Forum-Gewerberecht

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Anmeldung bestätigen.

Die Gewerbebehörde hat die Frage der Scheinselbständigkeit nicht zu prüfen.

Da kann allerdings ggf. die Mitteilung eines Verdachtsfalles an die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich in Betracht kommen.



Gepostet am 22.07.2016 um 08:26 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=102216#post102216


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