Stellungnahmen Reisegewerbekarte |
Sonnenblume07
Grünschnabel
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Stellungnahmen Reisegewerbekarte |
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Hallo zusammen,
ich bin ganz "frisch" in diesem Gebiet und habe da mal eine sehr allgemeine Frage.
Von welchen Stellen sind Stellungnahmen anzufordern bevor eine Reisegewerbekarte erteilt wird?
In unserer Kommune ist es bislang so gemacht worden, dass Stellungnahmen vom Amtsgericht und von der IHK oder der HWK angefordert worden sind.
Mich würde interessieren, wie andere Kommunen dies handhaben.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Schöne Grüße
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1
24.01.2012 10:52 |
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Solon
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BlankT
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RE: Stellungnahmen Reisegewerbekarte |
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also wir fordern folgende Stellungnahmen an:
Amtsgericht, Schuldnerverzeichnis
Amtsgericht, Insolvenzgericht
Finanzamt
Heimatgemeinde (falls anderer Wohnort)
Polizei
ggf. Ausländeramt
Viele Grüße
__________________ Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.
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2
24.01.2012 11:22 |
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Solon
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BlankT
Routinier
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RE: Stellungnahmen Reisegewerbekarte |
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stimmt, das kommt bei uns auch noch dazu.
__________________ Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.
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4
24.01.2012 11:49 |
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Sonnenblume07
Grünschnabel
Dabei seit: 24.01.2012
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Themenstarter
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wirklich top dieses Forum!
Weiterhin frohes Schaffen!
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5
24.01.2012 12:00 |
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Robert
Routinier
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Hallo Sonnenblume07,
bitte zukünftig darauf achten, dass Sie Ihre Themen / Fragen im nichtöffentlichen Bereich posten, da es dort für die Mitglieder einfacher ist zu antworten!
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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6
24.01.2012 12:19 |
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jonas kuckuk
Doppel-As
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"Stellunganhmen" für RGW KArten |
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Liebe Sonnenblume, aus welcher Gemeinde aus Niedersachsen auch immer,
Natürlich gehört Ihre Anfrage in den öffentlichen Bereich, denn sie verwenden keinerlei personenbezogene Daten oder verstossen sonstwie mit Ihrer Frage gegen die Regeln des Forums.
Allerdings muß ich die Praxis Ihrer gemeinde in Frage stellen, denn eine Stellungnahme einer IHK oder HWK ist für eine Gewerbeanmeldung nicht nötig.
Genauso gibt es für die Weiterleitung der Daten an die Kammern keinerlei Rechtsgrundlage. Überprüfen Sie also mal, ob die Daten nicht genauso automatisch an die Kammern weitergeleitet werden.
Denken Sie immer an den Reglungszweck einer Reisegwerbekarte: Der Verbraucherschutz/ bzw der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und über den kann weder die IHK noch dei Handwerkskammer etwas sagen.
Mit gewerbefreiheitlichem Gruß
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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7
25.01.2012 13:15 |
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J. Simon
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Moin Jonas,
ich grüße dich und wünsche noch alles Gute für 2012, vor allem Gesundheit und volle Auftragsbücher.
Offiziell magst du mit deiner Stellungnahme recht haben, daß im Rahmen der Ertzeilung einer RGK gewisse Anfragen und MItteilungen zu unterbleiben haben.
Deswegen hatte der Beitrag in den nicht- öffentlichen teil des Forums gehört, wo sich die Behörden untereinander Unterhalten, was sie so tun oder nicht. Es ist manchmal für den Bürger besser, wenn er nicht weiß, was das böse Amt mit seinen Daten so treibt.
Aber die gewerbeüberwachungsbehörden müssen auch wissen, was die bösen Gewerbetreibende so treiben, was leider oft genug auch nicht immer koscher ist (Schwarzarbeit, Handwerksrecht, Steuerdelikte usw.). Da ist man manchaml auch nicht zimperlich mit der Informationsbeschaffung und- verbreitung.
Viele Grüße J. Simon
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8
26.01.2012 07:11 |
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jonas kuckuk
Doppel-As
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Datenaustausch bei RGW Karten/Inforpflichten |
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Moin Moin,
Danke für die Grüße, aber:
Da wir in einem Rechtsstaat leben, darf es keine Datenweitergabe ohne Rechtsgrundlage geben. Dafür haben wir die Gewerbeordnung, da BGB und andere Gesetzte.
