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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?
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Sylke Jupe Sylke Jupe ist weiblich
Grünschnabel


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Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?

Hallo,

an mich ist eine Frage herangetragen worden, die ich interessant finde und hier gern zur Diskussion stellen möchte:
Ein Team aus privaten Personen nutzt Onlinekanäle für Spiele-Livestreams und bekommt dafür teilweise Geld von den Usern. Mit zunehmender Bekanntheit steigt die Zahl der Abonnenten, womit auch die Summe der Geldeinnahmen steigt. Von dem Geld wird neue Technik zum Verbessern der Übertragung während des Streams angeschafft, es sollen aber auch Projekte finanziert werden (vage Ideen sind vorhanden). Um die Bekanntheit auf den Onlinekanälen zu erhöhen, werden Werbemaßnahmen durchgeführt, z. B. das Verteilen von Flyern auf der Spielemesse „Gamescom“ in Köln oder die Nutzung von Social Media – Plattformen.
Nun ist die Frage, ob in diesem Fall ein Gewerbe angezeigt werden sollte und ab wann für solche Tätigkeiten eine Gewerbeanzeigepflicht besteht.

Auf die Antworten bin ich gespannt. Vielen Dank im Vorfeld.
1 01.09.2015 09:24 Sylke Jupe ist offline E-Mail an Sylke Jupe senden Homepage von Sylke Jupe Beiträge von Sylke Jupe suchen
Solon
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gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
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Hallo erstmal... Zunge raus

ich würde hier zunächst gucken ob die Gewerbetatbestände vorhanden sind.... Knackpunkt wird die Gewinnerzielungsabsicht sein.
Wie ich das so verstehe expandiert der Stream zunehmend und es ist noch kein Ende in Sicht..... also aus meiner Sicht ne einfache Kiste Sand.... Party2
2 01.09.2015 09:39 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
Solon
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claysch claysch ist männlich
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Moin ,

was ist denn eine einfache Kiste Sand ?

Hier ist aus meiner Sicht eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen - die Gewinnverwendung ist nicht ausschlaggebend.....

Für mich ist nach der vorhandenen Beschreibung eine gewerbliche Tätigkeit gegeben und entsprechend anzumelden.

Gruß
claysch
3 01.09.2015 10:16 claysch ist offline E-Mail an claysch senden Homepage von claysch Beiträge von claysch suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Also spontan würde ich auch mal von Gewerbe ausgehen.

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

4 01.09.2015 13:06 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Lampe Online - Kanäle - Streamen

Hallo,

wie inzwischen auch öfter in den Medien zu lesen ist, gibt es inzwischen die ersten twitch und YouTube Millionäre. Spielestreams bei Twitch erreichen nicht selten über 100 000 Zuschauer.

Inwiefern natürlich jeder Twitcher oder Youtuber sofort gewerblich tätig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hier sollte man sich gegebenenfalls die Zahl der Follower anschauen. Auf jeden Fall ist es ein Markt der im Moment extrem expandiert und Werbeeinnahmen generiert.

Wenn nicht einfach nur Spiele gestreamt, sondern Videos selbst erstellt werden, kommt noch der künstlerische Aspekt dazu und eine eventuelle Einstufung in die freien Berufe.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
5 01.09.2015 13:45 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
HBinder HBinder ist männlich
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RE: Onlinekanäle nutzen und Geld verdienen - Gewerbeanmeldung notwendig?

Ich würde dies auch als gewerbliche Tätigkeit einstufen.
6 01.09.2015 13:50 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Guten Morgen.

Eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, möchte ich gern mal die Frage in die Runde werfen, mit welcher Tätigkeit (also gemeint ist die genaue Umschreibung der Tätigkeit) ihr hier eine Gewerbe-Anmeldung vornehmen würdet.

