Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW) |
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.224
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW) |
|
Ist dies nun offiziell vom Gericht für nichtig geklärt oder wird es noch bis 2015 geduldet?
|
|
1
29.06.2014 16:12 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.949
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Ob die Zugangskontrolle nun offiziell (!) für nichtig geklärt oder ob sie noch bis 2015 geduldet wird... ?
ob eine Zugangskontrolle geduldet wird ?
Hast du zu tief ins Glas geschaut?
|
|
2
29.06.2014 23:14 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Zeus
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.024.624
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Hallo,
die Zugangskontrolle wurde als nichtig befunden. Insbesondere weil eine Ausweiskontrolle bei offensichtlich über 18 Jährigen Personen diese als "Schikane", und nichts anderes ist diese, erachtet wurde...
Ein Anfang des Endes der Willkür wurde gemacht.....
Gruß Zeus...
|
|
3
30.06.2014 04:55 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.564
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
das Urteil selbst hat 144 Seiten und bevor sich da nun jmd. zum Thema durchwühlt, hier der Link zu einer "Zusammenfassung".
http://www.kanzlei-glueckspielrecht.de/category/spielhalle/
...........Weiter verletzt es die Berufsfreiheit, dass der Betreiber einer Spielhalle nach dem LGlüG BW verpflichtet ist, die Personalien der Gäste mit der zentralen Sperrdatei der Länder (welches es zudem in Baden-Württemberg noch gar nicht gibt) abzugleichen. Grund hierfür sei der Umstand, dass dies der Glücksspielstaatsvertrag gar nicht vorsieht. Diese Regelung ist somit ebenfalls nichtig. Zulässig ist allerdings die Pflicht zur Einlasskontrolle, soweit dies dem Jugendschutz dient. Das Gericht hat auch zutreffend festgestellt, dass eine Einlasskontrolle nicht notwendig ist, wenn durch eine Sichtkontrolle zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Besucher volljährig ist...............
VG
Meike
|
|
4
30.06.2014 05:43 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.360
Nächster Level: 8.476.240
|
|
hi,
ja so ein Urteil muss zuerst gelesen und dann noch verstanden werden ,
das ist oftmals sehr schwierig .
zu einem Fall in BW. in der Spielhalle xx in BW.
hatten sich 2 Spieler wegen übermässigem Spielen sperren lassen
ist dies nun auch nichtig ,oder gilt die Spielersperre weiter ???
Für BW. wurde ja auch die Abstandsregel für nichtig erklärt ,
müssen nun keine Spielos ab 2017 mehr schliessen die nebeneinander
bestehen bzw.
Mehrfachkonzessionen aber dennoch ab 2017 üngültig sind ?
viele Fragen und nur unzureichende Antworten !
Wer kann hier 100% aufklären?
pg.
|
|
5
30.06.2014 13:27 |
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.488.287
Nächster Level: 1.757.916
|
|
|
6
30.06.2014 19:42 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.949
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Zitat: |
Original von petergaukler
Für BW. wurde ja auch die Abstandsregel für nichtig erklärt |
|
Hallo PG,
die Abstandsregel wurde nicht gekippt!
Lediglich wurde klargestellt, dass nicht nur für Mehrfachkonzessionen sondern auchfür Einzelkonzessionen in 2017 Härtefallregelungen möglich sein müssen.
Die Abstandsregel ansich verstößt lt. Urteil nicht gegen die Verfassung.
es grüßt sunrise
|
|
7
30.06.2014 21:01 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.360
Nächster Level: 8.476.240
|
|
sunrise
wer kommt wohl in den Genuss der Härtefallregelung
der Kleine mit 1 Halle
oder
der Grosse mit 8 Hallen in einem Gebäude ?
gruss
pg.
|
|
8
30.06.2014 21:52 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.360
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von sunrise
Derjenige Konzessionsinhaber der einen Härtefall nachweisen kann hat wohl die besten Karten.
Ein Härtefall wird vermutlich
--- ein langfristiger Mietvertrag
--- eine noch nicht abgeschriebene hochwertige Einrichtung
sein - unter der Voraussetzung, dass die Verträge vor dem Inkrafttreten des LGlüG datiert sind. Gleiches gilt für das Datum der Renovierung.
Ein Härtefall wird auch angenommen, wenn der Konzessionsinhaber keine weitere Filiale(n) hat und somit seiner gesamten beruflichen Existenz beraubt würde.
Die Städte werden wohl auch eher demjenigen eine neue Konzession geben, der keine negativen Einträge im Gewerbezentralregister hat.
Auch wer vor Ort als erstes eine Konzession hatte, hat wohl bessere Karten.
