Forum-Gewerberecht

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Hallo,

kleine Ergänzung:
Es muss nicht jeder Geschäftsführer eine Gewerbeanzeige erstatten.
Vielmehr reicht es aus, wenn ein Gf. (sofern alleinvertretungsbefugt) die Anzeige - für die GmbH - erstattet. Allerdings sind die Daten weiterer gesetzlicher Vertreter auf einem Beiblatt anzugeben (vgl. Ausfüllhinweise auf dem Formblatt GewA1). Ohne diese Angaben wäre die Anzeige unvollständig und damit ordnungswidrig.



Gepostet am 28.02.2018 um 14:47 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109174#post109174


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