Forum-Gewerberecht

» Ist Prostitution ein Gewerbe ? «

   

Mit "Prostitutionsgewerbe" ist z.B. der Betrieb eines Bordells etc. gemeint. Dieser ist auch nach § 14 GewO anzumelden.

Die Ausübung der Prostitution selbst stellt jedoch eine höchstpersönliche Dienstleistung dar und kann daher nicht als Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden.

Also, der Bordellbetreiber muss anmelden, die Prostituierte nicht.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 30.11.2021 um 10:54 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121089#post121089


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