Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit |
Wiggen
Grünschnabel
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Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit |
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Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem derzeit sonnigen Olfen
Ich habe hier folgendes Problem:
In unserer schönen kleinen Stadt hat jemand ein Billard-/Dart-Kaffee eröffnet. Natürlich ohne Alkoholausschank um keiner Konzession zu bedürfen. Nunmehr kommt der Betreiber vorbei und sagt, ich möchte ein Darttunier veranstalten und brauche eine Gestattung. Voraussichtlich wird sich das auf Liga-Spiele ausstrecken, so dass ich wahrscheinlich 2 x im Monat eine Gestattung benötige.
Dem guten Menschen werde ich mitteilen, dass dieses nicht möglich ist, weil er damit ja letztendlich nur der Erteilung einer Konzession entgehen will. Die wolle er nicht beantragen, da dies ja mit erheblichen Kosten verbunden sei. Nach dem Hinweis, dass wir ihm ja auch die Zahlung in 3 Raten anbieten können, möchte er angeblich das Verfahren durchziehen. In seinem Kaffee betreibt er im übrigen auch 3 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Die Erlaubnis hierfür liegt vor.
Das zum einen.
Wir haben erfahren, dass der gute Mann in der Nachbarkommune (dort betreibt er eine Spielhalle) ca. 10.000 € Vergnügungssteuer schuldet. Leider haben wir das mehr oder weniger zufällig erfahren (persönlicher Austausch der Vollziehungsbeamten).
Hier ergeben sich ja schon Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit.
Nur leider komme ich offiziell ja an diese Daten nicht ran (weder durch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, noch durch das Schuldnerverzeichnis).
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, diesem Menschen das Leben ein wenig zu erschweren? In unserem Städtchen geht nämlich schon das Gerücht rum, dass dort eine Spielhölle entsteht (wenngleich ich mir das bei 3 Geldspielautomaten nicht vorstellen kann).
im Voraus und allen ein schönes Wochenende
Jochen Wiggen
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01.12.2006 09:41 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
warum kommen Sie "offiziell" an die Daten nicht heran? Ich würde die Nachbarkommune schriftlich um eine entsprechende Stellungnahme bitten. Rechtsgrundlage ist § 11 GewO.
Darüber hinaus wäre m. E. zu prüfen, ob Ihr Gewerbetreibender ein Fall für eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ist. Die 10 T € Steuerückstände wären zumindest ein Grund, mal tiefer zu bohren (gibt es auch andere Zahlungsrückstände, wurde die EV abgegeben usw...)
Schöne Grüße aus dem herbstlich-sonnigen Kamenz
Th. Mischner
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2
01.12.2006 10:22 |
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Solon
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pmcolonia
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Also:
genau wie der Kollege Mischner schon sagt:
Aufgrund der Info ein GU-Verfahren einleiten, offiziell Nachfragen, tiefer bohren. Wer schon Vergnügungssteuer schuldet, hat oft auch noch andere Leichen im Keller.
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3
01.12.2006 10:43 |
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Wiebke Kühn
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aus Verden!
Wenn er die Konzession beantragt liegt ja auch ein Grund vor, um tiefer zu bohren. Da bekannt ist, dass er in der Nachbargemeinde ein Gewerbe betreibt, würde ich dort auch schriftlich um Stellungnahme bitten. Und wenn sich dann noch weitere Erkenntnisse ergeben, die eine GU begründen können, ein GU- bzw. Widerrufs-Verfahren einleiten.
Nochmal eben was anderes bei 3 aufgestellten Spielautomaten:
ist bei den Automaten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sichergestellt? (§ 3 Abs. 1 SpielV)
Wiebke Kühn
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04.12.2006 08:46 |
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arnie
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Ich habe mal eine kleine Frage zu diesem Thema.
Er hat ein Billard-Dart Kaffee eröffnet. ohne Alkoholausschank um keine Konzession beantragen zu müssen.
Dies ist soweit klar, aber wie kann er die erlaubniss für 3 Spielautomaten haben wenn er keine Konzession hat. ?
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08.02.2007 23:23 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
@arnie:
im Forum!!
.... weil seit dem 01.07.2005 für die Abgabe alkoholfreier Getränke und Speisen keine Erlaubnispflicht mehr besteht! Trotzdem sind diese Betriebe weiterhin Schank- und / oder Speisewirtschaften. - Lediglich die Erlaubnispflicht ist entfallen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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6
09.02.2007 07:33 |
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