Forum-Gewerberecht

» Wie streng sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden? «

 Moin  

Als Standesbeamter  Formulier   lautet meine Antwort natürlich ..

Es gibt Namensketten / Eigennamen / usw.

Die meisten Programmierer kennen sich da nicht aus.

Aber es bleibt ein Fakt es sind nun mal weder Vor noch Nachnamen. Wenn die Software jedoch nur Vor und Nachnamen kennt hat man ein Problem und muss die Daten dann irgendwie in die zwei Felder packen. Lustig ist es nicht.

Wir hatten früher einen Asylsuchenden (Religion Sigh) namens Balvinder Singh. So ging er dann auch mehrere Jahre durch Deutschland Balvinder (Vorname) Singh (Nachname) obwohl er nur Balvinder (Eigenname) hieß.

Auch heute noch (selbst bei den Asylbundesbehörden) ist das Wissen um fremdes Namensrecht nicht größer als der Inhalt eine Fingerhutes. Ich kann gar nicht zählen wie oft ich im Asylbereich aus dem arabischen Bereich schon Namenskombinationen wie Ahmet MOHAMMED MOHAMMAD oder auch Mohammed Mohamad AHMAD ... gesehen habe.

Einziger Tip von mir ... schreibe an die Softwarefirma und weise sie auf die Regelungen des ausländischen Namensrechtes hin, so dass sie dir neben den Vor- und Nachnamensfeldern noch ein zusätzliches Feld für Namensketten/Eigennamen pp. hinbauen.



Gepostet am 22.11.2016 um 15:32 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103753#post103753


Beitrags-Print by Breuer76