Wie streng sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden? |
Jannes
Routinier
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Wie streng sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden? |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
mal eine wirklich nicht sonderlich wichtige Frage, es ist mehr so eine intellektuelle juristische Spielerei und Angeberei.
Da ich noch zusätzlich Standesbeamter bin, kenne ich mich da natürlich halbwegs gut aus und präsentiere gerne Stolz mein Wissen zur Thematik.
Und da habe ich jetzt zwei Fallkonstellationen, die ich gerne mal zur Diskussion stellen will:
1: Jesdin Kesat Nasim, irkaischer Staatsangehöriger, hat eine Namenskette und nicht unser klassisches Schema mit Vorname und Nachname. Karl-May-Lesern ist das ja vertraut, durch Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah). Also, habe ich, korrekter Standesbeamter der ich bin, alle drei vorhandenen Namen ins Nachnamensfeld geschrieben und in Klammer den Zusatz Namenskette.
Natürlich gib es dann von den anderen Behörden immer recht erstaunte und lustige Nachfragen.
2. Wo ich mich nicht getraut habe stur standesamtlich vorzugehen war bei einer verheirateten Französin. Dort habe ich sie mit dem Nachnamen des Mannes erfasst. Dies ist standesamtlich falsch, weil Franzosen und Italiener keine Ehenamen kennen und folglich immer den Nachnamen führen, den sie schon bei der Geburt erhalten haben.
Der Witz ist nur, dass die Französinnen das gar nicht wissen!
Da es in Frankreich auch den Nom d'Usage gibt, den Gebrauchsnamen, führt dies zu einiger Verwirrung.
Wie steht Ihr zu der Thematik, beziehungsweise, was sagt das Gesetz?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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22.11.2016 11:41 |
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Solon
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Solon
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Harsefeld
Tripel-As
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Als Standesbeamter
lautet meine Antwort natürlich ..
Es gibt Namensketten / Eigennamen / usw.
Die meisten Programmierer kennen sich da nicht aus.
Aber es bleibt ein Fakt es sind nun mal weder Vor noch Nachnamen. Wenn die Software jedoch nur Vor und Nachnamen kennt hat man ein Problem und muss die Daten dann irgendwie in die zwei Felder packen. Lustig ist es nicht.
Wir hatten früher einen Asylsuchenden (Religion Sigh) namens Balvinder Singh. So ging er dann auch mehrere Jahre durch Deutschland Balvinder (Vorname) Singh (Nachname) obwohl er nur Balvinder (Eigenname) hieß.
Auch heute noch (selbst bei den Asylbundesbehörden) ist das Wissen um fremdes Namensrecht nicht größer als der Inhalt eine Fingerhutes. Ich kann gar nicht zählen wie oft ich im Asylbereich aus dem arabischen Bereich schon Namenskombinationen wie Ahmet MOHAMMED MOHAMMAD oder auch Mohammed Mohamad AHMAD ... gesehen habe.
Einziger Tip von mir ... schreibe an die Softwarefirma und weise sie auf die Regelungen des ausländischen Namensrechtes hin, so dass sie dir neben den Vor- und Nachnamensfeldern noch ein zusätzliches Feld für Namensketten/Eigennamen pp. hinbauen.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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3
22.11.2016 15:32 |
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HWK-CB
Eroberer
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Ein zusätzliches Namensfeld wird aber nicht mit XGewerbe vereinbar sein.
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4
22.11.2016 15:34 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Wie strend sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden |
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da wir neuerdings auf unser Meldeprogramm zurückgreifen, stellt sich die Frage für hiesige Gewerbetreibende eigentlich nicht (mehr)... wir übernehmen einfach die Daten aus dem Meldeprogramm...
bei auswärtigen Gewerbetreibenden schreiben wir die Namen im Pass ab...
ergo: wir machen es uns einfach....
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5
22.11.2016 17:05 |
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LKKS
Kaiser
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Ich bin nun sowohl Standesamtsrechtler als auch Gewerberechtler.
1. die Französin wird bei uns (ohne Namensrechtswahl in ein Recht, welches den Ehenamen kennt) nur mit ihrem Geburtsnamen eingetragen.
2. Für die Nichtnamensrechtler:
Der Name einer Person ist ein höchstpersönliches Recht, in amtlichen Registern ist der Name zwingend vollständig einzutragen. Der Namens träger hat Anspruch auf seinen vollständige Namen.
Der Namensträger hat ein recht darauf, seinen vollständigen und richtigen Nameneingetragen zu bekommen. Wir als Registerführer sind verpflichtet den Namen vollständig und richtig einzutragen.
Was machen wir, wenn er sich heute entscheidet, seinen als alltägliche Anrede geführten Vornamen zu wechseln und einen seiner weiteren Vornamen zu führen?
Wir würden ihn nie wiederfinden, wenn uns die Namen nicht vollständig bekannt sind.
3. @HWK-CB:
Dass X Gewerbeanzeie das nicht verarbeiten kann, sollte uns nicht interessieren- Registerrecht hat dem Persönlichkeitsrecht zu folgen.
Dann muß sich die EDV etwas einfallen lassen.
Aus aktuellem Erleben:
Nur mit vollständig erfassten Namen kann man sicher sein, bei der Auskunft aus dem BZR auch tatsächlich das zutreffende Ergebnis zu erhalten. Denn das BZR richtet sich nach dem Melderecht, welches das Personenstandsrecht berücksichtigt.
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22.11.2016 19:00 |
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Jannes
Routinier
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Themenstarter
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Noch ein Hinweis an HWK-CB: Also, allerspätestens seit dem 1. November 2015, mit Einführung des Bundesmeldegesetzes, gibt es das Phänomen des Rufnamens nicht mehr.
(Persönlich habe ich ja die Vermutung, dass dies irgendwelche indischen Programmierer ausgelöst haben, denn vor einigen wenigen Jahren, als der neue Personalausweis eingeführt wurde, hat die Elektronik automatisch den ersten Vornamen als Rufnamen gewertet. Als dann die Ruth Simone G., meine Schwägerin, ein Flugticket mit Simone G. geholt hat, der Rechner in der Abfertigungshalle des Flughafens aber beim Ausweis nur eine Ruth G. erkannte, war der Spaß groß! (Die Geschichte ist zum Teil erfunden und dient als Beispiel. Die Sendung Monitor hat das damals aufgegriffen. Was ich aber sagen kann, ist, dass in meinem Umfeld sehr viele Menschen sind, deren zweiter Vorname der Name ist, mit dem sie von ihrer Mama gerufen werden.)).
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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7
23.11.2016 08:39 |
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