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» Anhörung Bußgeld GmbH «

Mit der Abmeldung bei einer anderen Behörde haben Sie mit Verlaub nichts zu tun, daher können Sie diesen Gedanken direkt wieder fallen lassen. Wenn Sie ein Verfahren in Gang setzen wollen, dann:

Anhörung an den bzw. die gesetzlichen Vertreter der GmbH - (ich habe aber nicht überprüft, ob das überhaupt ein Owi Tatbestand ist)

Nur wenn richtige Adressierung beachten:

1 Anhörung an den Betroffenen der noch nicht angemeldet hat

Herrn
Walter Mustermann
Musterstraße 55
55555 Musterstadt

Anhörung als Betroffener wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OwiG)

Sehr geehrter Herr Mustermann,

nach unseren Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.....

2. Anhörung an den Geschäfstführer der bereits angemeldet hat als Nebenbeteiligter:

Firma XYZ GmbH
Geschäfstführer Harals Löblich
Löblichstraße 55
66666 Löblichhausen

Anhörung als Nebenbeteiligte wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OwiG, § 87f. OwiG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach unseren Feststellungen hat das vertretungsberechtigte Organ der juristischen Person folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

Herr Walter Mustermann unterließ es trotz mehrfacher Aufforderung als Geschäftsführer der XYZ GmbH die erforderliche Anzeige .......


[URL=https://www.soldan.de/media/pdf/c2/f5/b5/9783415051140_LP.pdf]
Zum Nachlesen siehe Link:  Lesen  [/URL]

Aber bitte erst überprüfen, ob ein Tatbestand gegeben ist!



Gepostet am 28.02.2018 um 14:21 von:
Benutzer: Pedda
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109172#post109172


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