Änderung der GewO zum 14.09.2005 |
René Land
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Änderung der GewO zum 14.09.2005 |
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Fast hätte ich eine aktuelle Gesetzesänderung übersehen…:
Durch Artikel 3a das Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725) ist § 14 Abs. 5 der Gewerbeordnung geändert worden.
Es ist nunmehr wieder eine Nr. 7 enthalten, die folgenden Wortlaut hat:
„7. die Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach § 405 Abs. 1 i.V.m. § 404 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz obliegenden Aufgaben ohne die Feldnummer 33, bei der Abmeldung ohne die Feldnummern 10-16 und 18-33,“
Die Änderung ist am 14. September 2005 in Kraft getreten.
Viele Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
27.09.2005 10:45 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Änderung der GewO zum 14.09.2005 |
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Ja, ja da war Sie wieder, die fast versteckte Änderung.
Hat Herr Schönleitner ja im Gewerbearchiv 9/2005 schon angekündigt, ich bin aber mal wieder über den treffenden Gesetzesnamen gestolpert und hab es nicht gemerkt.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
27.09.2005 12:26 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Änderung der GewO zum 14.09.2005 |
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Hätte ich auch glatt übersehen, genauso wie das hier zuständige Hauptzollamt.
Nach einem Telefonat mit diesem, wussten sie von nichts und werden sich wundern, dass sie künftig mit einer Flut von Gewerbeweitermeldungen überschüttet werden!
Es klang so, als seien sie überhaupt nicht vorbereitet, da die Frage wie hättet ihr´s denn gern:
Papierformat, Diskette oder E-Mail im EDIfact-Format in´s berühmte Leere ging.
Schaun mer mal!
Gruß aus Raisdorf
Manfred Milbrodt
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3
27.09.2005 13:38 |
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C. Schröder
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Gut das es so Kollegen gibt, die Einblick in Gesetzesänderungen bekommen. Bei uns geht das BGBl ins Rechtsamt und bei Zeit schauen die Kollegen mal grob durch, ob und was für bestimmte Fachämter erforderlich ist. Schade, dass man die Seite nicht ausdrucken kann.
Jetzt muss ich mal schauen, wie man einen neuen Adressaten in unserem Gewerbeprogramm anlegen kann. Ist schon so lange her...
dem findigen Kollegen.
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4
27.09.2005 16:09 |
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Kramer-Cloppenburg
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Hallo!! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Auch ich habe mich mit dem für mich mit dem Sachbearbeiter im für mich zuständigen Hauptzollamt (HZA) unterhalten. Dieser hat soeben die Mitteilung von der Fachabteilung des Hauptzollamtes in Köln (welches bundesweit zuständig sein soll) erhalten, dass in Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes einiges auf sie zukommt.
Hier gibt es aber noch keinerlei Konkretes zur Form der Übermittlung, zu den Zustellanschriften usw. Dieses ist offensichtlich dort noch alles in der Mache.
Der Kollege hat mir versprochen, sich umgehend zu melden, wenn etwas genaues feststeht. Bis dahin werden wir, wie bisher ohne Zollamt, verfahren. Denn § 14 Abs. 5 Satz 1 sagt ja nur, dass wir die o. g. Daten übermitteln dürfen (und nicht müssen!!)
Und ohne Anforderungen einfach so Daten übermitteln, ich weiss nicht, ich weiss nicht......
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 28.09.2005 13:58.
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6
28.09.2005 13:53 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Heute hat uns ein Schreiben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft erreicht.
Darin heißt es:
Zitat: |
Eine entsprechende Datenübermittlung an die Zollverwaltung seitens der Kommunen ist allerdings z.Z. noch nicht geboten, weil ich zunächst - wie dies im Übrigen bei den anderen JEmpfängern auch geschehen ist - deren Bedarf erfragen werde. Ich werde Sie danach ggf. informieren, ob der Bedarf der Zollverwaltung geltend gemacht wurde und dann dementsprechen die zulässigen Daten dorthin zu übermitteln sind. |
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Also lehnen wir uns erstmal zurück und warten ab.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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7
30.09.2005 10:10 |
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René Land
Administrator
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Themenstarter
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Hallo zusammen,
auch in Brandenburg gab es mittlerweile Post vom Ministerium und die Frage der Zuständigkeit der Hauptzollämter ist nunmehr geklärt.
Also habe ich mich flugs ans Werk gemacht und den neuen "Weitermeldungsempfänger" in unserer Gewerbe-Meldesoftware angelegt.
Das war rein technisch gesehen gar kein Problem.
Nur bei rein logischer Betrachtung der zu übermittelnden Daten tauchten dann doch ein paar Fragen auf.
Hinsichtlich der Gewerbean- und -ummeldungen war alles klar: Übermittelt wird alles außer Feld 33=Unterschrift. Nur bei der GewA3 kam ich dann doch etwas ins Grübeln.
