Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO |
Vanessa2203
Jungspund

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Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO |
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Guten Tag
ich habe eine ZV-Prüfung auf meinem Tisch liegen nach § 38 GewO.
Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges stehendes Gewerbe (Vermittlung von Flügen u.a.).
Leider konnte ich weder in diversen Kommentaren noch aus dem Gesetz rauslegen, welche Zuverlässigkeitspunkte zu prüfen sind (Versagungsgründe).
Hat einer von euch ggf. ein Muster oder kann mir eine Rechtsgrundlage nennen, in welchem die Prüfungspunkte stehen?
Vielen lieben dank.
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1
08.09.2022 09:54 |
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Solon
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Bendino
Routinier
 

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Dann empfehlen wir den § 38 Abs. 1 S. 2 und S. 3 GewO.
Komm doch mit deinen Fragen in den nichtöffentlichen Bereich.
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2
08.09.2022 10:19 |
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Solon
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Roesje

Kaiser

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RE: Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO |
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Zitat: |
Original von Vanessa2203
Guten Tag
ich habe eine ZV-Prüfung auf meinem Tisch liegen nach § 38 GewO.
Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges stehendes Gewerbe (Vermittlung von Flügen u.a.).
Leider konnte ich weder in diversen Kommentaren noch aus dem Gesetz rauslegen, welche Zuverlässigkeitspunkte zu prüfen sind (Versagungsgründe).
Hat einer von euch ggf. ein Muster oder kann mir eine Rechtsgrundlage nennen, in welchem die Prüfungspunkte stehen?
Vielen lieben dank. |
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Da der § 38 GewO keine erlaubnispflichtigen, sondern lediglich überwachungsbedürftige Gewerbe regelt, gibt es ergo auch keine Versagungsgründe.
Wie der Kollege schon schrieb, reicht ein Blick in den §, um zu wissen, was zu tun ist.
Sollte Unzuverlässigkeit vorliegen, wäre u.U. ein GU-Verfahren einzuleiten (§ 35 GewO).
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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3
08.09.2022 12:42 |
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Zitat: |
Komm doch mit deinen Fragen in den nichtöffentlichen Bereich. |
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Falls gewünscht, kann der Beitrag dorthin verschoben werden.
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4
08.09.2022 14:38 |
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