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Autor Beitrag
Thema: Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit
Wiggen

Antworten: 5
Hits: 9.597
Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit 01.12.2006 09:41 Forum: Gaststättenrecht


Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem derzeit sonnigen Olfen

Ich habe hier folgendes Problem:

In unserer schönen kleinen Stadt hat jemand ein Billard-/Dart-Kaffee eröffnet. Natürlich ohne Alkoholausschank um keiner Konzession zu bedürfen. Nunmehr kommt der Betreiber vorbei und sagt, ich möchte ein Darttunier veranstalten und brauche eine Gestattung. Voraussichtlich wird sich das auf Liga-Spiele ausstrecken, so dass ich wahrscheinlich 2 x im Monat eine Gestattung benötige.
Dem guten Menschen werde ich mitteilen, dass dieses nicht möglich ist, weil er damit ja letztendlich nur der Erteilung einer Konzession entgehen will. Die wolle er nicht beantragen, da dies ja mit erheblichen Kosten verbunden sei. Nach dem Hinweis, dass wir ihm ja auch die Zahlung in 3 Raten anbieten können, möchte er angeblich das Verfahren durchziehen. In seinem Kaffee betreibt er im übrigen auch 3 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Die Erlaubnis hierfür liegt vor.

Das zum einen.

Wir haben erfahren, dass der gute Mann in der Nachbarkommune (dort betreibt er eine Spielhalle) ca. 10.000 € Vergnügungssteuer schuldet. Leider haben wir das mehr oder weniger zufällig erfahren (persönlicher Austausch der Vollziehungsbeamten).
Hier ergeben sich ja schon Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit.
Nur leider komme ich offiziell ja an diese Daten nicht ran (weder durch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, noch durch das Schuldnerverzeichnis).

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, diesem Menschen das Leben ein wenig zu erschweren? In unserem Städtchen geht nämlich schon das Gerücht rum, dass dort eine Spielhölle entsteht (wenngleich ich mir das bei 3 Geldspielautomaten nicht vorstellen kann).

Danke im Voraus und allen ein schönes Wochenende

Jochen Wiggen
Thema: Verzicht Konzession und Pachtvertrag
Wiggen

Antworten: 13
Hits: 59.200
15.12.2005 07:30 Forum: Gaststättenrecht


Hallo Kramer.

Interessant deine Meinung zu hören. Wegen der verspäteten Gewerbeanmeldung habe ich nicht vor etwas zu unternehmen. Für 12 Tage nicht.
Aber demnach könnte Y, mal abgesehen vom Pachtvertrag, jetzt auch innerhalb eines Jahres wiederkommen und mitteilen, dass ihre Konzession noch gültig ist und den Laden wieder übernehmen.
Ich weiß nicht.
Ich möchte auch nochmals betonen, dass uns der Pachtvertrag im Fall des X bekannt war (ist gleichlautend mit dem der Y).

Bei uns gibts es auch viele Schnellimbissbetriebe. Bei einem davon hat der Besitzer innerhalb eines Jahres 3 mal gewechselt. Also immer dieselben Räumlichkeiten, aber immer ein anderer Konzessionsinhaber. In diesen Fällen lassen wir (die Behörde) uns immer eine Verzichtserklärung des Vorbesitzers geben. Das haben wir im Fall des X aufgrund des Pachtvertrages (und weil der ein schwieriger Zeitgenosse ist) nicht gemacht.
Kopfkratz
Thema: Verzicht Konzession und Pachtvertrag
Wiggen

Antworten: 13
Hits: 59.200
Verzicht Konzession und Pachtvertrag 14.12.2005 17:22 Forum: Gaststättenrecht


Hallo Kolleginnen und Kollegen.
Gruß aus Olfen.

Ich habe folgenden Fall vorliegen und würde gerne eure Meinung hören:
Ein Hotel- und Restaurantbetrieb wurde von X als Pächter geführt. Hierfür hat er ordnungsgemäß eine Konzession beantragt und auch erhalten. Aus irgendwelchen Gründen hat er den Laden aufgegeben. Der Pachtvertrag enthält einen § 8 der aussagt, das bei Beendigung des Pachtverhältnisses die erteilte Konzession erlischt. Dies wurde von X gegenüber dem Verpächter auch nochmals per Brief bestätigt.
Zwischenzeitlich wurde der Laden von Y übernommen (die hat hier auch die Verzichtserklärung, die sie vom Verpächter erhalten hat, eingereicht).
Jetzt, natürlich vor ablauf eines Jahres nach § 8 GastG, übernimmt X den Laden wieder. Wir hätten nichts davon mitbekommen, wenn nicht plötzlich die Friteuse in der Küche gebrannt hätte und die Feuerwehr (und Presse) rauseilen musste. Das Gewerbe hat er, daraufhin, übrigens angemeldet.
Eine Anhörung nach OWiG (§ 2 GastG) wurde erstellt. Jetzt schaltet sich ein Anwalt ein und behart natürlich auf § 8 GastG.