Der Gesetzestext sagt hier hinsichtlich des zu übermittelnden Dateninhalts: "bei der Abmeldung ohne die Feldnummern 10-16 und 18-33". Das bedeutet, dass bei Abmeldungen lediglich die Daten der Firma incl. HR-Eintrag (wenn vorhanden) und die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden bzw. gesetzlichen Vertreters incl. der Wohnanschrift sowie das Abmeldedatum übermittelt werden.
In mir wächst nunmehr die Befürchtung, dass die sich bei den Hauptzollämtern anhäufenden Datenmengen diesen irgendwann über den Kopf bzw. die Festplatte wachsen könnten. Denn wie bitte schön sollen die HZA die eingehenden Abmeldungen den vorhandenen Betrieben zuordnen können.
Bsp.: Es geht eine Abmeldung von Herrn "Peter Müller" (
Name frei erfunden
) ein. Dieser darf schließlich neben seiner Hauptniederlassung beliebig viele Zweigstellen bzw. beliebig viele Hauptniederlassungen unterschiedlicher Gewerbe im Zuständigkeitsbereich des HZA betreiben (§ 3 Satz 1 GewO). In Anbetracht des im Vergleich zu uns "kleinen Kommunen" nur "unwesentlich"
größeren Zuständigekeitbereich eines HZA stelle ich es mir recht schwierig vor, diese GewA3 einem bestehenden Betrieb zuzuordnen, ohne ein Zuordnungskriterium (wie etwa die Betriebsanschrift=Feld12) zur Verfügung zu haben.
Eine Zuordnung per bundeseinheitlicher Wirtschaftsnummer ist ?noch? nicht möglich. Zuordnungen per Gemeindekennziffer+eindeutigem Aktenzeichen (Betriebsnummer) erschließen sich nur bei Lieferung im EDIFACT-Format.
Eine Löschung des möglicherweise gar nicht mehr benötigten Datensatzes des betroffenen Betriebes ist so nicht möglich und der Datenbestand wächst und wächst!
Vielleicht sehe ich aber auch einfach nur zu schwarz.
Schließlich bekommen auch die Empfänger nach § 14 Abs. 5 Nr. 5 (Bundesagentur für Arbeit) und Nr. 8 GewO (Registergericht) diese Daten seit Jahren nicht.
Das Problem bei Registergerichten stellt sich in der Tat etwas anders dar, denn hier wird keine separate Datenhaltung von Gewerbemeldedaten betrieben. Die Registergerichte erhalten ausschließlich GewA3 um das von ihnen eigenständig geführte Handelsregister abzugleichen.
Der Fall der Bundesagentur für Arbeit ist jedoch gleich gelagert. Auch hier stellt sich die Eingangs aufgeworfene Frage der Zuordnung von Abmeldedaten. Die bittere Erfahrung aus der Praxis ist hier jedoch, dass mit den von den Kommunen gelieferten Daten insgesamt zu wenig (gar nicht [böse Vermutung]) gearbeitet wird. Oftmals wird zu bereits ordnungsgemäß gelieferten Fällen per Auskunftsersuchen nachgefragt.
Das kann jedoch nach meiner Auffassung nicht Sinn eines ökonomischen Verwaltungshandelns sein.
Bleibt zu hoffen, dass es den HZA tatsächlich ermöglicht wird, mit der gesetzlich neu geregelten Informationsquelle effektiv arbeiten zu können (vielleicht gibt's ja sogar Software´für's EDIFACT-Format).
Freundliche aber nachdenkliche Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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8
06.10.2005 23:20 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Tja, ich sag zu HZA nur, die werden uns sicherlich sehr häufig anrufen
.
Am besten wäre es, man meldet jeder Behörde alles weiter, dann hat man seine Ruhe.
Vielleicht schaffen die HZAer das ja auch schnell wieder ab, weil man braucht Personal um die Daten zu ordnen, besonders wenn man kein Geld hat für den elektronischen Weg.
In diesem Sinne, abwarten und Tee trinken.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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9
07.10.2005 07:25 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Hierzu kann ich wieder mal nur sagen: "der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit und unerschöpflichen Weitsicht!!" Warum wird auch hier nur etwas an- und nicht zu Ende gedacht?? (wie leider so oft!!).
Und wenn man schon nicht weiß, was los ist und wie es geht, warum fragt man dann nicht?? - Man muss ja nicht alles wissen, nur sollte man dann jemanden fragen, der es weiß und hier im Forum tummeln sich ja die Fachleute.
Es ist m. E. schon richtig, dass die HZA die entsprechenden Meldungen erhalten, denn schließlich haben diese eine Vielzahl von Aufgaben, u. a. im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit erhalten. - Nur dann bitteschön, sollte man dieses im Vorfeld abklären, bevor Gesetzesänderungen mit entsprechenden Rechtsfolgen kurzfristig in Kraft getreten werden.
