Forum-Gewerberecht

» Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit «

Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

@arnie:  Willkommen   im Forum!!  smile  


.... weil seit dem 01.07.2005 für die Abgabe alkoholfreier Getränke und Speisen keine Erlaubnispflicht mehr besteht! Trotzdem sind diese Betriebe weiterhin Schank- und / oder Speisewirtschaften. - Lediglich die Erlaubnispflicht ist entfallen.



Gepostet am 09.02.2007 um 07:33 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11380#post11380


Beitrags-Print by Breuer76