite des BMG >
Nun ist es primäre Aufgabe der Länder, die Zuständigkeiten und Umsetzungsfragen zu regeln. Beispielsweise will Bayern lt. > Kabinettssitzung vom 12. März 2024 eine „zentrale Kontrolleinheit“ beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen Beschäftigten ansiedeln. Diese soll „bayernweit einen engmaschigen Vollzug gewährleisten.“
Da analog der Regelung aus Art. 8 Nr. 1 CanG zur Änderung des > Bundesnichtraucherschutzgesetz:
Zitat: |
§ 1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen. |
|
auch die Landesnichtraucherschutzgesetze eine entsprechende Klarstellung zum Cannabisgenuss bekommen sollten, könnten m. E. die Länder gleichzeitig weitergehende Einschränkungen - z. B. Cannabisgenussverbote in Rauchergaststätten und Beherbergungsbetrieben, den Raucherräumen von Gaststätten und Spielhallen … - in ihre landesrechtliche Regelungen mitaufnehmen.
Auch Kommunalpolitiker suchen bereits nach (kreativen) Möglichkeiten, wie z. B. BR-/ZDF-Berichte aus dem bay. Aschheim zeigten >
/
, die Cannabislegalisierung aufzuhalten …
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
136
27.03.2024 15:27 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 26.529 | Views gestern: 1.548.229 | Views gesamt: 1.108.134.619
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|