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» Wie streng sind wir bei den Namen der Gewerbetreibenden? «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

mal eine wirklich nicht sonderlich wichtige Frage, es ist mehr so eine intellektuelle juristische Spielerei und Angeberei.
Da ich noch zusätzlich Standesbeamter bin, kenne ich mich da natürlich halbwegs gut aus und präsentiere gerne Stolz mein Wissen zur Thematik.

Und da habe ich jetzt zwei Fallkonstellationen, die ich gerne mal zur Diskussion stellen will:

1: Jesdin Kesat Nasim, irkaischer Staatsangehöriger, hat eine Namenskette und nicht unser klassisches Schema mit Vorname und Nachname. Karl-May-Lesern ist das ja vertraut, durch [I]Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah[/I]). Also, habe ich, korrekter Standesbeamter der ich bin, alle drei vorhandenen Namen ins Nachnamensfeld geschrieben und in Klammer den Zusatz Namenskette.
Natürlich gib es dann von den anderen Behörden immer recht erstaunte und lustige Nachfragen.

2. Wo ich mich nicht getraut habe stur standesamtlich vorzugehen war bei einer verheirateten Französin. Dort habe ich sie mit dem Nachnamen des Mannes erfasst. Dies ist standesamtlich falsch, weil Franzosen und Italiener keine Ehenamen kennen und folglich immer den Nachnamen führen, den sie schon bei der Geburt erhalten haben.
Der Witz ist nur, dass die Französinnen das gar nicht wissen!
Da es in Frankreich auch den Nom d'Usage gibt, den Gebrauchsnamen, führt dies zu einiger Verwirrung.

Wie steht Ihr zu der Thematik, beziehungsweise, was sagt das Gesetz?



Gepostet am 22.11.2016 um 11:41 von:
Benutzer: Jannes
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