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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung nötig für 2 Wochen?
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Kobe88 Kobe88 ist männlich
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Gewerbeanmeldung nötig für 2 Wochen?

Hallo,

folgende Sache:

Ein bereits bestehender Gewerbebetrieb möchte für knapp 16 Tagen in einer neuen Betriebsstätte im selben Ort ein Geschäft eröffnen und dort Textilwaren verkaufen.

Wie verbleibe ich am besten oder was ist nötig?
1 11.09.2012 10:17 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
Solon
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LKWittenberg   Zeige LKWittenberg auf Karte LKWittenberg ist männlich
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RE: Gewerbeanmeldung nötig für 2 Wochen?

M.E. ist hier keine Gewerbeanmeldung nötig.
2 11.09.2012 12:44 LKWittenberg ist offline E-Mail an LKWittenberg senden Beiträge von LKWittenberg suchen
Solon
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Kobe88 Kobe88 ist männlich
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RE: Gewerbeanmeldung nötig für 2 Wochen?

Kann ich mir in einer Art nicht so vorstellen...aus welchen Grund denn?
3 11.09.2012 12:54 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Schon mal an den § 56a GewO gedacht?
4 11.09.2012 13:01 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Kobe88 Kobe88 ist männlich
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Ich muss dazu noch sagen, dieses soll schon in 2 Tagen beginnen und dann halt bis Ende September andauern. davon haben wir auch heute erst erfahren.
5 11.09.2012 13:07 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Warum 56 a? Es handelt sich hier nicht um Reisegewerbe. Beim Wanderlager müsste dann ja auch noch die RGK vorgelegt werden - hat der die?

Es ist doch viel einfacher, ihn das Gewerbe anmelden zu lassen und dann nach zwei Wochen eben wieder abmelden zu lassen.

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
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6 11.09.2012 14:09 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Kobe88 Kobe88 ist männlich
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werde ich wohl auch so machen...ich denke auch mal das es angezeigt werden müsste.
7 11.09.2012 14:25 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
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bei lediglich 16 Tagen ist der Niederlassungsbegriff noch nicht erfüllt - so dass hier keine Anzeige nach § 14 GewO vorgenommen werden kann
8 11.09.2012 14:26 LKWittenberg ist offline E-Mail an LKWittenberg senden Beiträge von LKWittenberg suchen
Kobe88 Kobe88 ist männlich
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was ist jetzt die schlussfolgerung um nun auf ein konkretes ergebnis zu kommen? smile

einfach in der neuen betriebsstätte die firma die 2 wochen lang was verkaufen?
9 11.09.2012 14:30 Kobe88 ist offline E-Mail an Kobe88 senden Beiträge von Kobe88 suchen
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konkretes Ergebnis: - keine Anzeige nach § 14 GewO
- § 56a GewO prüfen, ggf. OWiG Verfahren (§ 145 Abs. 3 Nr. 6 GewO)
10 11.09.2012 14:48 LKWittenberg ist offline E-Mail an LKWittenberg senden Beiträge von LKWittenberg suchen
Engelchen   Zeige Engelchen auf Karte Engelchen ist weiblich
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mal eine doofe Frage zwischendurch: Ab welchem Zeitraum ist denn der Niederlassungsbegriff erfüllt? In meinem Kommentar (Friauf) kann ich auf die Schnelle hierzu keine Aussage finden Kopfkratz
11 11.09.2012 15:38 Engelchen ist offline E-Mail an Engelchen senden Beiträge von Engelchen suchen
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Kommentar Friauf zu § 55 Randnummer 74 ff GewO:

Niederlassung: räumliche, zeitliche, einrichtungsbezogene und frequentielle Komponente

zeitliche Komponente (Randnummer 78): (...) wird eine Niederlassung demgegenüber erst dann vermutet, wenn mindestens sechs Wochen (...)
12 12.09.2012 08:46 LKWittenberg ist offline E-Mail an LKWittenberg senden Beiträge von LKWittenberg suchen
Engelchen   Zeige Engelchen auf Karte Engelchen ist weiblich
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und wieder ein bisschen schlauer geworden smile Danke LKWittenberg!!
13 12.09.2012 09:35 Engelchen ist offline E-Mail an Engelchen senden Beiträge von Engelchen suchen
casinomaus casinomaus ist weiblich
Grünschnabel


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Ich habe erst im Juni im Gewerberechtgrundkurs gelernt, dass diese 6-Wochen Frist hinfällig sei. Maßgeblich sei nun allein der Begriff in § 4 Abs. 3 GewO "auf unbestimmte Zeit..."

Eine Gewähr erfolgt auf diese Aussage natürlich nicht großes Grinsen

Lg aus Bayern!
14 18.09.2012 07:33 casinomaus ist offline E-Mail an casinomaus senden Beiträge von casinomaus suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Casinomaus,

ich weiß ja nicht, wer die Weisheit besitzt, eine durch die Rechtsprechung gewachsene Fristenannahme für hinfällig zu erklären.

Aber egal. Im vorliegenden Fall ist auf jeden Fall keine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO zulässig, da es an der Dauerhaftigkeit des Betriebes mangelt.
In Betracht kommen kann nur ein Wanderlager nach § 56 a GewO, welches rechtzeitig anzuzeigen ist.
Reisegewerbekartenpflichtig ist das Ganze auch noch.

Kurzum, wenn er die RGK nicht hat und die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet hat, dann verkauft er eben mal gar nichts (Untersagung).

Oder man lässt den Gewerbetreibenden rechtswidrigerweise für zwei Wochen eine Anzeige nach § 14 GewO erstatten.

@kobe 88: Wie habt ihr euch denn nun entschieden?

VG J. Simon
15 18.09.2012 08:39 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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