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 Moin   aus Verden!

Wenn er die Konzession beantragt liegt ja auch ein Grund vor, um tiefer zu bohren. Da bekannt ist, dass er in der Nachbargemeinde ein Gewerbe betreibt, würde ich dort auch schriftlich um Stellungnahme bitten. Und wenn sich dann noch weitere Erkenntnisse ergeben, die eine GU begründen können, ein GU- bzw. Widerrufs-Verfahren einleiten.

Nochmal eben was anderes bei 3 aufgestellten Spielautomaten:

ist bei den Automaten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sichergestellt? (§ 3 Abs. 1 SpielV)

   

Wiebke Kühn



Gepostet am 04.12.2006 um 08:46 von:
Benutzer: Wiebke Kühn
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