Anhörung Bußgeld GmbH |
JessSchi
Grünschnabel
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Moin Moin!
Ich habe eine GmbH, die einen Steuerberater mit der Anmeldung des Gewerbes beauftragt hat. Da die Gewerbeanmeldung bisher nicht richtig, auch nach mehreren Telefonaten mit dem Steuerbüro, vollzogen wurde *, möchte ich jetzt ein Bußgeldverfahren einleiten.
* Es fehlt die Gewerbeanmeldung des 2. Geschäftsführers für die Anmeldung und das Gewerbe wurde bei der bisherigen Behörde nicht abgemeldet.
Welche Besonderheiten gibt es, die ich bei der Anhörung gegen eine GmbH beachten muss? Wird parallel auch ein Bußgeldverfahren gegen die bzw. den Geschäftsführer eingeleitet?
Vielen Dank schon mal für die unterstützende Hilfe!
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28.02.2018 12:49 |
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Solon
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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hallöchen....
ich bezweifel, dass da irgend eine Handhabe ist....
Die Abmeldung bei der anderen Behörde müsste auch von der anderen Behörde geahndet werden und ich glaube, dass der fehlende Gf kein Owi-Tatbestand ist....
bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege....
Beste Grüße
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2
28.02.2018 14:06 |
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Solon
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SVIO
Grünschnabel
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Die Abmeldung muss die andere Behörde ahnden.
Der zweite GF muss nur anmelden wenn einer alleine nicht vertretungsberechtigt ist. Dies steht in Handelsregistereintrag drin.
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3
28.02.2018 14:11 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
kleine Ergänzung:
Es muss nicht jeder Geschäftsführer eine Gewerbeanzeige erstatten.
Vielmehr reicht es aus, wenn ein Gf. (sofern alleinvertretungsbefugt) die Anzeige - für die GmbH - erstattet. Allerdings sind die Daten weiterer gesetzlicher Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben (vgl. Ausfüllhinweise auf dem Formblatt GewA1). Ohne diese Angaben wäre die Anzeige unvollständig und damit ordnungswidrig.
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5
28.02.2018 14:47 |
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