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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW) » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW)
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW)

Ist dies nun offiziell vom Gericht für nichtig geklärt oder wird es noch bis 2015 geduldet?
1 29.06.2014 16:12 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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sunrise sunrise ist männlich
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Ob die Zugangskontrolle nun offiziell (!) für nichtig geklärt oder ob sie noch bis 2015 geduldet wird... ?


ob eine Zugangskontrolle geduldet wird ?

Hast du zu tief ins Glas geschaut?
2 29.06.2014 23:14 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,


die Zugangskontrolle wurde als nichtig befunden. Insbesondere weil eine Ausweiskontrolle bei offensichtlich über 18 Jährigen Personen diese als "Schikane", und nichts anderes ist diese, erachtet wurde...
Ein Anfang des Endes der Willkür wurde gemacht.....
Gruß Zeus...
3 30.06.2014 04:55 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo zusammen,

das Urteil selbst hat 144 Seiten und bevor sich da nun jmd. zum Thema durchwühlt, hier der Link zu einer "Zusammenfassung".

http://www.kanzlei-glueckspielrecht.de/category/spielhalle/

...........Weiter verletzt es die Berufsfreiheit, dass der Betreiber einer Spielhalle nach dem LGlüG BW verpflichtet ist, die Personalien der Gäste mit der zentralen Sperrdatei der Länder (welches es zudem in Baden-Württemberg noch gar nicht gibt) abzugleichen. Grund hierfür sei der Umstand, dass dies der Glücksspielstaatsvertrag gar nicht vorsieht. Diese Regelung ist somit ebenfalls nichtig. Zulässig ist allerdings die Pflicht zur Einlasskontrolle, soweit dies dem Jugendschutz dient. Das Gericht hat auch zutreffend festgestellt, dass eine Einlasskontrolle nicht notwendig ist, wenn durch eine Sichtkontrolle zweifelsfrei erkennbar ist, dass der Besucher volljährig ist...............


VG
Meike
4 30.06.2014 05:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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hi,

ja so ein Urteil muss zuerst gelesen und dann noch verstanden werden ,

das ist oftmals sehr schwierig .

zu einem Fall in BW. in der Spielhalle xx in BW.

hatten sich 2 Spieler wegen übermässigem Spielen sperren lassen

ist dies nun auch nichtig ,oder gilt die Spielersperre weiter ???

Für BW. wurde ja auch die Abstandsregel für nichtig erklärt ,

müssen nun keine Spielos ab 2017 mehr schliessen die nebeneinander

bestehen bzw.

Mehrfachkonzessionen aber dennoch ab 2017 üngültig sind ?

viele Fragen und nur unzureichende Antworten ! Lesen


Wer kann hier 100% aufklären?


pg.
5 30.06.2014 13:27 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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Lauter lustige Vorschriften...
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6 30.06.2014 19:42 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Zitat:
Original von petergaukler


Für BW. wurde ja auch die Abstandsregel für nichtig erklärt



Hallo PG,

die Abstandsregel wurde nicht gekippt!
Lediglich wurde klargestellt, dass nicht nur für Mehrfachkonzessionen sondern auchfür Einzelkonzessionen in 2017 Härtefallregelungen möglich sein müssen.

Die Abstandsregel ansich verstößt lt. Urteil nicht gegen die Verfassung.

es grüßt sunrise
7 30.06.2014 21:01 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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sunrise


wer kommt wohl in den Genuss der Härtefallregelung

der Kleine mit 1 Halle

oder

der Grosse mit 8 Hallen in einem Gebäude ? Weißnicht Weißnicht


gruss


pg.
8 30.06.2014 21:52 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Derjenige Konzessionsinhaber der einen Härtefall nachweisen kann hat wohl die besten Karten.

Ein Härtefall wird vermutlich

--- ein langfristiger Mietvertrag
--- eine noch nicht abgeschriebene hochwertige Einrichtung

sein - unter der Voraussetzung, dass die Verträge vor dem Inkrafttreten des LGlüG datiert sind. Gleiches gilt für das Datum der Renovierung.

Ein Härtefall wird auch angenommen, wenn der Konzessionsinhaber keine weitere Filiale(n) hat und somit seiner gesamten beruflichen Existenz beraubt würde.

Die Städte werden wohl auch eher demjenigen eine neue Konzession geben, der keine negativen Einträge im Gewerbezentralregister hat.
Auch wer vor Ort als erstes eine (alte) Konzession hatte, hat wohl bessere Karten.
Manche Städte wollen auch nach dem Windhundprinzip verfahren.

es grüßt sunrise

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 30.06.2014 22:56.

9 30.06.2014 22:48 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von sunrise
Derjenige Konzessionsinhaber der einen Härtefall nachweisen kann hat wohl die besten Karten.

Ein Härtefall wird vermutlich

--- ein langfristiger Mietvertrag
--- eine noch nicht abgeschriebene hochwertige Einrichtung

sein - unter der Voraussetzung, dass die Verträge vor dem Inkrafttreten des LGlüG datiert sind. Gleiches gilt für das Datum der Renovierung.

Ein Härtefall wird auch angenommen, wenn der Konzessionsinhaber keine weitere Filiale(n) hat und somit seiner gesamten beruflichen Existenz beraubt würde.

