Solon
|
|
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.339.138
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Stern TV Sendung vom 03. 07. 2013: SPIELSUCHT Der Alptraum vom Glück |
|
Zitat: |
Original von gmg
Gestern im TV:
Stern TV - Sendung vom 03. 07. 2013 -
SPIELSUCHT: Der Alptraum vom Glück
Die meisten Süchtigen daddeln an Automaten in Spielhallen und bescheren der Branche Milliardenumsätze. Per Vorschrift sollen offensichtlich süchtige Spieler aber gebremst werden. Wird sie eingehalten?
Im März berichtete stern TV über das Schicksal von drei Spielsüchtigen: Markus, Madona und Lukas verzockten in Spielhallen ihre Existenz und sind heute hoch verschuldet. Nach dem Bericht meldete sich die Geldspielautomatenbranche bei stern TV. In einem Schreiben versichert die Automatenwirtschaftsverbände Info GmbH (AWI): "Die Mitarbeiter sprechen auffällige Spieler an und weisen auf Möglichkeiten nahegelegener Hilfseinrichtungen hin". Stimmt das? Spricht das Spielhallenpersonal auffällige Spieler tatsächlich an? stern TV hat den Test gemacht: Beim Dauerzocken griff niemand ein. "Ich habe alles getan, um als Spielsüchtiger aufzufallen", so der Lockvogel im Resumee. "Vom Spielen abgehalten oder angesprochen hat mich 40 Stunden lang niemand."
Fundstelle der Meldung
Dieser Beitrag ist unter folgendem Link eine Woche lang kostenlos zu sehen und beginnt bei 00:59:20. Beim Vorspulen müssen teilweise einige Werbespots abgewartet werden.
http://rtl-now.rtl.de/stern-tv/sendung-v...ayer=1&season=0
Anmerkung:
Ein äußerst sehenswerter Selbstversuch.
Selbst wenn dafür einige hundert Euros in den Gauselmann Spielhallen verdaddelt worden sind!
Ende des Beitrages bei ca. 01: 20 : 00 Stunde
Hörenswert die Zuschauerreaktionen nach der letzten kurzen Werbung...
DANKE, Stern tV!
Grüße |
|
ja ja so ist das eben
bei einem anderen grossen betreiber
ist es aktuell genauso !
da hilft nur noch die ????????????
|
|
16
04.07.2013 16:33 |
|
|
Solon
|
|
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.102.985
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Der Beitrag ist doch Schwachsinn
ein einmaliges vermehrtes Spielen begründet doch keine Sucht
Angenommen er hätte 2 Automaten a 18 Stunden gespielt dann wäre sein Verlust ca. 500 Euro
Je nach einkommen kann sowas egal sein
Um eine Sucht zu erkennen muss ein Spieler erkennbar oft Spielen bis nichts mehr geht
ich habe heute 6000 euro gewonnen bin ich deswegen ein pathologischer Spieler?
|
|
1
04.07.2013 17:09 |
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.756.730
Nächster Level: 3.025.107
|
|
in der spielbank kann man so einen test leider nicht machen;
dort gibt es eine sperrdatei und süchtige kommen
im idealfall gar nicht erst rein.
|
|
1
04.07.2013 21:49 |
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.855.862
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Angenommen er hätte 2 Automaten a 18 Stunden gespielt dann wäre sein Verlust ca. 500 Euro |
|
Gibt es eine Quelle für diese Verlustberechnung?
|
|
1
05.07.2013 06:20 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.102.985
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
Angenommen er hätte 2 Automaten a 18 Stunden gespielt dann wäre sein Verlust ca. 500 Euro |
|
Gibt es eine Quelle für diese Verlustberechnung? |
|
durchschnittlicher Stundenverlust 13 euro
|
|
16
05.07.2013 08:05 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.339.138
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
Angenommen er hätte 2 Automaten a 18 Stunden gespielt dann wäre sein Verlust ca. 500 Euro |
|
Gibt es eine Quelle für diese Verlustberechnung? |
|
durchschnittlicher Stundenverlust 13 euro |
|
hallo,
das mit dem stundenverlust stimmt so nicht ganz
in der theorie sieht es so aus als ob man nur ca. 13 -33 euro pro std.am
automaten verlieren kann
doch in der praxis (direkt am gerät in einer spielo oder gaststube)sieht es
ganz anders aus ,
hier verliert der spielsüchtige meistens eben doch 80 euro i.d.std.
denn nur im optimalsten fall bei einsatz von 5 cent pro spiel
und wenn die anfallenden gewinne ebenfalls mit 5 cent abgespielt werden ,
ist ein niedriger stundenverlust drin.
tatsächlich spielt der kunde aber höher und seine gewinne werden meist
noch höher wieder abgespielt (z.b. 80 -1,- 1.50-2,-eins.pro spiel )
das bedeutet eben ,dass der spieler keine 13 euro p.s. verliert , sondern
meist halt doch an die 80 euro max stundenverlust herankommt
gauselmann und kollegen gehen halt vom optimalen aus ,
doch die praxis zeigt eben das gegenteil !
fakt !
pg.
|
|
31
05.07.2013 08:42 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.853.627
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Sieh dir die Auslesestreifen an, dann siehst du, dass dies nicht stimmt.
|
|
46
06.07.2013 05:28 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.339.138
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von dieter116
Sieh dir die Auslesestreifen an, dann siehst du, dass dies nicht stimmt. |
|
hier waere der § 27 der n. spvo. notwendig gewesen
der wurde aber gestrichen !
vermutlich aber vor den wahlen gibt es keine neue spvo.
meint auch gmg.
|
|
61
06.07.2013 08:42 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 14.546 | Views gestern: 377.353 | Views gesamt: 895.980.461
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|