Forum-Gewerberecht

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Also:

genau wie der Kollege Mischner schon sagt:

Aufgrund der Info ein GU-Verfahren einleiten, offiziell Nachfragen, tiefer bohren. Wer schon Vergnügungssteuer schuldet, hat oft auch noch andere Leichen im Keller.



Gepostet am 01.12.2006 um 10:43 von:
Benutzer: pmcolonia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9789#post9789


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