IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game |
Der_Rolf
Benutzer gesperrt
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 19.05.2006
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 176.708
Nächster Level: 195.661
|
|
Mit dem letzten Beitrag von play-j können wir diesen Thread ja nun wohl endlich schließen. Denn was will man da noch hinzufügen???? Wo er Recht hat hat er Recht.
|
|
41
05.02.2007 09:15 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.271.190
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo Petrav,
sorry - aber erstens ist Ihr Post wohl doch ein wenig offtopic und zweitens sollte man bei solchen Infos sehr sicher sein, dass ein solcher Umstand eingetreten ist. Unter www.insolnet.de konnte ich diese Behauptung jedenfalls noch nicht nachvollziehen.
Eine Namensnennung etwaig betroffener Firmen ist entsprechend unseren Forenregeln nicht erlaubt - es sei denn, es wird aus vorhandenen Pressemitteilungen etc. (mit Quellenangabe) zitiert.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
43
05.02.2007 23:14 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.004.891
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Der Link funktioniert nicht. Muss richtig heißen:
www.automatenmarkt.de
Gruß
Kay Löffler
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
45
06.02.2007 08:33 |
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.002.417
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo! ....... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Also, bei mir hat der Link von Petrav einwandfrei gefunzt.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
46
06.02.2007 08:57 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.004.891
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Kein Wunder: Sie hat ihn ja zwischenzeitlich editiert ;-)
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
47
06.02.2007 09:01 |
|
|
Lingna
Doppel-As
Dabei seit: 23.12.2006
Beiträge: 102
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 645.322
Nächster Level: 677.567
|
|
Dem Anschein nach, gibt es keine Probleme mehr mit dem legalem und illegalem Glücksspiel. Oder hat es hier einigen die Sprache verschlagen, weil sie ihre eigene Unfähigkeit oder Handlungsbeschränkung auf Grund von Gummi§§ erkannt haben?
|
|
48
09.02.2007 08:19 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.499.980
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Lingna,
auf alles muss man wirklich nicht antworten.
Wer, wo und wie seine Fähigkeiten hat, zeigt auch schließlich der Praxistest. Meine Trefferquote ist gut, bis jetzt musste ich nichts wieder ausgehändigen.
Gruß Meike
|
|
49
10.02.2007 08:27 |
|
|
Lingna
Doppel-As
Dabei seit: 23.12.2006
Beiträge: 102
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 645.322
Nächster Level: 677.567
|
|
|
50
10.02.2007 17:51 |
|
|
Richter
Grünschnabel
Dabei seit: 20.12.2006
Beiträge: 9
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 56.966
Nächster Level: 62.494
|
|
Das dort erwähnte "PTB-Zertifikat" zu diesem System gibt es nicht.
Und vorsorglich für etwaige weitere Fälle: Es gab nie "Zertifikate". Es gab bis 2005 Prüfberichte zur Bestätigung der Entkopplung von zusätzlich aufgestellten Jackpotsystemen. Diese Berichte wurden außerhalb und unabhängig von der Spielgerätezulassung auf freiwilliger Basis in Sinne eines technischen Gutachtens angefertigt. Das alles ist aber mit der neuen Spielverordnung obsolet geworden, da zusätzliche Jackpotsysteme unabhänig von der Kopplung/Entkopplung nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Seit 2006 werden solche Gutachten nicht mehr gemacht.
Dieter Richter
PTB
|
|
52
14.02.2007 15:00 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.201.259
Nächster Level: 8.476.240
|
|
@Dieter Richter
DANKE für die Klarstellung, kommt aber wohl einige Jahre zu spät. Mein Händler hat mir die Wirkung eines solchen amtlichen PTB-Prüfberichts etwas anders erklärt!!
Wie läuft solch eine Prüfung ab? Der JP-Hersteller bringt der PTB ein JP-System und die PTB prüft, ob es entkoppelt ist? Liegt keine Kopplung während der Prüfung vor (wie sollte auch?), wird das entsprechend im Prüfbericht aufgenommen. Dass diese Koppelung jedoch erst anschließend in den Spielotheken erfolgt, spielt keine Rolle. Was hat solch ein Prüfbericht für einen Sinn?
Wenn ich der PTB einen Prüfauftrag erteile, ob ein Roulettkessel keine Unwucht hat und der Rouletttisch in Waage steht, darf ich dann mit dem PTB-Prüfbericht den Rouletttisch in meiner Spielhalle betreiben?
In der Spielverordnung steht nicht drinn, das Betreiben von PTB geprüften Rouletttischen ist verboten.
|
|
54
14.02.2007 17:50 |
|
|
Richter
Grünschnabel
Dabei seit: 20.12.2006
Beiträge: 9
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 56.966
Nächster Level: 62.494
|
|
Abschließend noch einmal zur den ehemaligen Jackpotprüfungen:
"DANKE für die Klarstellung, kommt aber wohl einige Jahre zu spät."
Das haben wir von Anbeginn so erklärt. Die Erklärung steht auch sinngemäß als Vorspann in JEDEM Prüfbericht. Jeder, der es wissen wollte, konnte es wissen.
"Mein Händler hat mir die Wirkung eines solchen amtlichen PTB-Prüfberichts etwas anders erklärt!!"
Wer weiß, wo er die Erklärung her hat, von uns nicht.
Zur Sache:
Das waren keine "amtlichen Prüfberichte", ich habe es bereits gesagt. Haken Sie die PTB nicht nur als "amtliche" Stelle für Spielgeräte ab. Das ist sie auch, aber sie macht viel mehr, eben auch "nicht-amtliche" Gutachten, wie TÜVs oder andere Institute es machen und ordnen Sie das entsprechend ein. Dann beantworten sich viele Fragen von selbst.