Manche Städte wollen auch nach dem Windhundprinzip verfahren.
es grüßt sunrise |
|
windhund
|
|
10
30.06.2014 22:54 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.949
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Der Windhund ist ja sehr schnell.
und unter den Aufstellern gibt es auch "Windhunde" - das sind die, welche nach Inkrafttretens des LGlüG als Erster in ihrem "Gebiet" eine neue Konzession beantragt haben.
Dazu noch eine bildliche Erklärung:
es grüßt sunrise
|
|
11
30.06.2014 23:07 |
|
|
Zeus
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.024.624
Nächster Level: 1.209.937
|
|
|
12
01.07.2014 01:46 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.564
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
bei allem Unmut bitte immer daran denken,
dass der Mitarbeiter vor Ort in der Ordnungsbehörde diese Gesetze nicht gemacht hat, sondern versuchen muss,
das was sich einige nach Endberatung von anderen haben einfallen lassen,
mit dem was vor Gericht entschieden wurde (wie hier auf 144 Seiten) irgendwie in Lebenswirklichkeit umzusetzen.
Leider ist es so, dass vor Ort selbst entschieden werden muss, dafür dann auch im übertragenen Sinne der "Kopf hingehalten" werden muss und zwar nach allen Seiten und es keine verlässlichen ministeriellen Erlasslagen gibt, welche auch das Klagerisiko gegen die Kommune puffern.
VG
Meike
|
|
13
01.07.2014 05:46 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.224
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
nur zur information die abstansregel wurde nicht als zulässig entschieden
|
|
14
01.07.2014 09:32 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.360
Nächster Level: 8.476.240
|
|
also unzulässig
|
|
15
01.07.2014 12:36 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.840.620
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von immo2012
nur zur information die abstansregel wurde nicht als zulässig entschieden |
|
Das scheinen andere aber anders zu sehen. Sowohl in einer Pressemitteilung des Automatenverbandes in BW (oder wie auch immer dieser Club heißt) als auch im SWR war sinngemäß zu hören/ zu lesen:
Zitat: |
Das Ende 2012 verabschiedete Gesetz sollte die Zahl der Spielhallen begrenzen. Das Urteil habe grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Recht der Spielhallen bestätigt, so ein Sprecher des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Wesentliche Regelungen wie das Verbot von Mehrfachkonzessionen oder die Abstandsregelungen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche seien zudem mit der Landesverfassung vereinbar. |
|
|
|
16
01.07.2014 13:51 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.224
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
Zum Teil wurden die Verfassungsbeschwerden nicht inhaltlich geprüft, sondern als unzulässig abgewiesen. Dies betraf u.a. die Beschwerden gegen das Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Abstandsregelung zu anderen Spielhallen (soweit es sich nicht um bereits bestehenden Spielhallen handelte s.o.) und der Pflicht zur Erstellung eines Sozialkonzeptes. Die diesbezüglichen Rechtsfragen wurden daher nicht vom Staatsgerichtshof beantwortet und es ist weiter offen, ob diese Regelungen verfassungsgemäß sind.
|
|
17
01.07.2014 14:41 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.564
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Immo,
wie kommst Du denn auf die Idee?
Nenn doch mal die Seitenzahl im Urteil wonach sich Deine ganz persönliche Ansicht heraus ergibt.
Also ich persönlich lese es ab Seite 96 anders.
VG
Meike
|
|
18
02.07.2014 05:23 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.840.620
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Die diesbezüglichen Rechtsfragen wurden daher nicht vom Staatsgerichtshof beantwortet und es ist weiter offen, ob diese Regelungen verfassungsgemäß sind. |
|
Nö
Umgekehrt wird daraus ein Schuh.
Ein wirksam und demokratisch legitimiertes Gremium hat ein Gesetz verabschiedet.
Dieses ist rechtmäßig anzuwenden, solange nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist.
Und die Abstandsregelung ist (soweit ich die bisherigen Veröffentlichungen richtiginterpretiere) nur insoweit bedenklich, als sie keine Härteregelung enthält, wenn es nach Ablauf der Übergangszeit zum Schwur kommt.
Hier nachzubessern ist wie ein kleines Loch in der Wand gipsen, mehr nicht.
|
|
19
02.07.2014 08:52 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.224
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Immo,
wie kommst Du denn auf die Idee?
Nenn doch mal die Seitenzahl im Urteil wonach sich Deine ganz persönliche Ansicht heraus ergibt.
Also ich persönlich lese es ab Seite 96 anders.
VG
Meike |
|
Das stand im dem Link welchen Du selber gepostet hat!
|
|
20
02.07.2014 08:57 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 117.628 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.509.241
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|