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» Änderung der GewO zum 14.09.2005 «

Hallo!! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Auch ich habe mich mit dem für mich mit dem Sachbearbeiter im für mich zuständigen Hauptzollamt (HZA) unterhalten. Dieser hat soeben die Mitteilung von der Fachabteilung des Hauptzollamtes in Köln (welches bundesweit zuständig sein soll) erhalten, dass in Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes einiges auf sie zukommt.  großes Grinsen  

Hier gibt es aber noch keinerlei Konkretes zur Form der Übermittlung, zu den Zustellanschriften usw. Dieses ist offensichtlich dort noch alles in der Mache.

Der Kollege hat mir versprochen, sich umgehend zu melden, wenn etwas genaues feststeht. Bis dahin werden wir, wie bisher ohne Zollamt, verfahren. Denn § 14 Abs. 5 Satz 1 sagt ja nur, dass wir die o. g. Daten übermitteln [U]dürfen [/U](und nicht müssen!!)

Und ohne Anforderungen einfach so Daten übermitteln, ich weiss nicht, ich weiss nicht......



Gepostet am 28.09.2005 um 13:53 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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