unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bianka   Zeige Bianka auf Karte Bianka ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-499.jpg

Dabei seit: 17.05.2011
Beiträge: 19
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 93.032
Nächster Level: 100.000

6.968 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Hallo zusammen!
Ich diskutiere gerade mit einem Steuerberater über den Sinn einer Gewerbeanmeldung. Seine Mandantin Vermiete ja nur hin und wieder und dies falle gem. dem Steuerrecht NUR unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ich seh das leider anders! Wer über Buchungsplattformen wie booking.com und eine eigene Webseite Zimmer vermietet, die online buchbar sind, der macht das aus Gewinnabsicht. Punkt! Steuerrecht hin oder her. Aber wir bewegen uns hier meiner Meinung nach ganz klar im gewerblichen Bereich.
Wie sind da eure Erfahrungen? Streng genommen bewegt man sich hier sogar haarscharf in Richtung §34c GewO, meiner Meinung nach.
Den Satz "aber mein Steuerberater hat gesagt....." Ich kanns nicht mehr hören Zeigefinger Ihr kennt das :-)

__________________
Jeder darf sagen was er denkt...wenn er vorher gedacht hat :-D
1 22.08.2023 15:37 Bianka ist offline E-Mail an Bianka senden Homepage von Bianka Beiträge von Bianka suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

hans-im-glück1986 hans-im-glück1986 ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 22.08.2023
Beiträge: 34
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 14.161
Nächster Level: 17.484

3.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

bei der Beurteilung der Verwaltung eigenen Vermögens liegen Gewerberecht und Steuerrecht sehr eng beieinander. Der gern gebrauchte Grundsatz, dass das Steuerrecht für das Gewerberecht unerheblich wäre (und umgekehrt), greift hier nicht. Die Vorarbeiten des BFH können daher für die gewerberechtliche Praxis herangezogen werden.

Die Verwaltung eigenen Vermögens ist ein Negativmerkmal für den Gewerbebegriff. Liegt sie vor, sind andere Merkmale (wie Gewinnerzielungsabsicht) unerheblich. Daher liegt trotz Gewinnerzielungsabsicht bei der eigenen Vermögensverwaltung kein Gewerbe vor.

Um beurteilen zu können, ob eigene Vermögensverwaltung vorliegt, bedarf es einer Gesamtschau. Allein das heutzutage übliche Schalten von Anzeigen auf Internet-Portalen spricht weder für noch gegen eigene Vermögensverwaltung. Es kommt u.a. auf Indizien wie die Häufigkeit und Dauer der Vermietung an, ggf. werden Zusatzleistungen (z.B. Wäscheservice, Frühstück) angeboten, ggf. sind die Kosten für die Schaltung der Anzeige nicht unerheblich, ggf. werden Hilfspersonen eingesetzt/entlohnt.
Es ist aber auch der Schutzzweck der GewO zu betrachten: nimmt die Tätigkeit solche Ausmaße an, dass die Allgemeinheit oder Arbeitnehmerinteressen spürbar berührt sind. Da es sich letztlich um eine Bagatellschwelle handelt, sind die Anforderungen an die Verwaltung eigenen Vermögens hoch. --> Die Schwelle zur Gewerbsmäßigkeit liegt also tief.

Lehrreich: BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 25/91

p.s. die "Nähe" zum Immobilienmakler ist mir nicht klar. Dieser nimmt keine Verwaltung eigenen Vermögens vor. Daher gibt es auch keine Abgrenzungsschwierigkeiten...
2 22.08.2023 16:28 hans-im-glück1986 ist online E-Mail an hans-im-glück1986 senden Beiträge von hans-im-glück1986 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

marxh   Zeige marxh auf Karte marxh ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-172.gif

Dabei seit: 03.07.2009
Beiträge: 66
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 368.251
Nächster Level: 369.628

1.377 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Moin Moin

Schaue Dir doch mal § 38 GewO Randnummer 29 an....

Dann weiß Du wie Du mit den Ferienwohnungen umgehen kannst.

