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» Onboardkurier Angestellter oder Selbständig? «

Guten Morgen,

die Gewerbebehörde hat zwar nicht die "Scheinselbständigkeit" zu prüfen, aber sehr wohl zu prüfen ob überhaupt der Tatbestand des Gewerbes erfüllt ist. Ein Kriterium ist dabei die "Selbständigkeit".

Wir bestätigen doch auch keine Anzeigen von Ärzten, Wissenschaftlern, Bauern usw.. auch hier prüfen wir ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt und kommen zu dem Schluss, es ist freiberuflich, Heilberuflich oder Urproduktion und nehmen die Gewerbeanzeige nicht entgegen.

Inwiefern soll ein Onboard - Kurier selbständig sein?? Hat er ein eigenes Fahrzeug mit dem er auch andere Kurieraufträge annehmen kann? Bestimmt er seine Arbeits- und Einsatzzeiten selbst? Er ist Beifahrer, springt auf Kommando aus dem Auto und trägt das Paket zum Kunden, was ist daran selbständige Tätigkeit?

Ich würde es in diesem Fall auf eine Leistungsklage ankommen lassen, dann kann der Kurier vor Gericht begründen warum er selbständig ist und von uns eine Bestätigung seiner Gewerbeanzeige möchte.



Gepostet am 22.07.2016 um 08:50 von:
Benutzer: Maliklaus
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