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Thema: Übervorteilung von Online Casinos und Casinos gegenüber Spielhallen |
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Also nach meinen Informationengab es für GSG in Spielhallen in der Vergangenheit eine 60% Ausschüttung .
Also bei Einsatz von 100,-- € wurden 60,-- € wieder ausgeschüttet. (Durchschnittswert)
Dies gilt allerdings nicht für GSG in Spielbanken.
Dies wurde ~ 2009 geändert. Nun gibt es verschiedene Regeln die zusammen beachtet werden müssen. Kann man nachstehend nachlesen.
Wikipedia Spielautomat
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Thema: Webdesigner freiberuflich? |
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Um das Ganze noch weiter zu verwirren.
Es gibt steuerlich freiberufliche Gewerbe die sowohl gewerberechtlich anzumelden sind als auch nicht.
Hier kommt es auf die Vorbildung des Gewerbetreibenden an.
Hat er eine höherwertige Ausbildung ( z.B. Dipl. Ing) bei KFZ-Sachverständigen.. dann keine Gewerbeanmeldung
Ist er "nur" KFZ-Meister als KFZ-Sachverständiger .. dann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Ich kann mir vorstellen, dass das beim Thema Webdesign ähnlich gehandhabt werden muss .. ergo.. abgeschlossenes Informatikstudium ... keine Gewerbeanmeldung .. ansonsten schon.
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Thema: "Eigentlich bin ich gar nicht da..." |
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Das erste Problem ist das Melderecht.
Er kann in Deutschland nicht nur einen Nebenwohnsitz haben. Um in Deutschland einen Nebenwohnsitz zu haben braucht man in Deutschland auch einen Hauptwohnsitz.
Tja und für letzteres muss man sich am Hauptwohnsitz nunja überwiegend aufhalten, was, wenn man eigentlich in Indochina lebt überaus schwierig sein wird.
Gewerberechtlich .. nunja wenn die Freundin - als Angestellte des Betriebes - ihm die Bücher führt und die Rechnungen erstellt und verschickt kann das Gewerbe natürlich bei der Freundin angemeldet werden.
Wichtig ist dazu, dass das Gewerbe auch postalisch erreichbar sein muss, was er durch seine Freundin durchaus sicherstellen kann.
Fazit von mir
Melderechtlich nicht machbar wie geplant.
Gewerberechtlich durchaus möglich. (wenn auch mit Geschmäckle)
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Thema: Alkohol auf Wochenmarkt |
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Naja würde man nicht die Regelungen des 67 völlig aushebeln?
Wochenmarkt = Alkohol nur unter besonderen Bedingungen
ABER
Mittendrin dann ein "Bierstand" der halt nur zufällig am gleichen Tage dort steht aber ja nun so gar nichts mit dem Wochenmarkt zu tun hat?
§ 67 sagt in Abs. 2 genau was die Landesregierung darf. Ich gehe nicht davon aus, dass eine solche spezielle Rechtsverordnung erlassen worden ist. Andere Gesetze wie z.B. das Gaststättengesetz können hier m. E. nicht herangezogen werden.
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Thema: Wie streng sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden? |
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Als Standesbeamter
lautet meine Antwort natürlich ..
Es gibt Namensketten / Eigennamen / usw.
Die meisten Programmierer kennen sich da nicht aus.
Aber es bleibt ein Fakt es sind nun mal weder Vor noch Nachnamen. Wenn die Software jedoch nur Vor und Nachnamen kennt hat man ein Problem und muss die Daten dann irgendwie in die zwei Felder packen. Lustig ist es nicht.
Wir hatten früher einen Asylsuchenden (Religion Sigh) namens Balvinder Singh. So ging er dann auch mehrere Jahre durch Deutschland Balvinder (Vorname) Singh (Nachname) obwohl er nur Balvinder (Eigenname) hieß.
Auch heute noch (selbst bei den Asylbundesbehörden) ist das Wissen um fremdes Namensrecht nicht größer als der Inhalt eine Fingerhutes. Ich kann gar nicht zählen wie oft ich im Asylbereich aus dem arabischen Bereich schon Namenskombinationen wie Ahmet MOHAMMED MOHAMMAD oder auch Mohammed Mohamad AHMAD ... gesehen habe.