Bei uns werden alle Ferienwohnungen Gewerbe rechtlich erfasst...



__________________
Ma
3 23.08.2023 14:10 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.755
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.299.458
Nächster Level: 13.849.320

1.549.862 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Hallo,
Zitat:
Bei uns werden alle Ferienwohnungen Gewerbe rechtlich erfasst...

das halte sich so pauschal für bedenklich (siehe Beitrag 2).
Der Bezug zu § 38 GewO erschließt sich mir auch nicht. Die Vorschrift bezieht sich zwar auf die Vermittlung von Unterkünften, nicht aber auf deren Vermietung.
4 24.08.2023 11:45 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
marxh   Zeige marxh auf Karte marxh ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-172.gif

Dabei seit: 03.07.2009
Beiträge: 66
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 368.251
Nächster Level: 369.628

1.377 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Moin Moin

wir sprechen hier nur über Ferienwohnungen...



__________________
Ma
5 24.08.2023 11:58 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
hans-im-glück1986 hans-im-glück1986 ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 22.08.2023
Beiträge: 34
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 14.161
Nächster Level: 17.484

3.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Zitat:
Original von marxh
Moin Moin

wir sprechen hier nur über Ferienwohnungen...



Da gebe ich dem Vorredner absolut Recht. § 38 Nr. 4 GewO hat überhaupt nichts mit dem Fall zu tun. Betroffen wären Betreiber von Internetplattformen, die touristische Mitwohngelegenheiten vermitteln (zB Airbnb, 9flats oder Wimdu). Die Vermietung eigener Unterkünfte ist bereits keine Vermittlertätigkeit.

Vielleicht die Verwaltungspraxis an die Rechtslage anpassen...
6 24.08.2023 14:42 hans-im-glück1986 ist online E-Mail an hans-im-glück1986 senden Beiträge von hans-im-glück1986 suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 246
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 172.984
Nächster Level: 195.661

22.677 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?

Zitat:
Original von hans-im-glück1986
p.s. die "Nähe" zum Immobilienmakler ist mir nicht klar. Dieser nimmt keine Verwaltung eigenen Vermögens vor. Daher gibt es auch keine Abgrenzungsschwierigkeiten...

Zitat:
Original von Thomas Mischner
Der Bezug zu § 38 GewO erschließt sich mir auch nicht. Die Vorschrift bezieht sich zwar auf die Vermittlung von Unterkünften, nicht aber auf deren Vermietung.

Es scheint im Bereich der Erlaubnisse nach § 34c I 1 Nr. 1 und Nr. 4 GewO in der Gewerbeverwaltung ein weit verbreitetes grundlegendes Missverständnis zu geben: Es wird verkannt, dass es jeweils um ein Dreiecksverhältnis unter Einbeziehung eines Dritten, nämlich des Auftraggebers, geht. Oder das Dreiecksverhältnis wir falsch interpretiert, wenn zB ein "Gastronom" mit gepachtetem Beherbergungsbetrieb Zimmer vermietet. Stichwort Monteursunterküntfte. Dann kommt man selbstredend schnell auf die Erlaubnispflichtt nach §34c oder die Überwachung nach § 38. Auch hier im Forum taucht dieser Ansatz immer wieder wie selbstverständlich auf.
Zitat:
Original von marxh
wir sprechen hier nur über Ferienwohnungen...

Eben nicht. Sondern über die Vermittlung von Ferienwohnungen für einen Dritten, nur dann kann § 38 Nr. 4, 2. Alternative GewO greifen.
Zitat:
Original von Thomas Mischner
Zitat:
Bei uns werden alle Ferienwohnungen Gewerbe rechtlich erfasst...

das halte ich so pauschal für bedenklich (siehe Beitrag 2).

Das sehe ich auch so. Insoweit ist die Lektüre des von Hans-im-Glück zitierten BVerwG-Urteils in der Tat sehr hilfreich. Eigentlich reicht ein Blick auf den Leitsatz 2.