Für den Bürger ist es aber enorm wichtig eine Transparenz zu erkennen oder aber eine Möglichkeit die Datenweitergabe nachzuvollziehen.
besonders für uns Handwerker im Reisegewerbe werden aus solchen "illegalen Datensätzen" schnell Bußgeldverfahren oder sogar Hausdurchsuchungen.
Ich zu mindestens möchte genau wissen, welches Amt mit welchen Daten hantiert - egal ob es sich um ein böses Amt oder ein nettes handelt.
Um sogenannte böse Gewebetreibende zu verfolgen sind legale Möglichkeiten genug, die komischerweise nie ausgenutzt werden, sondern gleich auf Holzhammermethoden wie Hausdurchsuchungen zurückgegriffen wird. Oder eben illegale Datenweitergabe, obwohl so mancher Datensatz auch ganz legal besorgt hätte werden können.
In Kürze werde ich gerne noch einwenig zu dem Thema schreiben.
Mit Grüßen
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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9
26.01.2012 14:45 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
der Vorteil des Nicht-Öffentlichen-Teils ist einfach, ich kann ein fundiertes Fachwissen voraussetzen. So ist es möglich, gewisse Thematiken einfach und verständlich den Einzelfall betreffend zu besprechen.
Im Öffentlichen Teil sollte der Text so formuliert sein, dass er für weit über 100.000 Gewerbetreibende zutrifft. Dies ist notwenig, um den Interpretationsspielraum so gering wie möglich zu halten. Weiterhin führt dies zu komplexen Texten und umständlichen Formulieren. So entstehen übrigens gesetzliche Formulierungen und die sind schlecht für den BlaBlaMeter
Hallo Herr Kuckuk,
Zitat: |
Für den Bürger ist es aber enorm wichtig eine Transparenz zu erkennen oder aber eine Möglichkeit die Datenweitergabe nachzuvollziehen. besonders für uns Handwerker im Reisegewerbe werden aus solchen "illegalen Datensätzen" schnell Bußgeldverfahren oder sogar Hausdurchsuchungen. |
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Ohne es böse zu meinen, aber dieser Passus klingt ein wenig wie: "ich muss Wissen wer meine Daten erhält, um bei meinen Machenschaften nicht erwischt zu werden".
Schließlich finden Bußgeldverfahren und Hausdurchsuchungen nicht statt, weil eine Behörde eine Information zuviel hat. Sie finden statt, weil der Gewerbetreibende gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Gruß, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 26.01.2012 15:53.
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10
26.01.2012 15:40 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Hallo Jonas,
ich gebe dir ja schon recht. Der Bürger muss wissen, wer oder welches Amt seine Daten hat oder weitergibt, dafür gibt es auch ein Gesetz. Ich weiß aber nicht welches. Der Bürger hat auch das Recht, zu fragen, woher so manche amtliche Erkenntnis denn herkommt.
Schlimm ist aber, wenn sich selbst Justizia an die Spielregeln nicht hält und Daten verwendet, von denen man nicht weiß, woher sie kommen.
Auf der anderen Seite, warum sollte ein Antragsteller einer RGK nicht diesselben Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit vorlegen müssen, wie andere auch?? Insbesondere da auch hier die gleichen Unzuverlässigkeitstatbestände gelten (wie steurschulden, Eidesstattliche Versicherung usw.)
Ja, es gibt Ämter, die nehmen es mit der Informationsbeschaffung nicht so genau. Es soll aber der Eindruck vermieden werden, daß alle öffentlichen Stellen regen Austausch mit Daten betreiben, der nicht zulässig ist. Die Unterstellung ginge dann doch zu weit.
Und nicht jeder Antrag führt zu einer Hausdurchsuchung. Aber erfahrene Ermittler haben für spezielle Fälle auch spezielle Methoden
.
Ich habe übrigens eine Exemplar eures Freibriefs im Büro hinsgelegt. Er rief Interesse, Kopfschütteln und beim Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft leichten Zorn hervor.
Sehr lustig.
Schönes WE an alle
VG J. Simon
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27.01.2012 06:58 |
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