Aber, wie sagt schon der Kollege aus dem "leckeren" Hamm?? - Alles schön sportlich sehen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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10
07.10.2005 08:07 |
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Boshamer
Haudegen
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aus Kierspe,
das HZA scheint auch kein Geld mehr für Telefon zu haben. Wir werden im Moment mit Faxen überschwemmt
Wir werden übrigens das HZA auch in den Verteiler aufnehmen und hoffen dann auf Ruhe.
Einen schönen Arbeitstag
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11
07.10.2005 08:42 |
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Gewerbeamt Dreieich
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Das die Faxen liegt daran, daß die eh alle schriftlich brauchen, weil viele Verfahren bei denen vor Gericht enden. Wir waren auch schon mal wegen denen als Zeugen vor Gericht und das scheint kein Einzelfall zu sein.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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12
07.10.2005 08:48 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
hat jemand von den NRW-Kommunen schon den Minister Erlass, von dem Schönleitner in Gewerbearchiv 2005/9 S. 371 letzter Absatz schreibt??
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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13
19.10.2005 14:34 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
der Erlass ist von ...05.2005 und heißt:
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten
Hier: Weitergabe von Informationen der Gewerbebehörden an die FKS.
Gib mir eine Fax-Nr. und ich gebe dir ein Fax.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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14
20.10.2005 08:43 |
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Hartmut Fries
König
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hier die Fax-Nr. 02406/83424
merci!!!!
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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15
20.10.2005 08:45 |
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Neetz
Mitglied
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Guten Morgen aus dem Landkreis Oder-Spree,
also mich hat meine Software-Firma auf die Gesetzesänderung aufmerksam gemacht. Unsere Zollverwaltung hat jedoch (im Moment) kein Interesse an der Übermittlung der monatl. Daten. Die melden sich wenn etwas benötigt wird. Also wie bisher....
Einen schönen Tag wünscht Gewerbe-Neetz.
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16
20.10.2005 08:57 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
......und sie bewegen sich doch; soeben erhielt ich ein Fax (vom Kollegen aus der LH) des HZA:
..............Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der OFD Köln prüft nun, im Hinblick auf eine bundesweite einheitliche Regelung, inwieweit es möglich und sinnvoll erscheint, die Daten der Gewerbeämter auf elektronischem Weg übermitteln zu lassen, damit eine eigene Auswertung und Filterung zur Wahrnehmung der o. g. Aufgaben erfolgen kann. ...............
.... bitte ich Sie um Mitteilung, in welcher Form die Gewerbemeldungen bei Ihrem Gewerbeamt gesammelt, gefiltert und verarbeitet werden. Gefragt ist die elektronische bzw. technische Speicherungsart der Daten. ............
........Von besonderem Interesse ist hierbei, wie die Daten bei Ihnen gespeichert und aufgearbeitet werden und welche Anwenderprogramme, Speicherungsarten usw. zum Einsatz kommen, die hier eine Beurteilung zulassen, wie eine elektronische Übermittlung an die Zollverwaltung erfolgen könnte..........
Tja ich denke, dass wir demnächst mehr oder weniger alle diese Anfrage erhalten werden; bis dahin wird sicherlich auch die aktualisierte Zertifizierung durch das Bundesamt für TIGRIS vorliegen, so dass wir (TIGRIS-Anwender) die Meldungen an die Zollverwaltung dann elektronisch übermitteln könnten.
Gruß
Manfred Milbrodt
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17
23.01.2006 15:23 |
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pmcolonia
Routinier
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Ich meine, wir sollten die Diskussion über die Wege der Bekämpfung der Schwarzarbeit in einem geschlossenem Forum weiterführen. Ich habe mit der OFD Köln telefoniert. Danach ist es wohl so beabsichtigt, dass nicht die Regelmitteilung nach § 14 GewO gewünscht wird, sondern schon eine von dem Gewerbesachbearbeiter vorgenommene Vorauswahl. Aber wie gesagt, noch ist das Alles ein Entwurf der OFD. Erst wenn das Bundesfinanzministerium einen Vertrag mit NRW geschlossen hat, wird es interessant.
Bis dahin gilt nach wie vor der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft mit dem die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen ist.
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18
23.01.2006 15:31 |
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Antonia Thien
König
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Hallo aus dem warmen (nur -6°) Meppen,
komisch, ich hatte letzte Woche noch Kontakt zu unserem zuständigen HZA. Da wurde mir mitgeteilt, dass die Weitermeldungen, wenn überhaupt, nur in Papierform übermittelt werden sollen. Allerdings war man sich dort noch gar nicht sicher, ob man die Weitermeldungen überhaupt haben will.
Tja, dann warten wir's mal ab.
Gruß
A. Thien
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19
23.01.2006 15:32 |
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