Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.593.549
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
dass z.Zt. die Innere Sicherheit auf breiter Front vom Land Schleswig-Holstein u.a. verzockt wird, mahne ich seit geraumer Zeit hier an.
Leider schreiben zwar viele das Wort "Kriminalprävention" in ihr Glücksspielgesetz und in Staatsverträge, aber haben sich offenbar noch nie damit auseinander gesetzt.
Dies kann man u.a. aktuell wieder nachlesen, denn noch nicht einmal die Geldwäscheprävention wird in diesen Gesetzen/Staatsvertrag umgesetzt.
Und wer glaubt, dass man nur ein paar Lizenzen verkaufen muss, damit man einen Schwarzmarkt erhellt und Kriminalitätsphänomene, wie die Geldwäsche "abstellt", zeigt, dass er sich nur hat "besprechen" lassen.
Ein wirklich klasse Beitrag von Frontal 21 fasst die Problematik sehr gut zusammen und weist auch auf die strafrechtlichen Lücken hin, die es z.Zt. gibt
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/...8354448,00.html
"Sportwetten sind für Geldwäsche prädestiniert", berichtet Detlev Zenglein von "Early Warnings System". Das FIFA-Tochterunternehmen kontrolliert und überwacht Sportwetten. Zenglein, der für Wettbewerbsanalysen zuständig ist, schätzt den Schwarzmarkt der illegalen Sportwetten auf "130 bis 140 Milliarden US-Dollar".
Der BdK gibt dazu nachfolgende PM heraus:
"Wettmanipulationen und die Grenzen des Strafrechts
Das Thema Korruption im Zusammenhang mit sportlichen Wettkampfveranstaltungen ist eines der Probleme aus dem Bereich der Korruptionsbekämpfung, das der BDK seit langer Zeit mit Sorge beobachtet und bei dem wir wiederholt dringenden Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers angemahnt haben. Der Kollege Sebastian Fiedler vom BDK-Landesvorstand Nordrhein-Westfalen, ein anerkannter Experte auf diesem Gebiet, der u.a. an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW zum Thema Wirtschafts- und Korruptionskriminalität doziert, hat die Problemfelder mehrfach medial deutlich aufgezeigt.
Das ZDF (Frontal21) hat am 26.9. mit seinem Beitrag „1:0 für die Mafia - Wie mit Wettmanipulationen Milliarden kassiert werden“ ganz aktuell auf die hohe Brisanz sowie die Tragweite dieses Kriminalitätsbereiches hingewiesen. Leider lässt das deutsche Strafrecht bis heute eine Sanktion der klassischen Bestechungshandlungen bei sogenannten Wettmanipulationen nicht zu. Die Bestechung eines Spielers, Schiedsrichters o. ä. kann nur dann strafrechtlich sanktioniert werden, wenn die Bestechungshandlungen beweisfest in einen kausalen Zusammenhang zur eigentlichen Betrugshandlung des „Wettmanipulierers“ gebracht werden können. Das Rechtsgut eines fairen sportlichen Wettkampfes, das auch in Anbetracht der großen wirtschaftlichen Tragweite kommerzieller Sportereignisse von großer Bedeutung für die Zuschauer, die Athleten, die ausrichtenden und beteiligten Verbände, Vereine und Organisationen sowie viele abhängig Beschäftigte ist, ist in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich vollkommen ungeschützt. Die eigentliche Tat, die erst eine Wettmanipulation ermöglicht, nämlich die Bestechung von Schiedsrichtern oder Spielern, bleibt ungesühnt. Eine generalpräventive Abschreckungswirkung bei den Hauptakteuren gibt es damit nicht.
Selbstregulierungsmechanismen sowie Präventionsbemühungen der Sportverbände sind unseres Erachtens zwingende aber keine hinreichenden Notwendigkeiten. Ebenso wenig wie Interne Revisionen oder Compliance-Abteilungen von Wirtschaftsunternehmen über das Ermittlungsinstrumentarium der Strafverfolgungsbehörden verfügen, sind Sportvereine oder -verbände in der Lage, Ermittlungen durchzuführen, die zur Aufdeckung und Zerschlagung von in der Regel internationalen Korruptionsstrukturen führen. Gerade das Kriminalitätsphänomen Korruption zeichnet sich dadurch aus, dass es kein Opfer im klassischen Sinne gibt. Sowohl der „Geber“ als auch der „Nehmer“ profitieren von ihrem Tun und legen ihr gesamtes Handeln auf Verschleierung aus. Derartige Straftaten können grundsätzlich nur mit ebenso konspirativ geführten Ermittlungen aufgedeckt werden. Ohne Verdeckte Ermittlungen, wie zum Beispiel Observationen, Telefonüberwachungen o.ä., ist eine strafrechtliche Überführung i. d. R. aussichtslos. Die Strafverfolger benötigen daher zwingend die rechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, um auf dieses Ermittlungsinstrumentarium zurückgreifen zu können.
