w.chudaske
Eroberer
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Sozialkonzept gemäß GlüStV |
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Hallo liebe Gemeinde,
wer kann mir bitte mal eine kurze und verständliche Eräuterung, für das nach dem GlüStV geforderte "Sozialkonzept", zusenden.
Wenn möglich unter der Berücksichtigung - wir, Gemeinde mit ca. 13.000 Einwohner - falls da überhaupt ein Zusammenhang besteht!?
Mit hoffnungslosem Gruß :-/
W.Chudaske
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11.03.2013 11:25 |
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Solon
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herzchen
Mitglied
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Es ist kein kurzer Beitrag, aber überhaupt...
In Thüringen gibt es Muster-Konzept, s. Anlage.
Ob es noch in der Muster-Phase ist, ist nicht bekannt.
LSA will sich daran orientieren, schon weil wir seit dem 01.07.2012 ein eigenes Spielhallengesetz haben.
Vielleicht hilft das Konzept ja auch im kalten Norden weiter und weckt wieder Hoffnung - zumindest auf den Frühling.
Herzliche Grüße
von
herzchen
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1
12.03.2013 16:24 |
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Solon
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w.chudaske
Eroberer
Dabei seit: 20.07.2006
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Themenstarter
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RE: Sozialkonzept als Muster |
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Hallo und Besten Dank für die PDF.
Da hat sich aber jemand (im schönen Thüringen) sehr umfangreich und auch ausfürhlich recht viel Mühe gegeben.
Vor ca. einem halben Jahr hatten wir eine Info-Veranstaltung mit einer Mitarbeiterin unseres Innenministerium (M-V) und wenn ich diese Ausführungen richtig verstanden habe, ging es um die Erstellung eines "Sozialkonzeptes"der jeweiligen Aufsteller bzw. Spielhallenbetreiber/inhaber. Da erschließt sich mir nach kurzem Überfliegen des "Thüringer Musters" nicht ganz der Sinn (liegt vielleicht an meinem (Un)wissen oder meinem biblischen Alter ;-).
Die aufgeführetn Daten und Fakten sind ja, wie alles im Leben, auch kritisch zu sehen, aber für die Praxis, hm...?
Wer soll sich, alllein nur unter dem Aspekt des personellen und zeitlichen Aufwands, mit den Erfassung und Bearbeitung der Angaben zu den Inhalten der Formulare beschäftigen? Hat sich darüber eigentlich schon jemand Gedanken gemacht - alles sehr merkwürdig.
Also weiterhin Kopf in den Sand und Füße hoch?!
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13.03.2013 10:25 |
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Rene S.
Foren As
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1
12.03.2013 16:25 |
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Engelchen
Haudegen
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, da kann ich mich der Meinung von w.chudaske nur anschließen ... wenn es ausreicht einfach ein 40seitiges Musterkonzept auszudrucken und vorzulegen - am Besten ohne es selbst gelesen zu haben
- dann kann man sich diese Vorschrift auch sparen! Die Vorlage/Info aus Sachsen finde ich da schon besser. Formulierungshilfen können ja nie schaden, aber die Betreiber müssen sich trotzdem noch EIGENE Gedanken bezogen auf IHREN Betrieb machen um ein vollständiges Konzept vorlegen zu können.
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13.03.2013 10:34 |
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gmg
Foren Gott
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Genau so soll es auch sein, Engelchen.
Maßgebend sind immer die Verhältnisse im eigenen Betrieb.
Außerdem muss dieses Sozialkonzept laufend überprüft und fortgeschrieben werden.
Nur so macht es den angedachten Sinn.
Grüße
__________________ gmg
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13.03.2013 11:56 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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und laufen wird es wahrscheinlich so
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13.03.2013 12:38 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Bitte anklicken:
Hier Sozialkonzept und Schulungsnachweis bestellen !
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13.03.2013 12:39 |
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ramm
Routinier
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eine Frage an meine lieben Kolleginnen und Kollegen
Habt Ihr schon in den Spielhallen Kontrollen gemacht und Euch ein SOzialkonzept , Schulungsnachweis des Personals u.a. vorlegen lassen ??
__________________ schönen Tag noch an alle von Veronika
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13.03.2013 13:26 |
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ramm
Routinier
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macht mal weiter im nichtöffentlichen
wegen
__________________ schönen Tag noch an alle von Veronika
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13.03.2013 13:45 |
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