Einziger Tip von mir ... schreibe an die Softwarefirma und weise sie auf die Regelungen des ausländischen Namensrechtes hin, so dass sie dir neben den Vor- und Nachnamensfeldern noch ein zusätzliches Feld für Namensketten/Eigennamen pp. hinbauen.
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Thema: Wanderlager / Kaffeefahrt / Werbeverkaufsveranstaltung |
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Naja wenn dir eine Wanderlageranzeige vorliegt dann sind die Chancen doch recht gut dass das alles Koscher ist
In der Regel gibt es von den falschen
Wanderlagern
auch keine Anzeige.
Bleibt doch nur noch zu prüfen, ob alle Bedingungen für ein Wanderlager eingehalten sind.
Im Zweifel kannst du immer vorbeigehen und an der Veranstaltung teilnehmen.
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Thema: RGK oder stehendes Gewerbe erweitern |
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Im Grunde ganz einfach. Wenn Sie die "Dienstleistung" an die Firma X vermieten und dann die Kinder kostenfrei auf dem Gelände der Fa. X die "Dienstleistung" in Anspruch nehmen ist es kein Reisegewerbe.
Wenn Sie jedoch von jedem der die "Dienstleistung" in Anspruch nimmt einen Obolus erhalten ist es Reisegewerbe.
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Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
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Haben die Argentinier nicht im ganzen Turnier in der regulären Spielzeit so viele Tore geschossen wie wir gegen Brasilien?
Diese Abwehr muss erstmal geknackt werden.
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Thema: Gewerbe oder doch kein Gewerbe? |
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Noch kurz zum Thema Gewinnerzielung.
Da Sie mit dem was Sie machen wollen einen Ertrag erwirtschaften wollen, haben Sie eine Gewinnerzielungsabsicht. Hierbei ist es vollkommen unerheblich wofür Sie Ihren Gewinn nutzen wollen. Selbst wenn Sie das was Sie erziehlen spenden würden.
Einfaches Beispiel.
Sie mieten sich einen Stand ... und verkaufen in dem Stand Bier und zwar zu einem Preis der Ihnen die Unkosten (Standgeld/Platzgeld/Bier) gerade deckt. Trotzdem haben Sie Ihr Bier zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis verkauft bzw. verkaufen wollen. Damit liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Es ist dabei unerheblich ob man letztlich einen Gewinn erzielt oder nicht und was man mit dem eingenommenen Geld macht.
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Thema: Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbststän
digkeit |
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Gerade im Falle der Gewerbeanmeldung durch ausländische Mitbürger, die gerade erst in Deutschland eine Unterkunft haben, sollte man die Durchschrift der Gewerbeanmeldung dem Anmeldenden nicht direkt in die Hand drücken, sondern man sollte sie ihm per Post zusenden. Kommt das Teil wieder zurück mit der Notiz "Empfänger nicht zu ermitteln" kann man so die Anmeldung wieder löschen, da ja nachweislich die Firma nicht erreichbar ist.
Für ein stehendes Gewerbe ist aber eine gültige Anschrift unerlässlich.
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Thema: Gewerbe anmelden und anzeigen - Unterschied? |
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Willkommen in der deutschen Gründlichkeit.
Man muss hier etwas unterscheiden.
Steuerrecht ist nicht gleich Gewerberecht.
Jeder der ein Gewerbe betreibt ... ob Freiberufler oder nicht .. hat die Einnahmen zu versteuern.
Jeder der ein Gewerbe betreiben will .. hat es bei der Gemeinde anzuzeigen (anzumelden). Von dieser Anzeigepflicht sind jedoch nicht alle die Geld mit ihrem Gewerbe verdienen betroffen. Nähere Auskünfte hierzu bei der Gemeinde erfragen.
PS wegen der Wortspielerei "Anzeigen" Anmelden" .. die Anzeige eines Gewerbes erfolgt mit einem verpflichtend vorgeschriebenen Formblatt welches Gewerbeanmeldung in der Überschrift führt.
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Thema: Poker ist Trend |
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Und noch etwas sarkastisches .
Am meisten zusammengebracht hat bisher wohl der eine oder andere Krieg ...
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
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