In Einklang mit namhaften Kriminologen (Universität Gießen u.a.) begrüßt der BDK daher ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bayerischen Justizministerin Merk zur Verabschiedung eines sogenannten Sportschutzgesetzes."
VG
Meike
|
|
1
01.10.2011 07:17 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.078.776
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Glaubst Du im ernst dies irrgendwann verhindern zu können ? das glaubst du nicht wirklich oder wie krank bist du ??
|
|
2
01.10.2011 20:58 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.593.549
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo John,
soso, Du hast also keine Schlösser in Deinen Türen, weil Du es ohnehin nicht verhindern könntest, wenn jmd. einbrechen möchte
und bist zudem für eine Abschaffung des §§242 ff StGB, weil den Diebstahl wird man eh nie verhindern können?
Oder willst Du Dich mit Herrn Vesper zusammen tun, der sich offenbar mit den Strafrechtsnormen nicht auskennt, aber den Staatsanwälten erklären will
wie sie ihre Arbeit zu erledigen haben?
Wenn sich jmd. so wie Herr Vesper dafür einsetzt, dass es keinen Straftatbestand der Bestechung/Bestechlichkeit bei Sportereignissen gibt, so ist dies sehr bezeichnend!
http://www.dosb.de/de/service/sport-mehr...s_gesetz_nicht/
"DIE WELT: Herr Vesper, weswegen sind sie gegen ein Sportschutzgesetz?
MICHAEL VESPER: Weil wir ein solches Gesetz nicht brauchen. Die Schwalbe im Strafraum sollte weiterhin der Schiedsrichter bestrafen. Und was Doping angeht, so haben wir mit der Reform des Arzneimittelgesetzes seit Ende 2007 eine Verschärfung der Rechtslage. Der Besitz „nicht geringer Mengen“ von Dopingmitteln ist seitdem strafbar, und das Strafmaß ist insgesamt erhöht. Dies reicht völlig aus. Man sollte Gesetze erst einmal konsequent anwenden, bevor man gleich nach neuen ruft.
DIE WELT: Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und befürwortet ein Sportschutzgesetz.
VESPER: Davon weiß ich nichts. Ich hielte das auch für ein Ablenkungsmanöver. Die Staats-anwaltschaft hat doch schon jetzt jede Möglichkeit, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts zu ermitteln und sich ihres kompletten Werkzeugkastens zu bedienen, ob Hausdurchsuchungen, Telefon- oder auch Videoüberwachungen. Leider werden diese Möglichkeiten noch zu wenig genutzt.
DIE WELT: Barbara Stockinger, die Leitende Oberstaatsanwältin der Schwerpunkt-Staatsan-waltschaft Doping beklagt, dass ihr die Hände gebunden sind, weil es nach der geltenden Rechtslage keinen Ermittlungsansatz gibt.
VESPER: Das ist Unsinn. Mir kommt es gelegentlich so vor, als würden manche Staatsanwälte das neue Arzneimittelgesetz mit dem Ziel anwenden, zu beweisen, dass es nicht funktioniert. Durch die Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen wurde vor zwei Jahren eine Tür aufgestoßen. Die Staatsanwaltschaft muss nur durch sie hindurchgehen.
................................
DIE WELT: Der Entwurf von Beate Merk stellt nicht nur das Dopen unter Strafe, sondern sieht einen allgemeinen Straftatbestand Sportbetrug vor, der Manipulationen jeglicher Art im sportlichen Wettbewerb ahnden will. Glauben sie vor dem Hintergrund des Fußballwettskandals, dass ein solcher Sportbetrugsparagraf in Teilen erforderlich ist?
VESPER: Nein. Betrug ist bereits strafbar. Es besteht da keine Regelungslücke. Das ist so nicht richtig. Der Fall Hoyzer hat gezeigt, dass Manipulationen von Außen betrugsrelevant sein können. Allerdings nur dann, wenn auf den Ausgang des Spiels Wetten platziert wurden.
DIE WELT: Geschützt ist lediglich das Vermögen der Wettanbieter. Nicht hingegen die Lauterkeit des Wettbewerbs, des Sports an sich. Besteht nicht auch ein Bedürfnis für eine Bestrafung, wenn ein Spiel manipuliert wurde, auch ohne auf den Ausgang des Spiels zu wetten?