Vielen Dank im Vorfeld.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
7 08.10.2018 08:35 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
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Oft geht es um nicht gerade kleine Summen und Gewinnerzielungsabsicht liegt da in den allermeisten Fällen vor. Häufig werden die Einnahmen über Produktplatzierungen und Affiliate-Links generiert, das ist ja ein (mittlerweile nicht mehr ganz) neuer Markt Also ich habe hier schon entsprechende Anmeldungen vorgenommen. Tätigkeit z.B. "Influencer", "Liveübertragung von Computerspielen" oder "Produktplatzierungen".
8 08.10.2018 09:54 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Moin
Hier meldet jemand eine Tätigkeit als "Markenbotschafter": "Was geplant ist wäre online Markenbotschafter für Produkte zu sein wo dann leute über ein Rabatt Code die sachen bei den Händlern kaufen und wenn sie meinen Rabatt Code den ich vom Händler habe einkaufen dann würde ich ein bestimmten % satzt dran verdienen aber halt nur wenn die leute über meinen Rabatt Code kaufen 😅 sonst verdiene ich nix….“
Ist das inzwischen ein bekannter Begriff oder hat jemand eine Idee, wie diese Tätigkeit entsprechend eindeutig zu bezeichnen ist?
Danke für eure Unterstützung!
Eine schöne Woche wünscht

__________________
Ingrid
9 28.07.2025 11:02 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Affiliate Marketing, Content-Creator, Streaming, Influencer wären so die neudeutschen Begrifflichkeiten.

Ich versuche immer ein Zwischending zu finden zwischen den Begriffen, mit denen in der Geschäftswelt agiert wird und Begriffen, die deutsche Behörden auch verstehen

Schreibe dann gerne hinter die englischen Begriffe die deutsche Übersetzung bzw. Formulierungen wie "Erstellung von Medieninhalten, Werbung und Produktplatzierung" um einerseits dem Anspruch auf eine zulässige Tätigkeitsbeschreibung gerecht zu werden und die Tätigkeiten auch einzugrenzen, denn auch hinter Affiliate Marketing, Content etc. können sich etliche Tätigkeiten verstecken.

Faustregel bei mir heute: Fast jede eingereichte Tätigkeitsbeschreibung ist gewerberechtliche tendenziell unzulässig, da zu ungenau und sollte hinterfragt werden.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
10 28.07.2025 14:08 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
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Zitat:
Original von Roesje

Faustregel bei mir heute: Fast jede eingereichte Tätigkeitsbeschreibung ist gewerberechtliche tendenziell unzulässig, da zu ungenau und sollte hinterfragt werden.


Moin
Das kann ich nicht bestätigen... smile

Grüße

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Gott würfelt nicht!
11 30.07.2025 09:21 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


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Zitat:
Original von Pitti81
Zitat:
Original von Roesje

Faustregel bei mir heute: Fast jede eingereichte Tätigkeitsbeschreibung ist gewerberechtliche tendenziell unzulässig, da zu ungenau und sollte hinterfragt werden.


Moin
Das kann ich nicht bestätigen... smile

Grüße


Das freut mich sehr. Ich habe das allerdings auch erst erkannt, als ich bei manchen Einzelfällen mal zum Nachfragen kam und sich dann mehrfach herausstellte, dass die ursprüngliche Tätigkeitsbeschreibung quasi unvollständig war bzw. auch gar nicht zu der gewählten Formulierung passte.
Seither habe ich einen anderen Blick auf gängige/übliche Bezeichnungen und hinterfrage das öfter, was meine o.g. Beobachtung leider am laufenden Band bestätigt, dass viele gewerbliche Tätigkeiten, die ausgeübt werden, komplett durch das Raster fallen, weil z.B. jemand Affiliate Marketing & Content Creator anmeldet, auf Nachfrage dann aber mitteilt, auch regelmäßig Workshops zum Thema Ernährungsberatung anzubieten und Nahrungsergänzungsmittel vertreibt.
Oder...letztens erst geschehen:

Anmeldung wegen Betriebssitzverlegung - bei bisheriger Behörde angemeldet: "IT-Dienstleistungen und Service". Laut Website von Computerreparatur bis hin zum Einbau von Sicherheitstechnik, Software-Wartung sowie Verkauf etc.
Aufgrund der bisherigen Tätigkeitsbeschreibung fiel der Betrieb durch das Raster der HWK (Abgrenzung Informationstechniker bzw. Informationselektroniker) und es ist bis dato nicht aufgefallen, dass ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO ausgeübt wird (Sicherheitstechnik).

Daher bescheinige ich hier solche allgemeinen und nichtssagenden Beschreibungen nicht mehr, weil sie nicht die Tätigkeiten benennen und frage bei solchen eingereichten Anmeldungen nach. Und erst dann erhalte ich teils sehr überraschende Antworten, was alles wirklich gemacht wird.
Ist spannend... geschockt

__________________
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12 30.07.2025 10:17 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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