Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten |
KaDe
Grünschnabel
Dabei seit: 14.06.2023
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 342
Nächster Level: 443
 |
|
Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten |
|
Hallo zusammen!
Ich bin neu im Forum und auch grundsätzlich noch relativ neu im Bereich der Gewerbeordnung.
Nachdem ich mich nun hier angemeldet habe, möchte ich auch direkt mal das Wissen der Forengemeinschaft anzapfen.
Aktuell beschäftige ich mich mit der Frage, ob es sich bei der Tätigkeit „Erstellung von Thementorten auf individuellen Wunsch“ um ein anzumeldendes Gewerbe handelt oder es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt.
Konkret werden, als Grundlage für die Herstellung von aufwändigen Mottotorten, Kuchen in Konditoreien erworben, es erfolgt keine eigene Herstellung der Ursprungstorten.
Die gekauften Torten werden ggf. zerschnitten neu zusammengestellt und dann aufwändig zu Unikaten umgestaltet, die Grundform ähnelt sich teilweise, aber jede Torte wird nach den Wünschen der Kunden „verziert“. Es gibt neben den Standardformen auch Kuchen in Form von Bällen, Taschen, Autos, Flaschen, ... . Dabei werden manchmal vorhandene Produkte oder Vereins-/ Markenlogos etc. kopiert. Großteils werden jedoch aufgrund des, vom Kunden vorgegebenen, Themas eigene Ideen entwickelt und umgesetzt. Es wurden mit den Kreationen auch schon Preise auf Messen gewonnen.
Hat vielleicht Jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Sachverhalt? Sicher ist immer der Einzelfall entscheidend, aber wie kann die oben beschriebene Tätigkeit eingeordnet werden?
Danke und Gruß
|
|
1
19.06.2023 12:36 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.347
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.667.851
Nächster Level: 10.000.000
 |
|
Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten |
|
Hallo,
ich würde mich zunächst einmal an die zuständige Handwerkskammer wenden...die Tätigkeit dürfte auch zum Bäcker- und Konditorenhandwerk gehören...
|
|
2
19.06.2023 13:04 |
|
|
Solon
|
|
|
|
KaDe
Grünschnabel
Dabei seit: 14.06.2023
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 342
Nächster Level: 443
Themenstarter
 |
|
RE: Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten |
|
Diese Info habe ich verschwiegen: Die Tätigkeit wird bisher ohne Anmeldung ausgeübt, es liegt auch keine entsprechende Ausbildung oder dergleichen vor. Die Handwerkskammer tendiert dazu es als Gewerbe zu sehen und bittet um Aufforderung das Gewerbe anzumelden.
|
|
3
19.06.2023 13:25 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.347
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.667.851
Nächster Level: 10.000.000
 |
|
Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten |
|
Hallo,
dann müsste aber auch klar sein, ob es sich aus Sicht der HWK um eine handwerkliche Tätigkeit handelt oder nicht...
wenn ich die Person auffordere zur Anmeldung muss ich ja auch beurteilen können, ob ich eine Handwerkskarte verlangen muss oder nicht... da macht es sich ihre HWK wohl etwas zu einfach
|
|
4
19.06.2023 13:40 |
|
|
Ludwig
Doppel-As
Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 134
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 52.074
Nächster Level: 62.494
 |
|
RE: Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten |
|
Zitat: |
Original von KaDe
Die gekauften Torten werden ggf. zerschnitten neu zusammengestellt und dann aufwändig zu Unikaten umgestaltet, die Grundform ähnelt sich teilweise, aber jede Torte wird nach den Wünschen der Kunden „verziert“. |
|
Igitt! Und was sagt die Lebensmittelkontrolle dazu?
__________________ An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
|
|
5
19.06.2023 14:41 |
|
|
Klosi

Mitglied
 
Dabei seit: 13.05.2008
Beiträge: 25
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 142.019
Nächster Level: 157.092
 |
|
Guten Morgen,
in Lübeck gab es vor einigen jahren ein Urteil eines Amtsgerichts, dass solche Herstellung von Motivtorten eher Kunst als Handwerk ist. Daher würde ich, da ja auch nicht selbst gebacken wird, dieses als freiberuflich einstufen.
Schönen Dienstag
Klosi
|
|
6
20.06.2023 07:26 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 96.063 | Views gestern: 373.814 | Views gesamt: 840.276.965
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|