Ist Prostitution ein Gewerbe ? |
B.R.
Eroberer
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Ist Prostitution ein Gewerbe ? |
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Bisher galt es als umstritten, ob Prostitution ein Gewerbe ist. Vielfach wurde die Meinung vertreten, dass es kein Gewerbe ist, weil sittenwidrig. Und deshalb nicht als Gewerbe angemeldet werden muss.
Das neue ProstSchG spricht nun in § 12 von einem Prostitutionsgewerbe. Ist damit gesetzlich festgelegt, dasss es sich bei der Prostitution um ein Gewerbe handelt, was nach §14 der Gewerbeordnung angemeldet werden muss ?
__________________ B.R.
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1
30.11.2021 09:27 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Ist Prostitution ein Gewerbe ? |
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Mit "Prostitutionsgewerbe" ist z.B. der Betrieb eines Bordells etc. gemeint. Dieser ist auch nach § 14 GewO anzumelden.
Die Ausübung der Prostitution selbst stellt jedoch eine höchstpersönliche Dienstleistung dar und kann daher nicht als Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden.
Also, der Bordellbetreiber muss anmelden, die Prostituierte nicht.
Viele Grüße
SteBa
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2
30.11.2021 10:54 |
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Solon
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domar
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Moin,
siehe § 6 (1) S. 1 GewO
Dieses Gesetz findet keine Anwendung....und die Tätigkeit der Prostituierten.
Wie bereits beschrieben muss differenziert werden.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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3
30.11.2021 11:35 |
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B.R.
Eroberer
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Was ist denn, wenn man eine einzelne Prostituierte hat, die nicht einem Bordellbetrieb unterliegt ? Und zwei Prostituierte, die sich zusammen tun ?
__________________ B.R.
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4
30.11.2021 16:26 |
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AmtsMatz
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Findet die GewO keine Anwendung.
__________________ - Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
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5
30.11.2021 18:58 |
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