Onboardkurier Angestellter oder Selbständig? |
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Grünschnabel
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Onboardkurier Angestellter oder Selbständig? |
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Hallo alle miteinander ich habe da einen Fall der mir Kopfzerbrechen bereitet. Und zwar kam vor ein paar Wochen ein junger Mann zu mir der mir sagte, das er in kürze als Onboardkurier anfangen würde und sein Chef meint er soll dazu um seine erbrachte Leistung anzurechnen, ein Gewerbeanmelden, das wir abgelehnt haben da es für uns nach Scheinselbständigkeit klang. Immerhin schickte Ihn sein Chef. Jetzt war der junge Herr letzte Woche noch einmal da um ein Gewerbe als Onboardkurier anzumelden, mit der Begründung das er nicht als fester Angestellter angesehen sei, aber auch nicht als klassischer Selbständiger, er habe sozusagen einen Nebenjob. Auf Nachfrage bei höherer Stelle wurde mir mitgeteilt dass wir das Gewerbe nicht anmelden wegen Scheinselbständigkeit. Also wie gedacht! Nun hat mich der Chef des Herrn angerufen und mir folgendes mitgeteilt:
„ Wir sind ein weltweit agierendes Notfall-Logistik-Unternehmen. Mit über 80 Kurieren in Deutschland, die alle ein Gewerbe gemeldet haben. Herr M. wird für uns unregelmäßig als Kurier tätig sein. Diese Kuriertätigkeit wird er uns nach erfülltem Auftrag in Rechnung stellen. Darüber hinaus steht es Herrn M. frei seine Dienstleistung auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Meine Frage jetzt, melde ich da ein Gewerbe an oder ist das wirklich eine Scheinselbständigkeit, wie mir auch von höherer Stelle mitgeteilt wurde. Der Chef der Firma ist wirklich hartnäckig und meint in andern Gemeinden würde das ja auch gehen und verseht nicht warum wir da so einen aufriss machen.
schon mal für die Antwort/-en
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22.07.2016 08:06 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Anmeldung bestätigen.
Die Gewerbebehörde hat die Frage der Scheinselbständigkeit nicht zu prüfen.
Da kann allerdings ggf. die Mitteilung eines Verdachtsfalles an die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich in Betracht kommen.
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2
22.07.2016 08:26 |
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Solon
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Maliklaus
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Guten Morgen,
die Gewerbebehörde hat zwar nicht die "Scheinselbständigkeit" zu prüfen, aber sehr wohl zu prüfen ob überhaupt der Tatbestand des Gewerbes erfüllt ist. Ein Kriterium ist dabei die "Selbständigkeit".
Wir bestätigen doch auch keine Anzeigen von Ärzten, Wissenschaftlern, Bauern usw.. auch hier prüfen wir ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt und kommen zu dem Schluss, es ist freiberuflich, Heilberuflich oder Urproduktion und nehmen die Gewerbeanzeige nicht entgegen.
Inwiefern soll ein Onboard - Kurier selbständig sein?? Hat er ein eigenes Fahrzeug mit dem er auch andere Kurieraufträge annehmen kann? Bestimmt er seine Arbeits- und Einsatzzeiten selbst? Er ist Beifahrer, springt auf Kommando aus dem Auto und trägt das Paket zum Kunden, was ist daran selbständige Tätigkeit?
Ich würde es in diesem Fall auf eine Leistungsklage ankommen lassen, dann kann der Kurier vor Gericht begründen warum er selbständig ist und von uns eine Bestätigung seiner Gewerbeanzeige möchte.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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22.07.2016 08:50 |
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gewerbe-beelitz
Mitglied
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Dann prüf doch ganz einfach mal die Merkmale bzw. den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag.... Wenn du da zu dem Entschluss kommst, dass es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, dann ist die Selbstständigkeit auch nicht gegeben
LG
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25.07.2016 10:11 |
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6878
Grünschnabel
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Vielen dank für die Hilfe, hat mir sehr weitergeholfen.
Grüße aus Hessen
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11.08.2016 10:14 |
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