Wie ist eure Meinung zu der Wirkung des § 8 des privatrechtlichen Pachtvertrages und der zusätzlich unterschriebenen Verzichtserklärung gegenüber der Behörde?
Danke
Thema: Sportwetten
Wiggen

Antworten: 72
Hits: 80.426
Sportwetten 11.10.2005 07:37 Forum: Spielrecht


Hallo an alle.

Auch uns in Olfen hat es erwischt. Der gute Mann hat es bereits mit einem Internetcafe (mit Spielmöglichkeit) versucht. Das konnten wir, schließlich und endlich, mit dem Baurecht abwehren.
Jetzt will er ein Wettannahmebüro für Sportwetten eröffnen. Mit dem Hinweis, dass wir es annehmen müssen und in einer Nachbarstadt habe er grade so einen Laden ohne Probleme eröffnet, hat er sich hier verabschiedet.
Daraufhin habe ich mit der Nachbarkommune telefoniert. Diese bestätigte die Anmeldung. Aber ebenso wurde mein vorbringen, dass doch in NRW nur .... gab mir der Kollege recht mit dem Hinweis, man habe die Untersagungsverfügungen schon im Schreibtisch liegen. Man wolle jedoch die Entscheidung des BVerfG am 08.11.05 abwarten.

Also ich für mich werde versuchen, diesen Mann bis zum 08.11.05 hinzuhalten und dann mal weitersehen.

Gruß aus Olfen
Thema: Konzessionen und Vereine etc.
Wiggen

Antworten: 6
Hits: 14.316
Konzessionen und Vereine etc. 14.07.2005 15:54 Forum: Gaststättenrecht


Hallo Kai-Uwe.

Um die noch offenen Fragen zu beantworten:

zu 1. Betreiben soll das Jugendcafe (ist also noch nicht geschehen) ein Verein. Einige Freiwillige werden den Ausschank usw. organisieren. Leider ist mir noch nicht bekannt, wer als Vorstand eingesetzt werden soll. Die Stadt unterstützt die Jugendlichen hier (finanziell etc.).

zu 2. Tja, leidiges Thema. Eigentlich soll alles zum Selbstkostenpreis verkauft werden. Die Miete wird seitens der Stadt getragen. Die Nebenkosten soll der Verein selbst tragen. Also muss m. E. auch etwas erwirtschaftet werden. Ich denke, dass die ein oder andere Anschaffung (sei es Fernseher oder Musikanlagen) auch getätigt wird.

zu 3. Es steht schlichtweg ein Schild über dem Eingang.

Ich denke, der § 23 GastG ist hier nicht unbedingt anwendbar. Zwar richtet sich diese Einrichtung in erster Linie an Jugendliche, aber nicht jeder wird Vereinsmitglied sein. Genau genommen ist es öffentlich für jeden zugänglich, soll (und wird) aber nicht als herkömmliche "Kneipe" genutzt. Dennoch kann auch ich (mit 31) mal ein Bier dort trinken gehen.
Niemand will dort aber seinen Lebensunterhalt erwirtschaften und niemand bezieht dort ein Arbeitsentgelt.

Ähnlich verhält es sich hier (im schönen Münsterland) bei den Vereinen. Sind dort Tuniere o. ä. wird auch an die Öffentlichkeit verkauft. Ansonsten läuft dort alles intern. Hier besteht, denke ich, die Möglichkeit über Gestattungen zu arbeiten.

Naja, vielleicht hat noch jemand gute Ideen.

Danke jedenfalls an alle, die sich beteiligen und helfen wollen.
Thema: Konzessionen und Vereine etc.
Wiggen

Antworten: 6
Hits: 14.316
Konzessionen und Vereine etc. 14.07.2005 14:34 Forum: Gaststättenrecht


Hallo Kollegen.
Ich bin noch nicht lange im Ordnungsamt und an mich ist folgende prinzipielle Frage gerichtet worden:

Wie sollen wir mit Vereinen oder einem Jugendcafe (Alkohol wird ausgeschänkt, ist auch öffentlich zugänglich, keine Gewinnerzielungsabsicht) künftig hinsichtlich des Gewerbe- u. GastG umgehen?
Am liebsten würde ich ja tatsächlich Konzessionen erteilen. Jedoch bekomme ich schon Schwierigkeiten bei den Vereinen als auch beim Jugendcafe bzgl. des Frikadellenlehrgangs (IHK). Weiterhin haben die bestimmt keine Lust, sich mit dem Finanzamt (Gewerbe) auseinander zu setzen.
Wie wird in anderen Kommunen damit umgegangen?
Vielen Dank Kollegen.
Gruß
Jochen
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