Im Übrigen ist das alles jetzt Geschichte.
Dieter Richter, PTB
|
|
55
14.02.2007 20:36 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.201.259
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
56
14.02.2007 21:32 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.499.980
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Guten Morgen Herr Richter,
gibt es in den Richtlinien der PTB Regularieren was mit einer Zulassung "passiert", wenn
ein Gerät nach erfolgter Zulassung verändert wurde? (Vertragshinweise, rechtliche Normen o.a.)
Erlischt automatisch die Zulassung eines veränderten Geldspielgerätes, wenn dieses nachträglich verändert wurde?
Als praktisches Beispiel, zur Erläuterung meiner Frage, aus dem Alltag.
Ein PKW darf nur mit denen im Fahrzeugschein angegebenen Reifengrößen bestückt werden.
Wenn der PKW nun nicht mit den vorgeschriebenen Reifengrößen ausgestattet ist, erschlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Dies ist unabhängig davon, ob mit dem PKW ein Unfall verursacht wurde oder nicht.
Gruß aus Düsseldorf
|
|
57
15.02.2007 06:24 |
|
|
UAVD ev
Mitglied
Dabei seit: 15.04.2006
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.728
Nächster Level: 300.073
|
|
Guten Morgen Herr Richter,
und hier noch eine Anfrage zur allgemeinen öffentlichen Aufklärung und besseren Verständnis:
-Woran erkennt man, ob es sich um einen "amtlichen Prüfbericht" oder nur um ein "nicht amtliches Gutachten" handelt?
-Wer schreibt jeweils die Rechnung?
-Ist Ihre Aussage so zu verstehen, dass eine staatliche Prüfbehörde "nicht amtliche Gutachten" verfassen kann?
-Wenn das „Gutachten“ einer öffentlichen Behörde nicht amtlich ist, was ist es dann?
-Wird ein "Gutachten" genauso wie ein "Prüfbericht"mit einem Dienstsiegel der PTB versehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr UAVD
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
|
|
58
15.02.2007 09:26 |
|
|
AlsunaSB
Doppel-As
Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 654.395
Nächster Level: 677.567
|
|
Hallo Herr Richter ,
schön das von der PTB auch jemand hier im Forum ist.
Trotz allem würde mich aber dennoch wie jeden anderen Aufsteller interessieren warum PG so mit einem blauen Auge davon gekommen ist? Ich sehe das wie Meike.
Wenn ich Veränderungen in ein GSG einbaue welche nicht von der PTB erlaubt ist, warum dann am Gerät nicht Zulassung verfällt. Ich weiß das es Sachen gibt die eingebaut werden können ohne dass die PTB da Einfluss drauf nehmen muss. Siehe Vernetzung, wo bei der PTB prüft was man alles mit der Schnittstelle machen kann (denke dass es so ist?).
Doch der Speicherschlüssel ( Goldene Schlüssel ) wurde vor Jahren schon mal von PG eingeführt und dann von der PTB wieder verboten. (gemeint ist hier nur der Speicherschlüssel zum speichern von Spielen an einem Gerät. Und noch mal zur klar Stellung derjenigen die nicht wissen was ein Speicherschüssel ist: Man konnte spiele an einem GSG speichern und später wieder am gleichen GSG abspielen und nicht wie behauptet an einem anderen GSG). Trotz allem finde ich das als Frechheit wenn PG das machen konnte und die kleinen Aufsteller hatten das nachsehen.
Bericht zum SPIEGEL ist zwar alles schön und gut , aber seit 1.1.2006 gilt die neue SpVo und Jackpot anlagen sind verboten . Warum trotz allem noch so viele Jackpot anlagen in betrieb sind lasse ich einfach mal offen im Raum stehen.
Ich denke gegen die Vernetzung von GSG sollte man nicht so negativ denken.
Auch das man direkt auf das Spielverhalten der GSG zugreifen kann und somit bestimmen kann wie sich der GSG verhält, halte ich für Blödsinn.
Was für Möglichkeiten die Industrie mit ihren Spielhallen haben kann ich nicht sagen.
Gruß Stefan
|
|
59
15.02.2007 14:29 |
|
|
Lingna
Doppel-As
Dabei seit: 23.12.2006
Beiträge: 102
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 645.322
Nächster Level: 677.567
|
|
Hallo Herr Richter,
wenn es sich hierbei tatsächlich um Dieter R. von der PTB handelt,
wäre es doch mehr als nett, wenn es auf gestellte Fragen auch Antworten gibt. Geschwiegen wurde doch nun wirklich lange genug.
@ AlsunaSB„Ich denke gegen die Vernetzung von GSG sollte man nicht so negativ denken.Auch das man direkt auf das Spielverhalten der GSG zugreifen kann und somit bestimmen kann wie sich der GSG verhält, halte ich für Blödsinn. Was für Möglichkeiten die Industrie mit ihren Spielhallen haben kann ich nicht sagen.“
Entweder lebst Du auf einer Alm oder Du bist tatsächlich so Naiv. Mach die Augen auf und Du bekommst zumindest eine Ahnung über das Machbare.
zum SPIEGEL ist zwar alles schön und gut, aber seit 1.1.2006 gilt die neue SpVo und Jackpot anlagen sind verboten
und mit der neuen SpielV gibt es nun die Möglichkeit der Fernsteuerung und den Einsatz von Chipkarten mit PTB-Siegel. - Was ist daran schön und gut? Das ist Schwachsinn hoch 3 und stinkt zum Himmel.
Was sich die PTB dabei gedacht hat, wird uns Herr Richter hier bestimmt bald erzählen.
|
|
60
17.02.2007 13:48 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 55.383 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.925.007
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|