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Geschrieben von B.R. am 30.11.2021 um 09:27:

  Ist Prostitution ein Gewerbe ?

Bisher galt es als umstritten, ob Prostitution ein Gewerbe ist. Vielfach wurde die Meinung vertreten, dass es kein Gewerbe ist, weil sittenwidrig. Und deshalb nicht als Gewerbe angemeldet werden muss.

Das neue ProstSchG spricht nun in § 12 von einem Prostitutionsgewerbe. Ist damit gesetzlich festgelegt, dasss es sich bei der Prostitution um ein Gewerbe handelt, was nach §14 der Gewerbeordnung angemeldet werden muss ?



Geschrieben von SteBa am 30.11.2021 um 10:54:

  RE: Ist Prostitution ein Gewerbe ?



Mit "Prostitutionsgewerbe" ist z.B. der Betrieb eines Bordells etc. gemeint. Dieser ist auch nach § 14 GewO anzumelden.

Die Ausübung der Prostitution selbst stellt jedoch eine höchstpersönliche Dienstleistung dar und kann daher nicht als Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden.

Also, der Bordellbetreiber muss anmelden, die Prostituierte nicht.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von domar am 30.11.2021 um 11:35:

 

Moin,

siehe § 6 (1) S. 1 GewO

Dieses Gesetz findet keine Anwendung....und die Tätigkeit der Prostituierten.


Wie bereits beschrieben muss differenziert werden.



Geschrieben von B.R. am 30.11.2021 um 16:26:

 

Was ist denn, wenn man eine einzelne Prostituierte hat, die nicht einem Bordellbetrieb unterliegt ? Und zwei Prostituierte, die sich zusammen tun ?



Geschrieben von AmtsMatz am 30.11.2021 um 18:58:

 

Findet die GewO keine Anwendung.


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