VESPER: Natürlich. Und das geschieht auch – durch die Sportgerichte. Wollen Sie das in die Hände von Staatsanwälten und Richtern legen? Wo ist dann die Grenze?
DIE WELT: Dann hätte man Thierry Henry nach seinem mit Handspiel erzielten Entscheidungstor vom Platz weg verhaften müssen. Es ist doch eine klare Grenzziehung möglich zwischen spielimmanenten Handlungen wie Handspiel und Schwalbe und solchen, die im Vorfeld geschehen und darauf abzielen das eigene Team zu schwächen.
VESPER: Das ist doch aber sehr konstruiert. Wer soll daran Interesse haben, ohne zugleich auf den Ausgang des Spiels zu wetten?
DIE WELT: Zum Beispiel der vermögende Fan, der nicht will, dass sein Team absteigt.
VESPER: Na ja. Ob das nicht doch als Betrug strafbar ist, muss man sehen. Ansonsten kann solche Fälle der Sport regeln. Es ist doch ein Kinderglaube, dass wir plötzlich eine heile Welt hätten, nur weil wir einen neuen Straftatbestand einführen, an dessen Verfassungsmäßigkeit es im Übrigen erhebliche Zweifel gibt. Ich kenne keinen überzeugenden Versuch, einen Sportbetrugstatbestand so zu formulieren, dass er dem Bestimmtheitsgrundsatz entspricht."
|
|
3
01.10.2011 21:54 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.078.776
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Bei mir wurde schon 6 mal eingebrochen und kein einziges mal haben diese Hanswürste von der Polizei auch nur einen Hauch einer Spur herausgefunden - der einzige Grund bei einem Einbruch dort anzurufen ist die Versicherung.
Und beim nächsten mal spar ich mir das blöde gefrage, und kauf mir eine pumpgun
|
|
4
02.10.2011 16:10 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.413.533
Nächster Level: 8.476.240
|
|
MICHAEL VESPER – ist das nicht ein Dr. von den Grünen mit einem Versorgungsposten?
|
|
6
27.11.2011 20:41 |
|
|
räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.714.492
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Der italienische Fußballer Andrea Masiello hat die Wettmanipulation des Erstligaspiels zwischen AS Bari und US Lecce gestanden. Baris ehemaliger Kapitän gab zu, in der vergangenen Saison sein Eigentor zum 0:2 im Lokalderby absichtlich geschossen zu haben. Dafür hätten er und zwei Komplizen von einem Mann aus dem Umfeld des Klubs aus Lecce rund 250 000 Euro in bar erhalten. Dies berichteten italienische Zeitungen am Dienstag unter Berufung auf Protokolle der Staatsanwaltschaft in Bari.
Staatsanwalt Antonio Laudati hatte Masiello zusammen mit rund 20 weiteren Personen in der Nacht zum Montag verhaften lassen. Laudati zufolge wurden in den vergangenen zwei Spielzeiten nachweislich Baris Spiele gegen Udinese, Lecce, Bologna und Cesena manipuliert.
Sein Klub Atalanta Bergamo hat Masiello umgehend suspendiert. Der abgestiegene AS Bari und der US Lecce erklärten, nichts von den Manipulationen gewusst zu haben. Dennoch drohen beiden Klubs Punktabzüge. Masiello und seine Komplizen müssen mit Haftstrafen rechnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel des Sportbetrugs vor.
http://www.sueddeutsche.de/d5B38A/557282...ar-Absicht.html
|
|
7
06.04.2012 09:26 |
|
|
koeppx
Eroberer
Dabei seit: 18.04.2011
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 352.601
Nächster Level: 369.628
|
|
Wettmanipulation gibt es doch bestimmt schon seitdem diese Wetten angeboten werden oder nicht? Ich kann nachvollziehen, wenn jemand sagt, dagegen kann man nicht viel machen. Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass natürlich soetwas wie in SH ein Paradies für die Mafia sein wird. Nur ist die Frage, wie man soetwas unterbinden will?
:/(
|
|
8
06.04.2012 11:27 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.377.492
Nächster Level: 7.172.237
|
|
natürlich gibt es wettmanipulation, seitdem es wetten gibt. und natürlich ist es frustrierend festzustellen, dass der kampf dagegen letztlich aussichtlos ist. trotzdem darf das nicht dazu führen, dass man aufgibt. es würde ja auch niemand die polizei abschaffen, bloß weil man sieht, dass die kriminalität immer noch nicht aus der welt geschafft wurde.
|
|
9
07.04.2012 10:02 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 190.222 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.845.305
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|