Die Städte werden wohl auch eher demjenigen eine neue Konzession geben, der keine negativen Einträge im Gewerbezentralregister hat.
Auch wer vor Ort als erstes eine Konzession hatte, hat wohl bessere Karten.
Manche Städte wollen auch nach dem Windhundprinzip verfahren.

es grüßt sunrise





windhund Weißnicht
10 30.06.2014 22:54 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Der Windhund ist ja sehr schnell.

und unter den Aufstellern gibt es auch "Windhunde" - das sind die, welche nach Inkrafttretens des LGlüG als Erster in ihrem "Gebiet" eine neue Konzession beantragt haben.

Dazu noch eine bildliche Erklärung:


es grüßt sunrise
11 30.06.2014 23:07 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Zitat:
Original von Rooobert


Lauter lustige Vorschriften...
OMG


...Ganz lustige Karten


Ich gehe mal davon aus, dass wenn eine Kommune Härtefalle zulässt, diese auch allumfassend anwenden muss. Denn die Kriterien sind willkürlich. Das nennt mann Amtswillkür....
Das wird noch lustig werden...

Bezüglich des Windhundsprinzips hat das Gericht im übrigen dieses als verfassungswidrig deklariert.

Und das zu recht...
Ich habs ja vor einigen Monaten vorausgesagt......


PS: ich war letztens bei meinem Ordnungsamt.. Der Beamte betonte mehrmals,, dass er alleine zu bestimmen hätte, welche Spielhalle nach 2017 existieren würde. Daraufhin musste nachhaken, ob ich "besonders nett" zu Ihm sein müsste..,. Nach dem Preis habe ich nicht gefragt.

gruß Zeus

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 01.07.2014 01:59.

12 01.07.2014 01:46 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Hallo zusammen,

bei allem Unmut bitte immer daran denken,

dass der Mitarbeiter vor Ort in der Ordnungsbehörde diese Gesetze nicht gemacht hat, sondern versuchen muss,

das was sich einige nach Endberatung von anderen haben einfallen lassen,
mit dem was vor Gericht entschieden wurde (wie hier auf 144 Seiten) irgendwie in Lebenswirklichkeit umzusetzen.


Leider ist es so, dass vor Ort selbst entschieden werden muss, dafür dann auch im übertragenen Sinne der "Kopf hingehalten" werden muss und zwar nach allen Seiten und es keine verlässlichen ministeriellen Erlasslagen gibt, welche auch das Klagerisiko gegen die Kommune puffern.


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13 01.07.2014 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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nur zur information die abstansregel wurde nicht als zulässig entschieden
14 01.07.2014 09:32 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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also unzulässig Zeigefinger
15 01.07.2014 12:36 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Zitat:
Original von immo2012
nur zur information die abstansregel wurde nicht als zulässig entschieden


Das scheinen andere aber anders zu sehen. Sowohl in einer Pressemitteilung des Automatenverbandes in BW (oder wie auch immer dieser Club heißt) als auch im SWR war sinngemäß zu hören/ zu lesen:

Zitat:
Das Ende 2012 verabschiedete Gesetz sollte die Zahl der Spielhallen begrenzen. Das Urteil habe grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Recht der Spielhallen bestätigt, so ein Sprecher des zuständigen Wirtschaftsministeriums. Wesentliche Regelungen wie das Verbot von Mehrfachkonzessionen oder die Abstandsregelungen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche seien zudem mit der Landesverfassung vereinbar.
16 01.07.2014 13:51 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zum Teil wurden die Verfassungsbeschwerden nicht inhaltlich geprüft, sondern als unzulässig abgewiesen. Dies betraf u.a. die Beschwerden gegen das Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Abstandsregelung zu anderen Spielhallen (soweit es sich nicht um bereits bestehenden Spielhallen handelte s.o.) und der Pflicht zur Erstellung eines Sozialkonzeptes. Die diesbezüglichen Rechtsfragen wurden daher nicht vom Staatsgerichtshof beantwortet und es ist weiter offen, ob diese Regelungen verfassungsgemäß sind.
17 01.07.2014 14:41 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Hallo Immo,

wie kommst Du denn auf die Idee?

Nenn doch mal die Seitenzahl im Urteil wonach sich Deine ganz persönliche Ansicht heraus ergibt.


Also ich persönlich lese es ab Seite 96 anders.

VG
Meike
18 02.07.2014 05:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Die diesbezüglichen Rechtsfragen wurden daher nicht vom Staatsgerichtshof beantwortet und es ist weiter offen, ob diese Regelungen verfassungsgemäß sind.


Augenzwinkern

Umgekehrt wird daraus ein Schuh.

Ein wirksam und demokratisch legitimiertes Gremium hat ein Gesetz verabschiedet.

Dieses ist rechtmäßig anzuwenden, solange nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist.

Und die Abstandsregelung ist (soweit ich die bisherigen Veröffentlichungen richtiginterpretiere) nur insoweit bedenklich, als sie keine Härteregelung enthält, wenn es nach Ablauf der Übergangszeit zum Schwur kommt.

Hier nachzubessern ist wie ein kleines Loch in der Wand gipsen, mehr nicht.
19 02.07.2014 08:52 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Immo,

wie kommst Du denn auf die Idee?

Nenn doch mal die Seitenzahl im Urteil wonach sich Deine ganz persönliche Ansicht heraus ergibt.


Also ich persönlich lese es ab Seite 96 anders.

VG
Meike


Das stand im dem Link welchen Du selber gepostet hat!
20 02.07.2014 08:57 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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