Allerdings wird man marxh zugestehen müssen, dass die Grenze sehr, sehr schnell überschritten sein wird.

Zitat:
Original von hans-im-glück1986

Vielleicht die Verwaltungspraxis an die Rechtslage anpassen...


Uhij uhij juuh! Warum so böse?

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
7 24.08.2023 15:43 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Hinterwäldler Hinterwäldler ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 25.08.2023
Beiträge: 60
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 24.808
Nächster Level: 29.658

4.850 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

nach meinem Verständnis (in einer Tourismusgemeinde tätig) ist die normale Vermietung einer Ferienwohnung im eigenen Haus im Regelfall kein Gewerbe, sondern Verwaltung eigenen Vermögens.

Zum Gewerbe wird das insbesondere erst dann, wenn besondere Zusatzleistungen angeboten werden wie z. B. ein tägliches Frühstück, regelmäßiger Reinigungs- und Wäscheservice oder Gästepool, oder die Vermietung in größerem Stil erfolgt, wofür nach meiner Erinnerung mal ein grober Grenzwert von 15 Betten genannt wurde.

Ein Gewerbe liegt aber auf jeden Fall dann vor, wenn eine Wohnung angemietet wird, um sie mit Gewinn als Ferienwohnung weiterzuvermieten.

Wer wie im Ausgangsfall "hin und wieder" eine eigene Wohnung als Ferienwohnung vermietet, betreibt aber definitiv kein Gewerbe.
8 25.08.2023 10:57 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
hans-im-glück1986 hans-im-glück1986 ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 22.08.2023
Beiträge: 34
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 14.161
Nächster Level: 17.484

3.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Hinterwäldler

Ein Gewerbe liegt aber auf jeden Fall dann vor, wenn eine Wohnung angemietet wird, um sie mit Gewinn als Ferienwohnung weiterzuvermieten.



Ist es denn üblich, Ferienwohnung "ohne Gewinn" zu vermieten oder liegt die Gewinnerzielung bei der Vermietung von Ferienwohnungen nicht in der Natur der Sache?

Die "Verwaltung eigenen Vermögens" beschränkt sich nicht auf die bloße Werterhaltung.

Deshalb ist es bei der Verwaltung eigenen Vermögens für das Gewerberecht unerheblich, ob (aber nicht wie viel) Gewinn erzielt werden soll bzw. im Steuerrecht ob Einnahmen erzielt werden (s.o. zu Indizien, die für ein Gewerbe sprechen können).

VG
9 25.08.2023 16:50 hans-im-glück1986 ist online E-Mail an hans-im-glück1986 senden Beiträge von hans-im-glück1986 suchen
Hinterwäldler Hinterwäldler ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 25.08.2023
Beiträge: 60
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 24.808
Nächster Level: 29.658

4.850 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bitte richtig lesen: Ich schrieb von Anmietung zum Zwecke der gewinnbringenden Weitervermietung; da handelt es sich gerade nicht um eigenes Vermögen...
10 28.08.2023 07:49 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: 15. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.09.2024 15:52 von webmaster     Heute, 11:30 von Pitti81   Views: 5.575
Antworten: 9
2 Gewerbemeldungen für gleiche Tätigkeit Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.08.2009 13:06 von Roesje     01.10.2024 11:59 von Rheinhesse   Views: 23.389
Antworten: 28
Gewerbemeldung e.K. Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.05.2012 09:55 von Sonnenschein82     27.09.2024 12:21 von Civil Servant   Views: 105.119
Antworten: 20
Privater Weinstand neben festgesetztem Markt - Erlaubt [...] Über das Forum   26.09.2024 09:39 von Ocean     26.09.2024 15:11 von Ullrich   Views: 190
Antworten: 1
Wohnsitz im Ausland, Gewerbe in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.09.2024 14:02 von Meerane     25.09.2024 15:03 von Hinterwäldler   Views: 428
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 362.909 | Views gestern: 448.112 | Views gesamt: 964.160.785


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 152 | Gesamt: 0.241s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%